Grösste Herausforderungen der neuen Verhandlungen
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) beruhen auf einer Reihe von bilateralen Abkommen. Mit den am 18. März 2024 eröffneten Verhandlungen können neue Abkommen abgeschlossen oder die bestehenden aktualisiert werden. Die Verhandlungen zielen auch auf eine volle Teilnahme der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen (Erasmus +, Horizon) sowie eine dauerhafte Sicherung des Beitrags an die Kohäsion und Stabilität in Europa ab.
Die Verhandlungen dienen ausserdem dazu, die so genannte institutionelle Fragen zu regeln (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, staatliche Beihilfen). Diese betreffen fünf bestehende Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Landverkehr, Luftverkehr und Landwirtschaft) und werden beim Abschluss von zwei neuen Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit) eine Rolle spielen. Ein neues Kooperationsabkommen ist im Gesundheitsbereich vorgesehen.
Da das Dossier in vielen Punkten Zuständigkeiten der Kantone betrifft, müssen diese in die Entscheidungen einbezogen werden. Gestützt auf ihre europapolitische Standortbestimmung vom 24. März 2023 haben die Kantonsregierungen am 2. Februar 2024 an einer ausserordentlichen Plenarversammlung eine gemeinsame Stellungnahme verabschiedet.