Aussenwirtschaftspolitik
In der Aussenwirtschaftspolitik gegenüber Drittstaaten und im Rahmen internationaler Organisationen sind die Kantone hauptsächlich im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen betroffen. Die Vertragspartner gewähren natürlichen und juristischen Personen gegenseitig Marktzugang. Den Kantonen obliegt in diesen Fällen die Vergabe und Kontrolle allfälliger festgelegter Kontingente. Ausserdem erteilen sie die Arbeitsbewilligungen und anerkennen die Diplome für Berufe, die in ihren Kantonen reglementiert sind.
Das Generalsekretariat der KdK vertritt die Interessen der Kantone in Arbeitsgruppen des Bundes und in den Verhandlungsdelegationen. Die Kantone sind hauptsächlich im Bereich der Dienstleistungen und im Beschaffungswesen betroffen, sei es im Zusammenhang mit der Welthandelsorganisation (WTO) oder mit den Abkommen im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Sie nehmen zu den Verhandlungsmandaten Stellung.
Im Mai 2023 beispielsweise haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich Verhandlungen über die Weiterentwicklung ihres bilateralen Handelsabkommens aufgenommen. Das Generalsekretariat der KdK wird in die vorbereitenden Gespräche einbezogen. Die Kantone sind formell zu ihrer Position betreffend die Anerkennung der Diplome bestimmter Berufe konsultiert worden.
Eine Delegation der Kantone hat zudem einen Beobachterstatus im EFTA-Forum der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und trägt zu den Überlegungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den Wirtschaftspartnern bei.