Allgemeine Aussenpolitik
Die Aussenpolitik liegt in der Kompetenz des Bundes. Der Bund ist jedoch gehalten, auf die Zuständigkeiten der Kantone Rücksicht zu nehmen und ihre Interessen zu wahren. Ausserdem stehen den Kantonen verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkungsrechte zu, wenn ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betroffen sind.
Agenda
-
Leitender Ausschuss der KdK in Bern
-
Plenarversammlung der KdK in Bern