Grösste Herausforderungen der neuen Verhandlungen
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) beruhen auf einer Reihe von bilateralen Abkommen. Bevor neue Abkommen abgeschlossen oder die bestehenden aktualisiert werden können, sind so genannte institutionelle Fragen zu regeln (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung der Anwendung der Abkommen, staatliche Beihilfen). Der Bundesrat hat einen «Paketansatz» gewählt.
Die institutionellen Fragen betreffen fünf bestehende Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Landverkehr, Luftverkehr und Landwirtschaft) und werden beim Abschluss von zwei neuen Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit) eine Rolle spielen. Ein neues Kooperationsabkommen ist im Gesundheitsbereich vorgesehen. Die Verhandlungen zielen auch auf eine volle Teilnahme der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen (Erasmus, Horizon) sowie eine dauerhafte Sicherung des Beitrags an die Kohäsion und Stabilität in Europa ab. Da das Dossier in vielen Punkten Zuständigkeiten der Kantone betrifft, müssen diese in die Entscheidungen einbezogen werden.
Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte sowie der KdK einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat zur Konsultation unterbreitet. Die Kantonsregierungen haben am 2. Februar 2024 an einer ausserordentlichen Plenarversammlung eine gemeinsame Stellungnahme verabschiedet: Sie haben sich dabei auf ihre europapolitische Standortbestimmung vom 24. März 2023 gestützt.