Aussenpolitik (weitere Geschäfte)

Artikel 54 Absatz 3 der Bundesverfassung hält fest, dass der Bund bei auswärtigen Angelegenheiten Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone nimmt und ihre Interessen wahrt. Die Kantone haben gemäss Artikel 55 ausserdem das Recht, an der Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen, mitzuwirken. Dazu informiert der Bund die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein. Diesen kommt besonderes Gewicht zu, wenn die Zuständigkeiten der Kantone betroffen sind.

Die Mitwirkung der Kantone wird im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK) konkretisiert. Die Federführung bei aussenpolitischen Vorhaben liegt in der Regel bei der KdK. Sie kann die Federführung eines Geschäfts aber an eine andere Konferenz abtreten.

Das Generalsekretariat der KdK nimmt insbesondere im Menschenrechtsbereich Koordinationsaufgaben wahr. Es führt auch das Sekretariat der Schweizer Delegation beim Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates.

Aussenwirtschaftspolitik

Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz zielt auf den Erhalt und die Steigerung des Wohlstands des Landes und seiner Bevölkerung. Die Kantone beteiligen sich an den Diskussionen über das internationale Regelsystem und den Zugang zu den internationalen Märkten, wenn diese ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen berühren: Beispiele sind die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen oder das Beschaffungswesen in den Freihandelsabkommen oder bei der Umsetzung dieser Abkommen auch die Überprüfung der Arbeitsbewilligungen und der Diplomanerkennungen im Falle reglementierter Berufe.

Das Generalsekretariat der KdK vertritt die Interessen der Kantone in Arbeitsgruppen des Bundes und in den Verhandlungsdelegationen, sei es im Zusammenhang mit der Welthandelsorganisation (WTO) oder mit den bilateralen Abkommen oder den Übereinkommen im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Die Kantone nehmen zu den Verhandlungsmandaten und ihren Ergebnissen Stellung.

Eine Delegation der Kantone hat zudem einen Beobachterstatus im EFTA-Forum der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und trägt zu den Überlegungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den Wirtschaftspartnern bei.

Menschenrechte

Die wichtigsten UNO-Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte verfügen über unabhängige Expertenausschüsse, die die Umsetzung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen nebst anderen Überwachungsmechanismen vor, dass die Vertragsstaaten in regelmässigen Abständen Bericht über die Massnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund des betreffenden Übereinkommens erstatten. Der Bund holt deshalb regelmässig von den Kantonen Informationen zur Verwirklichung der Menschenrechte ein. 

Die Anwendung und Umsetzung zahlreicher Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte berührt kantonale Kompetenzbereiche. Die Kantone sind beispielsweise für das Schulwesen zuständig (Art. 62 BV). Deshalb kommt ihnen bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung (Recht auf Grundschulunterricht) eine zentrale Rolle zu. Wenn ein politischer Prozess eine Vielzahl verschiedener Themen umfasst und eine sektorübergreifende Sicht erfordert, nimmt das Generalsekretariat der KdK die Koordination wahr. Die Fachkonferenzen übernehmen diese Aufgabe bei Fragen, die sie spezifisch betreffen. In der Regel stellt die KdK sicher, dass der Bund die Kantone zielgerichtet einbezieht, die Stellungnahmen der Kantone konsolidiert werden und diese über Entwicklungen in den Dossiers informiert sind, die in ihre Zuständigkeit fallen. 

Die KdK unterstützte die Schaffung der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI), die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte abgelöst hat. Die Kantone beteiligen sich an den Infrastrukturkosten der Institution. Das Generalsekretariat der KdK nimmt an den Diskussionen des Vorstands der SMRI teil. Es leistet Beratung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit den Kantonen, um zu einer Umsetzung der Menschenrechte unter Beachtung des Föderalismus beizutragen.

Europarat

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist eine Institution des Europarates und hat zum Ziel, die lokale und regionale Demokratie, die kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsstaatlichkeit in den 46 Mitgliedstaaten (ganz Europa ohne die Russische Föderation und Belarus) zu stärken und zu fördern. Der Kongress setzt sich aus 306 Delegierten und 306 Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen und vertritt über 130 000 lokale und regionale Gebietskörperschaften.

Die Schweizer Kantone, Gemeinden und Städte sind im KGRE vertreten. Die Kantone tragen so zur Stärkung und Förderung der lokalen Demokratie in Europa bei. Die Mitglieder der Schweizer Delegation nehmen an Missionen zur Beobachtung von Gemeinde- oder Regionalwahlen teil und geben Empfehlungen an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen ab. Gestützt auf die Grundwerte des Europarates wirken sie auch an der Erstellung thematischer Berichte mit, beispielsweise zum sozialen Zusammenhalt, zur demokratischen Mitwirkung, zur politischen Partizipation der Jugendlichen oder zur Integration von Migrantinnen und Migranten.

Das Generalsekretariat der KdK führt das Sekretariat der Schweizer Delegation im KGRE. Es koordiniert die Ernennung der Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Behörden mit den regionalen Regierungskonferenzen, um eine ausgewogene geografische Verteilung sicherzustellen. Für die Vertretung der kommunalen Behörden arbeitet das Sekretariat mit dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) zusammen. Es gewährleistet auch die Verbindung zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

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