Digitale Verwaltung Schweiz
Die Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» ist seit Anfang 2022 operativ tätig. Ihre Geschäftsstelle wird von Peppino Giarritta geleitet. Er wurde im August 2020 vom Bundesrat und dem Leitenden Ausschuss der KdK zum Beauftragten DVS von Bund und Kantonen ernannt und ist im Rahmen der politischen Vorgaben zuständig für die Gestaltung der DVS. Er gibt Impulse und vertritt die von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Organisation nach aussen.
Die DVS ist eine Plattform für die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Konkret werden die Tätigkeiten der beiden bisherigen Organisationen «E-Government Schweiz» und «Schweizerische Informatikkonferenz (SIK)» in der DVS zusammengeführt. Auf diese Weise können in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden die Kräfte gebündelt werden. Eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung dient als rechtliche Grundlage.
Die Organisation DVS ist paritätisch aufgebaut und wird von Bund und Kantonen gemeinsam geführt. Die Geschäftsstelle der DVS ist im Haus der Kantone untergebracht. Administrativ sind der Beauftragte und die Mitarbeitenden der DVS beim Generalsekretariat des EFD angesiedelt. Diese Organisation veranschaulicht die gemeinsame Trägerschaft von Bund und Kantonen.
Die DVS soll insbesondere Querschnittsherausforderungen angehen: z.B. die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation sowie Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Agenda DVS
Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz (Agenda DVS)». Für die Entwicklung dringend erforderlicher Basisdienste und Infrastrukturen stellen der Bund und die Kantone über die Agenda DVS zeitlich befristet zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit wollen sie bis 2027 gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen und umsetzen.
Mit der Agenda DVS wird der Bevölkerung und der Verwaltung ein digitaler Kanal zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Abläufe bei behördlichen Verfahren zu gewährleisten. Die Wirtschaft wird durch den automatisierten Datenaustausch und Schnittstellen mit der Verwaltung administrativ entlastet. Die sichere und einfache Identifikation von Personen wird behördenübergreifend möglich. Die Grundlagen für die Datenbewirtschaftung über Staatsebenen hinweg werden geschaffen. Der Weg für die Nutzung von Cloud-Diensten wird geebnet.
Bei Bedarf wollen Bund und Kantone die DVS gezielt weiterentwickeln. Die 2022 geschaffene DVS ist als politische Plattform mit Standardentwicklung gestaltet. In einem weiteren Entwicklungsschritt könnte DVS die Kompetenz erhalten, Standards etwa im Bereich Datenmanagement verbindlich vorgeben zu können. Denkbar ist auch die Schaffung einer gemeinsamen Digitalbehörde von Bund und Kantonen mit weitergehenden Kompetenzen.
Bevor die DVS weiterentwickelt wird, wollen der Bundesrat und die Kantonsregierungen das Erreichte evaluieren. In Vorbereitung allfälliger Entwicklungsschritte haben das EFD und die KdK einen separaten Auftrag zur Prüfung der (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt. Das entsprechende Gutachten liegt inzwischen vor und stellt eine Grundlage für die politischen Diskussionen über die rechtliche Weiterentwicklung der DVS dar.