Die Kantone sind häufig von Geschäften betroffen, die auf Bundesebene verhandelt werden: Viele Vorlagen fallen ganz oder teilweise in ihre Kompetenzbereiche oder haben konkrete Auswirkungen auf kantonaler Ebene. Um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen und ihre Zusammenarbeit zu stärken, engagieren sich die Kantone in verschiedenen interkantonalen Konferenzen. Während sich die Direktorenkonferenzen mit Themen aus ihren Aufgabenbereichen befassen, behandelt die KdK vor allem Geschäfte von institutioneller, politisch-strategischer oder bereichsübergreifender Bedeutung. Die KdK begleitet verschiedene aktuelle Geschäfte.

Entlastungspaket 27

Die Kantonsregierungen haben Verständnis dafür, dass der Bund seinen Haushalt ins Gleichgewicht bringen will. Ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen liegen im Interesse der gesamten Schweiz. Aus Sicht der Kantone verlief der Einbezug in die Ausarbeitung des Entlastungspakets 2027 des Bundes aber äusserst unbefriedigend. Auf mehrmalige Gesprächsangebote und konkrete Vorschläge der Kantone ging der Bundesrat kaum ein.

Die Kantonsregierungen nahmen am 14. März 2025 zum Entlastungspaket 2027 Stellung. Auf Ersuchen des Bundesrats haben sie sich nochmals mit dem Geschäft auseinandergesetzt, an der Plenarversammlung vom 12. Juni den Handlungsspielraum ausgelotet und dem Bundesrat erneut eine Einladung zum Dialog übermittelt.

Am 19. September hat der Bundesrat die Botschaft verabschiedet und dabei sein Sparpaket leicht redimensioniert. Aus Sicht der Kantone sind aber weitere Korrekturen notwendig. Deshalb haben sie beschlossen, sich aktiv in die parlamentarische Phase einzubringen.

Die Kantone üben keine Totalopposition gegen das Entlastungspaket. Im Gegenteil, sie zeigen sich bereit, solidarisch einen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten. Zudem sind sie bereit, Kompromisse einzugehen. Anstatt das Gebäudeprogramm abzuschaffen, schlagen sie zum Beispiel vor, dieses mit dem Impulsprogramm zusammenzulegen und die Massnahmen zu priorisieren.

Einen Teil der Sparmassnahmen des Bundesrates lehnen die Kantone jedoch weiterhin entschieden ab:

  • Das ausgewogene System des Finanzausgleichs darf nicht ohne vorherige Absprache in Frage gestellt werden: Die Kantone lehnen die Kürzung des soziodemographischen Lastenausgleichs und die Schaffung eines temporären Härtefallausgleichs.
  • Die Kantone lehnen auch vier Massnahmen ab, die direkte Lastenverschiebungen auf ihre Kosten zur Folge hätten: Kürzung der Globalpauschalen in der Migrationspolitik, Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz, Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen und Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent.
  • Schliesslich sprechen sich die Kantone auch gegen fünf Massnahmen aus, die in den Bereich des gemeinsamen Projekts «Entflechtung 27» fallen: Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen, Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen, Kürzung der Innovations- und Projektbeiträge in der Berufsbildung auf 50%, Kürzungen der BIF-Einlage und Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug auf 50%.

Kantonsunterstützung für das mit der EU ausgehandelte Abkommenspaket

Nationaler Adressdienst

Bei zahlreichen Verwaltungsabläufen muss die verantwortliche Behörde schriftlich Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen. Derzeit gibt es kein nationales System, mit dem Schweizer Behörden Wohnsitz und Adresse von Einwohnerinnen und Einwohnern über Kantonsgrenzen hinweg abfragen können. 

Der Mehrwert eines Nationalen Adressdienstes (NAD) liegt auf der Hand: Eine gesamtschweizerische Verfügbarkeit der Adressdaten führt zu Effizienzsteigerungen. Insbesondere nach überkantonalen Umzügen können dank einem NAD aufwändige Abklärungen zur Kontaktaufnahme, lange Verfahrensdauern, viele Postretouren und blockierte Prozesse vermieden werden. Damit wird der NAD auch zu Kosteneinsparungen in den Verwaltungen führen. Auch die Bevölkerung kann davon direkt profitieren. 

Der Handlungsbedarf wurde vom Bundesrat und den Kantonsregierungen im Rahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz erkannt. Die Umsetzung des NAD wurde als prioritäre Massnahme aufgenommen. Für die Kantone ist es ein wichtiger Baustein, um die digitale Transformation der Verwaltung zügig voranbringen.

Das Adressdienstgesetz schlägt für den NAD einen föderalen Lösungsansatz vor. Mit der Vorlage wird kein neues zentrales Bundesregister oder eine neue Bundeskompetenz geschaffen. Vielmehr werden die Daten der kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerregister einfach vernetzt und für alle berechtigten Verwaltungsstellen unverändert wiedergegeben. Mit dem vorgeschlagenen Adressdienstgesetz verbleiben die Datenherrschaft und die Datenbearbeitung bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Dieser föderalistische Ansatz ist aus Sicht der Kantonsregierungen dem Aufbau eines zentralen Bundesregisters und einer Übertragung der Datenherrschaft an den Bund klar vorzuziehen. Die Umsetzung des NAD kann gestützt auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen erfolgen. So können die Vorteile des NAD rasch Wirkung entfalten.

Die Kantonsregierungen haben ihre Unterstützung zum Adressdienstgesetz anlässlich der KdK-Plenarversammlung vom 21. Juni 2024 bekräftigt. Die Behandlung des Geschäfts durch die eidgenössischen Räte seit 2023 hat zu intensiven Diskussionen geführt. Der Nationalrat wollte den Entwurf an den Bundesrat zurückweisen mit der Begründung einer fehlenden verfassungsrechtlichen Grundlage, hat aber seine Meinung nachher geändert.

Künstliche Intelligenz

Der Bundesrat will die künstliche Intelligenz (KI) regulieren, um deren Potenzial für den Wirtschafts- und Innovationsstandort zu nutzen und gleichzeitig die gesellschaftlichen Risiken, insbesondere in Bezug auf die Grundrechte, zu begrenzen. Dazu hat er Mitte Februar 2025 beschlossen, die vom Europarat verabschiedete KI-Konvention zu ratifizieren. Der Bundesrat wird bis Ende 2026 die für eine Umsetzung gesetzlich notwendigen Anpassungen erarbeiten und sie in die Vernehmlassung geben. 

Gemäss dem vom Bundesrat verfolgten Ansatz wird sich die geplante Gesetzgebung in erster Linie an die staatlichen Akteure richten. Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung soll sich auf zentrale grundrechtsrelevante Bereiche wie zum Beispiel den Datenschutz beschränken. Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie beispielsweise Selbstdeklarationsvereinbarungen von Branchen ins Auge gefasst. Die Kantone verfolgen die vom Bund eingeleiteten Gesetzgebungsarbeiten aufmerksam und bringen sich in den entsprechenden Gremien ein. 

Eine Ratifizierung der KI-Konvention durch die Schweiz hat auch einen Einfluss auf die kantonale Ebene. So sind die Kantone angehalten, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu identifizieren, in welchen Bereichen Gesetzesanpassungen notwendig sind.

Unternehmensteuer

Eine gemeinsame Erklärung für eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde von mehr als 130 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vor. Als attraktiver Steuerstandort und Sitzstaat vieler multinationaler Unternehmen ist die Schweiz von der Reform stark betroffen.

Die Mindeststeuer stellt den Bund und die Kantone nach der Reform der Unternehmensbesteuerung (siehe unten) vor eine neue Herausforderung. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Dezember 2022 eine Verfassungsänderung, die als Rechtsgrundlage für eine temporäre Verordnung dient. So wurde sichergestellt, dass die Mindeststeuer per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ein entsprechendes Gesetz soll im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen werden.

Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor. Dieses Ziel wird, falls nötig, durch eine Ergänzungsteuer erreicht werden, deren Ertrag zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt wird. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten die Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen.

An der Plenarversammlung vom 24. März 2023 sprachen sich die Kantonsregierungen für den Bundesbeschluss aus, der am 18. Juni von Volk und Ständen angenommen wurde.

Positionsbezug

STAF

Mit dem in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommenen und von den Kantonen unterstützten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) – in Kraft seit Januar 2020 – wurden die besonderen Steuerregimes für vorwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese Regimes entsprachen nicht mehr den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft.

Vor allem zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gab es eine Kontroverse. Die EU kritisierte bestimmte kantonale Steuerregimes, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb verfälschten, weil die Einnahmen inländischer und ausländischer Unternehmen teilweise unterschiedlich besteuert wurden. Die Schweiz passte ihre Steuerpraxis in der Folge an die internationalen Standards der OECD an. Sie ist im Übrigen an deren Entwicklung beteiligt.

Neu gelten für alle Unternehmen dieselben Steuerregeln. Damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleibt, wurden neue Instrumente eingeführt. Die Kantone können ihre Gewinnsteuersätze ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Der Bund gewährt ihnen dafür einen höheren Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer.

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