Die Kantone sind häufig von Geschäften betroffen, die auf Bundesebene verhandelt werden: Viele Vorlagen fallen ganz oder teilweise in ihre Kompetenzbereiche oder haben konkrete Auswirkungen auf kantonaler Ebene. Um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen und ihre Zusammenarbeit zu stärken, engagieren sich die Kantone in verschiedenen interkantonalen Konferenzen. Während sich die Direktorenkonferenzen mit Themen aus ihren Aufgabenbereichen befassen, behandelt die KdK vor allem Geschäfte von institutioneller, politisch-strategischer oder bereichsübergreifender Bedeutung. Die KdK begleitet verschiedene aktuelle Geschäfte.

Entlastungsprogramm 2027

Die Kantonsregierungen haben Verständnis dafür, dass der Bund seinen Haushalt ins Gleichgewicht bringen will. Ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen liegen im Interesse der gesamten Schweiz. Aus Sicht der Kantone verlief der Einbezug in die Ausarbeitung des Entlastungspakets des Bundes aber äusserst unbefriedigend: Am 5. September 2024 veröffentlichte die Expertengruppe zur Überprüfung der Aufgaben und Subventionen des Bundes ihren Bericht. Die Kantone reagierten daraufund kritisierten, dass Lastenverschiebungen vom Bund auf die Kantone keine echten Sparmassnahmen seien und von den Kantonen abgelehnt würden. 

Die Kantonsregierungen bekräftigten ihre kritische Haltung im Nachgang zur Plenarversammlung vom 20. September 2024 und forderten vom Bundesrat, dass er das Entlastungspaket unter Einbezug der Kantone nochmals sorgfältig prüfe, bevor er im Januar 2025 die Vernehmlassung eröffnet.  

Der Bundesrat verzichtete auf den geforderten Einbezug und startete am 29. Februar die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027. Die Kantonsregierungen nahmen am 14. März Stellung. Die Kantone brachten erneut ihr Unverständnis zum fehlenden Einbezug zum Ausdruck und wiederholten ihre Forderung an den Bundesrat, die Sparmassnahmen mit den Kantonen abzustimmen.

Teilnahme der Kantone an den Verhandlungen mit der EU

Nationaler Adressdienst

Bei zahlreichen Verwaltungsabläufen muss die verantwortliche Behörde schriftlich Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen. Derzeit gibt es kein nationales System, mit dem Schweizer Behörden Wohnsitz und Adresse von Einwohnerinnen und Einwohnern über Kantonsgrenzen hinweg abfragen können. 

Der Mehrwert eines Nationalen Adressdienstes (NAD) liegt auf der Hand: Eine gesamtschweizerische Verfügbarkeit der Adressdaten führt zu Effizienzsteigerungen. Insbesondere nach überkantonalen Umzügen können dank einem NAD aufwändige Abklärungen zur Kontaktaufnahme, lange Verfahrensdauern, viele Postretouren und blockierte Prozesse vermieden werden. Damit wird der NAD auch zu Kosteneinsparungen in den Verwaltungen führen. Auch die Bevölkerung kann davon direkt profitieren.

Der Handlungsbedarf wurde vom Bundesrat und den Kantonsregierungen im Rahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz erkannt. Die Umsetzung des NAD wurde als prioritäre Massnahme aufgenommen. Der Bundesrat hat dem Parlament im Mai 2023 das Adressdienstgesetz vorgelegt. Im Dezember 2023 unterstützte der Ständerat das Gesetz klar (40/4 Stimmen). Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat jedoch mit 116 zu 71 Stimmen die Rückweisung an den Bundesrat, u.a. mit der Begründung es fehle die Verfassungsgrundlage. Im September 2024 hielt der Ständerat am Gesetz fest und lehnte die Rückweisung ab (31:11 Stimmen). Im März 2025 lehnte der Nationalrat den Rückweisungsantrag schliesslich mit 99 zu 96 Stimmen ab.

Die Kantone wollen die digitale Transformation der Verwaltung zügig voranbringen. Der NAD ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit einer Rückweisung wäre die Realisierung des NAD auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Deshalb haben die Kantonsregierungen ihre Unterstützung zum Adressdienstgesetz anlässlich der KdK-Plenarversammlung vom 21. Juni 2024 bekräftigt.

Das Adressdienstgesetz schlägt für den NAD einen föderalen Lösungsansatz vor. Mit der Vorlage wird kein neues zentrales Bundesregister oder eine neue Bundeskompetenz geschaffen. Vielmehr werden die Daten der kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerregister einfach vernetzt und für alle berechtigten Verwaltungsstellen unverändert wiedergegeben.

Mit dem vorgeschlagenen Adressdienstgesetz verbleiben die Datenherrschaft und die Datenbearbeitung bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Dieser föderalistische Ansatz ist aus Sicht der Kantonsregierungen dem Aufbau eines zentralen Bundesregisters und einer Übertragung der Datenherrschaft an den Bund klar vorzuziehen. Die Umsetzung des NAD kann gestützt auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen erfolgen. So können die Vorteile des NAD rasch Wirkung entfalten.

Künstliche Intelligenz

Der Bundesrat will die künstliche Intelligenz (KI) regulieren, um deren Potenzial für den Wirtschafts- und Innovationsstandort zu nutzen und gleichzeitig die gesellschaftlichen Risiken, insbesondere in Bezug auf die Grundrechte, zu begrenzen. Dazu hat er Mitte Februar beschlossen, die vom Europarat kürzlich verabschiedete KI-Konvention zu ratifizieren. Der Bundesrat wird bis Ende 2026 die für eine Umsetzung gesetzlich notwendigen Anpassungen erarbeiten und sie in die Vernehmlassung geben. Die Kantone sind in die Erarbeitung dieser Regulierung einzubeziehen. 

Gemäss dem vom Bundesrat verfolgten Ansatz wird sich die geplante Gesetzgebung in erster Linie an die staatlichen Akteure richten. Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung soll sich auf zentrale grundrechtsrelevante Bereiche wie zum Beispiel den Datenschutz beschränken. Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie beispielsweise Selbstdeklarationsvereinbarungen von Branchen ins Auge gefasst.

Eine Ratifizierung der KI-Konvention durch die Schweiz hat auch einen Einfluss auf die kantonale Ebene. So sind die Kantone angehalten, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu identifizieren, in welchen Bereichen Gesetzesanpassungen notwendig sind.

Unternehmensteuer

Eine gemeinsame Erklärung für eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde von mehr als 130 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vor. Als attraktiver Steuerstandort und Sitzstaat vieler multinationaler Unternehmen ist die Schweiz von der Reform stark betroffen.

Die Mindeststeuer stellt den Bund und die Kantone nach der Reform der Unternehmensbesteuerung (siehe unten) vor eine neue Herausforderung. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Dezember 2022 eine Verfassungsänderung, die als Rechtsgrundlage für eine temporäre Verordnung dient. So wurde sichergestellt, dass die Mindeststeuer per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ein entsprechendes Gesetz soll im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen werden.

Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor. Dieses Ziel wird, falls nötig, durch eine Ergänzungsteuer erreicht werden, deren Ertrag zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt wird. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten die Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen.

An der Plenarversammlung vom 24. März 2023 sprachen sich die Kantonsregierungen für den Bundesbeschluss aus, der am 18. Juni von Volk und Ständen angenommen wurde.

Positionsbezug

STAF

Mit dem in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommenen und von den Kantonen unterstützten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) – in Kraft seit Januar 2020 – wurden die besonderen Steuerregimes für vorwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese Regimes entsprachen nicht mehr den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft.

Vor allem zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gab es eine Kontroverse. Die EU kritisierte bestimmte kantonale Steuerregimes, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb verfälschten, weil die Einnahmen inländischer und ausländischer Unternehmen teilweise unterschiedlich besteuert wurden. Die Schweiz passte ihre Steuerpraxis in der Folge an die internationalen Standards der OECD an. Sie ist im Übrigen an deren Entwicklung beteiligt.

Neu gelten für alle Unternehmen dieselben Steuerregeln. Damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleibt, wurden neue Instrumente eingeführt. Die Kantone können ihre Gewinnsteuersätze ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Der Bund gewährt ihnen dafür einen höheren Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer.

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