Verschiedene Vorhaben sind von gesamtschweizerischer Bedeutung und erfordern eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen. Die KdK engagiert sich in diesen Zusammenarbeitsgefässen, wie z. B. der Tripartiten Konferenz.

Raumkonzept Schweiz

Boden ist in der Schweiz ein knappes Gut. Mit dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum wird mehr Raum für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Mobilität benötigt. Gleichzeitig verändern sich die Ansprüche der Bevölkerung. Die Folgen sind eine übermässige Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, teilweise eine Beeinträchtigung der Siedlungs- und Erholungsqualität sowie steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen.

Das 2012 verabschiedete Raumkonzept Schweiz ist ein Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden. Es enthält Ziele und Strategien sowie drei Karten, die illustrieren, wie eine nachhaltige Nutzung des knappen Guts Boden sowie anderer Ressourcen und Qualitäten der Schweiz aussehen kann. Zwölf überregionale Handlungsräume wurden abgegrenzt: vier grossstädtisch geprägte (Zürich, Basel, Bassin Lémanique und die Hauptstadtregion), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Città Ticino, Jurabogen, Aareland, Nordostschweiz) sowie drei alpin geprägte Handlungsräume (Gotthard, Westalpen, Ostalpen).

Seit 10 Jahren ist viel passiert. Zum Beispiel haben die Folgen des Klimawandels und die Energieversorgung eine grosse Bedeutung erhalten. Das hat einen Einfluss auf die Raumplanung. Deshalb braucht es eine Aktualisierung, um diese Themen im Raumkonzept angemessen zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind im Gange. Das erneuerte Raumkonzept soll im Jahr 2025 fertig sein. Das Ziel ist ein Entwurf für die Schweiz, wie sie im Jahr 2050 aussehen könnte. Die Plenarversammlung der KdK bezog am 14. März 2025 Stellung.

Das Raumkonzept Schweiz ist rechtlich unverbindlich. Es setzt auf Freiwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine Zusammenarbeit, die geografische, politische und institutionelle Grenzen überwindet. Das Raumkonzept wurde auf Impuls des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der KdK und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) erarbeitet.

Landesausstellung

Seit 1883 prägen die Schweizer Landesausstellungen Generation für Generation die Geschichte des Bundesstaates – 1883 in Zürich, 1896 in Genf, 1914 in Bern, 1939 in Zürich, 1964 in Lausanne und 2002 im Drei-Seen-Land. Jede dieser Ausstellungen hat den Dialog zwischen den Menschen, Kulturen und Sprachregionen der Schweiz gefördert und neue Zukunftsperspektiven eröffnet. Nun beginnen die Vorbereitungen für die nächste Ausgabe Bund und Kantone beteiligen sich an der Organisation einer solchen Veranstaltung, die eine identitätsstiftende Rolle übernehmen, Zukunftsperspektiven eröffnen und einen nachhaltigen Nutzen für das ganze Land schaffen soll. 

In einem im Juni 2022 verabschiedeten gemeinsamen Positionspapier begrüssten der Bundesrat und die KdK die Idee einer zukünftigen «Expo» und legten erste Rahmenbedingungen fest. Bund und Kantone sind bereit, die Initiativen für eine Landesausstellung im Planungsprozess zu begleiten, sie sehen sich aber nicht in der Rolle der Initiatoren. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Eine allfällige finanzielle Unterstützung ist durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen.

Am 22.Novembre 2023 präzisierte der Bundesrat in seinem Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung seine Position. Im Juni 2024 gab er zudem einen Entwurf für ein neues Gesetz zur Förderung von Landesausstellungen in die Vernehmlassung. Die Kantonsregierungen nahmen am 19. September Stellung und stimmten dem Entwurf grundsätzlich zu – allerdings mit einigen Anpassungswünschen: Die Kantone erwarten eine stärkere finanzielle Beteilung des Bundes und bedauern, dass der Bundesrat bis Ende der 2030er Jahre auf eine Unterstützung verzichten will. Dies würde den aktuellen Initiativen für die nächsten 15 Jahre jede Perspektive nehmen. Die Kantonsregierungen laden den Bundesrat daher ein, eine frühere finanzielle Beteiligung zu prüfen, sobald sich die Bundesfinanzen wieder stabilisiert haben.

nach oben