Teilnahme der Kantone an den Verhandlungen
Die Kantonsregierungen beteiligen sich als institutionelle Partner des Bundes konstruktiv und aktiv an der Europapolitik. Dabei können sie auf die Unterstützung der Europakommission der KdK, als beratendes Organ, zählen. Gestützt auf die Standortbestimmung vom 24. März 2023 haben die Kantonsregierungen am 2. Februar 2024 an einer ausserordentlichen Plenarversammlung eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Verhandlungsmandats verabschiedet.
Die Kantone wurden anschliessend vom Bund in die am 18. März 2024 eröffneten Verhandlungen mit der EU einbezogen. Die Kantone nahmen an allen Verhandlungstracks teil, die sich auf ihre Zuständigkeitsbereiche auswirken, und wurden regelmässig über den Fortschritt in den anderen Bereichen informiert. Im Rahmen des Europadialogs mit dem Bundesrat und in verschiedenen Arbeitsgruppen (z.B. über Staatsbeihilfen, Arbeitsmarkt oder Stromversorgung) konnten sich die kantonalen Vertretungen aktiv einbringen.
Die Verhandlungen wurden im Dezember 2024 beendet. Resultat sind neue Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) wie auch bestehende Abkommen (Personenfreizügigkeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Landverkehr, Luftverkehr und Landwirtschaft), die aktualisiert wurden. Die institutionellen Fragen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, staatliche Beihilfen) konnten geregelt werden. Auch die Teilnahme der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen (Erasmus +, Horizon) war Teil der Verhandlungen.
Die Kantonsregierungen werden im Rahmen der Vernehmlassung zum Verhandlungsergebnis Stellung beziehen.