Kantonsunterstützung für das mit der EU ausgehandelte Abkommenspaket
2024 hat der Bundesrat mit der EU ein Abkommenspaket ausgehandelt, das die bilateralen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln soll und auch die institutionellen Fragen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, staatliche Beihilfen) regelt. Die Kantone wurden vom Bund in die Verhandlungen einbezogen und beteiligten sich auch an der Ausarbeitung zu den innerstaatlichen Umsetzungs- und flankierenden Massnahmen.
Das gesamte Paket wurde am 13. Juni 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Nach eingehender Prüfung nahmen die Kantonsregierungen am 24. Oktober 2025 Stellung. Sie begrüssen das erzielte Verhandlungsergebnis. Sie stellen fest, dass die Abkommen und ihre Umsetzung in der Schweiz den Erwartungen und Rahmenbedingungen entsprechen, die die Kantone in ihrer Standortsbestimmung vom 24. März 2023 und in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. Februar 2024 zum Verhandlungsmandat formuliert haben.
Die Kantone erwarten vom Bund Unterstützung bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben und unterbreiten eine Reihe von Vorschlägen zur Optimierung der Umsetzung der Abkommen. In diesem Zusammenhang betonen die Kantonsregierungen, wie wichtig es ist, in die verschiedenen Prozesse der Aussen- und Innenpolitik einbezogen zu werden, insbesondere im Vorfeld von Entscheidungen, die ihre Zuständigkeitsbereiche und wesentlichen Interessen betreffen. Diese Beteiligung muss verstärkt und dauerhaft gewährleistet werden. Die Kantone haben ihre Erwartungen formuliert, die den bereits in der Vergangenheit geäusserten Wünschen entsprechen.