Entlastungspaket 27
Die Kantonsregierungen haben Verständnis dafür, dass der Bund seinen Haushalt ins Gleichgewicht bringen will. Ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen liegen im Interesse der gesamten Schweiz. Aus Sicht der Kantone verlief der Einbezug in die Ausarbeitung des Entlastungspakets 2027 des Bundes aber äusserst unbefriedigend. Auf mehrmalige Gesprächsangebote und konkrete Vorschläge der Kantone ging der Bundesrat kaum ein.
Die Kantonsregierungen nahmen am 14. März 2025 zum Entlastungspaket 2027 Stellung. Auf Ersuchen des Bundesrats haben sie sich nochmals mit dem Geschäft auseinandergesetzt, an der Plenarversammlung vom 12. Juni den Handlungsspielraum ausgelotet und dem Bundesrat erneut eine Einladung zum Dialog übermittelt.
Am 19. September hat der Bundesrat die Botschaft verabschiedet und dabei sein Sparpaket leicht redimensioniert. Aus Sicht der Kantone sind aber weitere Korrekturen notwendig. Deshalb haben sie beschlossen, sich aktiv in die parlamentarische Phase einzubringen.
Die Kantone üben keine Totalopposition gegen das Entlastungspaket. Im Gegenteil, sie zeigen sich bereit, solidarisch einen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten. Zudem sind sie bereit, Kompromisse einzugehen. Anstatt das Gebäudeprogramm abzuschaffen, schlagen sie zum Beispiel vor, dieses mit dem Impulsprogramm zusammenzulegen und die Massnahmen zu priorisieren.
Einen Teil der Sparmassnahmen des Bundesrates lehnen die Kantone jedoch weiterhin entschieden ab:
- Das ausgewogene System des Finanzausgleichs darf nicht ohne vorherige Absprache in Frage gestellt werden: Die Kantone lehnen die Kürzung des soziodemographischen Lastenausgleichs und die Schaffung eines temporären Härtefallausgleichs.
- Die Kantone lehnen auch vier Massnahmen ab, die direkte Lastenverschiebungen auf ihre Kosten zur Folge hätten: Kürzung der Globalpauschalen in der Migrationspolitik, Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz, Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen und Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent.
- Schliesslich sprechen sich die Kantone auch gegen fünf Massnahmen aus, die in den Bereich des gemeinsamen Projekts «Entflechtung 27» fallen: Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen, Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen, Kürzung der Innovations- und Projektbeiträge in der Berufsbildung auf 50%, Kürzungen der BIF-Einlage und Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug auf 50%.