Entlastungspaket 2027
Die Kantonsregierungen haben Verständnis dafür, dass der Bund seinen Haushalt ins Gleichgewicht bringen will. Ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen liegen im Interesse der gesamten Schweiz. Aus Sicht der Kantone verlief der Einbezug in die Ausarbeitung des Entlastungspakets 2027 des Bundes aber äusserst unbefriedigend. Sie haben den Bundesrat wiederholt dazu eingeladen, die geplanten Sparmassnahmen mit den Kantonen und den zuständigen Direktorenkonferenzen zu besprechen und nachzubessern, bevor er die Botschaft ans Parlament verabschiedet
Der Bundesrat verzichtete darauf und startete am 29. Februar 2025 die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027. Die Kantonsregierungen nahmen am 14. März Stellung. Auf Ersuchen des Bundesrats haben sie sich nochmals mit dem Entlastungspaket auseinandergesetzt, an der Plenarversammlung vom 12. Juni den Handlungsspielraum ausgelotet und dem Bundesrat erneut eine Einladung zum Dialog übermittelt.
Am 25. Juni hat der Bundesrat die Eckwerte für die Botschaft präsentiert. Er hat sein Sparpaket leicht redimensioniert. Für die Kantone sind aber weitere Korrekturen notwendig. Nach Verabschiedung der Botschaft bleibt der Handlungsbedarf bestehen: das Geschäft enthält Massnahmen, die den Finanzausgleich direkt betreffen und solche, bei denen die Kantone keine Handlungsspielraum haben, sich selber zu entlasten. Die Kantonsregierungen werden sich nun aktiv in die parlamentarische Phase einbringen. Ziel ist es, eine für alle Kantone tragfähige Lösung zu erreichen.