Ablehnung der vorgeschlagenen Restfinanzierung der nachschüssigen Verpflichtungen der IV im Bereich der kollektiven Leistungen durch Bund und Kantone

  • Medienmitteilung


Der Leitende Ausschuss der KdK und der Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz
haben an ihren Sitzungen vom 11. bzw. 14. Mai 2007 von den Anträgen der Spezialkommission NFA3 des Nationalrats zur Botschaft über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs und die Änderung von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur NFA Kenntnis genommen. Sie sinderfreut über die klare Zustimmung der Kommission zu den Entwürfen der Bundesbeschlüsse über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- undLastenausgleichs sowie über die Festlegung des Härtausgleichs.Die Kantone lehnen jedoch die vorgeschlagene Restfinanzierung der nachschüssigen Verpflichtungen der IV im Bereich der kollektiven Leistungen durchBund und Kantone entschieden ab. Mit dem Vorschlag, der den Kantonen eine zusätzliche Belastung von rund 500 Millionen Franken aufbürdet, wird ein NFAfremdes Anliegen, nämlich die Sanierung der IV, mit dem Projekt NFA verknüpft und der zwischen Bund und Kantonen innerhalb der NFA-Projektorganisation erreichte Konsens in Frage gestellt.

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