Verschiedene Vorhaben sind von gesamtschweizerischer Bedeutung und erfordern eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen. Die KdK engagiert sich in diesen Zusammenarbeitsgefässen, wie z. B. der Tripartiten Konferenz.

Raumkonzept Schweiz

Boden ist in der Schweiz ein knappes Gut. Mit dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum wird mehr Raum für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Mobilität benötigt. Gleichzeitig verändern sich die Ansprüche der Bevölkerung. Die Folgen sind eine übermässige Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, teilweise eine Beeinträchtigung der Siedlungs- und Erholungsqualität sowie steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen.

Das 2012 verabschiedete Raumkonzept Schweiz ist ein Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden. Es enthält Ziele und Strategien sowie drei Karten, die illustrieren, wie eine nachhaltige Nutzung des knappen Guts Boden sowie anderer Ressourcen und Qualitäten der Schweiz aussehen kann. Zwölf überregionale Handlungsräume wurden abgegrenzt: vier grossstädtisch geprägte (Zürich, Basel, Bassin Lémanique und die Hauptstadtregion), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Città Ticino, Jurabogen, Aareland, Nordostschweiz) sowie drei alpin geprägte Handlungsräume (Gotthard, Westalpen, Ostalpen).

Seit 10 Jahren ist viel passiert. Zum Beispiel haben die Folgen des Klimawandels und die Energieversorgung eine grosse Bedeutung erhalten. Das hat einen Einfluss auf die Raumplanung. Deshalb braucht es eine Aktualisierung, um diese Themen im Raumkonzept angemessen zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind im Gange. Das erneuerte Raumkonzept soll im Jahr 2025 fertig sein. Das Ziel ist ein Entwurf für die Schweiz, wie sie im Jahr 2050 aussehen könnte.

Das Raumkonzept Schweiz ist rechtlich unverbindlich. Es setzt auf Freiwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine Zusammenarbeit, die geografische, politische und institutionelle Grenzen überwindet. Das Raumkonzept wurde auf Impuls des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der KdK und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) erarbeitet.

Landesausstellung

1883 in Zürich, 1896 in Genf, 1914 in Bern, 1939 in Zürich, 1964 in Lausanne, 2002 im Drei-Seen-Land: Generation für Generation haben die Landesausstellungen die Geschichte des Bundesstaates geprägt. Man blickt nun auf die nächste Ausgabe, die in den 2030er Jahren stattfinden könnte. Es wurden bereits mehrere Initiativen lanciert. Bund und Kantone beteiligen sich an der Organisation einer solchen Veranstaltung, die eine identitätsstiftende Funktion zwischen den Menschen, Kulturen und Sprachen der Schweiz erfüllen, Zukunftsperspektiven eröffnen und nachhaltigen Nutzen für das ganze Land generieren kann.

In einem im Juni 2022 verabschiedeten gemeinsamen Positionspapier begrüssten der Bundesrat und die KdK die Idee einer zukünftigen «Expo» und definieren erste Rahmenbedingungen. Bund und Kantone sind bereit, die Initiativen für eine Landesausstellung im Planungsprozess zu begleiten, sie sehen sich aber nicht in der Rolle der Initiatoren. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Eine allfällige finanzielle Unterstützung ist durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen.

Am 22.Novembre 2023 hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung seine Ansichten präzisiert. Aufgrund der Finanzlage beim Bund will der Bundesrat sich frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung äussern.

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