Die KdK dient als politische Plattform für die Meinungsbildung unter den Kantonen. Über die KdK können sich die Kantonsregierungen gezielt und abgestimmt in die Bundespolitik einbringen, wenn kantonale Interessen berührt werden. Die Konferenz dient als Scharnier in wichtigen staatspolitischen und aussenpolitischen Dossiers. Mitglieder der KdK sind die Gesamtregierungen aller 26 Kantone – dies im Unterschied zu den Direktorenkonferenzen, die sich aus den kantonalen "Fachministerinnen und – ministern" des jeweiligen Politikbereichs zusammensetzen.
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Die KdK legt jedes Jahr auf Basis der Interessen der Kantone eine Reihe von Schwerpunktthemen fest. Dazu gehören z. B. die Europapolitik, E-Government, die Integrationspolitik oder die Förderung des Föderalismus. Generell befasst sich die KdK mit der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Willensbildung auf Bundesebene, dem Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone und mit der Aussen- und Europapolitik.
Die KdK wurde am 8. Oktober 1993 gegründet. Seit den 1970er Jahren war immer deutlicher geworden, dass die Kantone dank einer intensiveren Zusammenarbeit ihre Eigenständigkeit und ihren Gestaltungs- und Handlungsspielraum wahren können. Mit der zunehmenden Internationalisierung der Politik und der europäischen Integration in den 1990er-Jahren hat sich die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit bestätigt.
Rechtsgrundlage der KdK ist die Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen.