Das oberste Entscheidorgan der KdK ist die Plenarversammlung. Sie tagt viermal im Jahr. Darüber hinaus werden bei Bedarf ausserordentliche Plenarversammlungen einberufen. Jeder Kanton wird durch ein Mitglied seiner Regierung vertreten und hat eine Stimme.
Die Plenarversammlung beschliesst alle politischen Geschäfte der KdK. Eine Stellungnahme der KdK erfordert die Zustimmung von 18 Kantonen. Das Recht der Kantone auf abweichende Stellungnahmen ist gewahrt. Entscheide der KdK stützen sich auf Beschlüsse, welche die Gesamtregierungen vorgängig gefasst haben.