Eine gemeinsame Erklärung für eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde von mehr als 130 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vor. Als attraktiver Steuerstandort und Sitzstaat vieler multinationaler Unternehmen ist die Schweiz von der Reform stark betroffen.
Die Mindeststeuer stellt den Bund und die Kantone nach der Reform der Unternehmensbesteuerung (siehe unten) vor eine neue Herausforderung. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Dezember 2022 eine Verfassungsänderung, die als Rechtsgrundlage für eine temporäre Verordnung dient. So wurde sichergestellt, dass die Mindeststeuer per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ein entsprechendes Gesetz soll im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen werden.
Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor. Dieses Ziel wird, falls nötig, durch eine Ergänzungsteuer erreicht werden, deren Ertrag zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt wird. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten die Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen.
An der Plenarversammlung vom 24. März 2023 sprachen sich die Kantonsregierungen für den Bundesbeschluss aus, der am 18. Juni von Volk und Ständen angenommen wurde.
Positionsbezug
STAF
Mit dem in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommenen und von den Kantonen unterstützten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) – in Kraft seit Januar 2020 – wurden die besonderen Steuerregimes für vorwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese Regimes entsprachen nicht mehr den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft.
Vor allem zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gab es eine Kontroverse. Die EU kritisierte bestimmte kantonale Steuerregimes, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb verfälschten, weil die Einnahmen inländischer und ausländischer Unternehmen teilweise unterschiedlich besteuert wurden. Die Schweiz passte ihre Steuerpraxis in der Folge an die internationalen Standards der OECD an. Sie ist im Übrigen an deren Entwicklung beteiligt.
Neu gelten für alle Unternehmen dieselben Steuerregeln. Damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleibt, wurden neue Instrumente eingeführt. Die Kantone können ihre Gewinnsteuersätze ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Der Bund gewährt ihnen dafür einen höheren Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer.