Digitale Verwaltung Schweiz
Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) ist eine Plattform für die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und ist seit Anfang 2022 operativ tätig. Die DVS soll insbesondere Querschnittsherausforderungen angehen: z.B. die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation sowie Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Im Rahmen der DVS konnten Bund und Kantone in den letzten Jahren ihre Zusammenarbeit ausbauen und wichtige Projekte wie zum Beispiel das gemeinsame Behörden-Login AGOV voranbringen. Eine Evaluation der DVS hat aber auch gezeigt, dass eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit erforderlich ist, um die nötige Interoperabilität und die erhofften Synergien zu erreichen.
Deshalb hat die DVS ein Zielbild der künftigen föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung entwickelt. Zu diesem Zielbild wurde am 14. April 2025 eine breite Konsultation ausgelöst. Die Kantonsregierungen nahmen am 19. September Stellung. Das Zielbild wurde am 12. Dezember vom Bundesrat und am 19. Dezember von der Plenarversammlung der KdK verabschiedet. Durch eine engere Zusammenarbeit und abgestimmte Standards können der Bevölkerung und den Unternehmen einheitliche digitale Behördendienstleistungen in hoher Qualität angeboten werden. Gemeinsame digitale Lösungen bieten ein grosses Potenzial für eine effizientere Verwaltung. Dies stärkt auch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
Das Zielbild umfasst zwei Stossrichtungen. Mit Stossrichtung 1 wird die gemeinsame Steuerung und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden intensiviert. Parallel wird mit der Stossrichtung 2 eine neue Bundeskompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Kantone, Städte und Gemeinden angestrebt, damit künftig wesentliche Standards für alle Gemeinwesen verbindlich sind. Ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der beiden Stossrichtungen wird erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. In einer tripartiten Kommission wird die für die neue Bundeskompetenz nötige Teilrevision der Bundesverfassung beratet.
Eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung dient derzeit als rechtliche Grundlage der von Bund und Kantonen gemeinsam geführten DVS. Ihre Geschäftsstelle wird vom Beauftragten von Bund und Kantonen Peppino Giarritta geleitet. Er gibt Impulse und vertritt die Organisation nach aussen. Die Geschäftsstelle DVS ist im Haus der Kantone untergebracht. Administrativ sind der Beauftragte und die Mitarbeitenden der DVS beim Generalsekretariat des EFD angesiedelt.
Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz (Agenda DVS)». Ziel ist es, den dringenden Bedarf zu erfüllen, indem bis 2027 wichtige Projekte initiiert und umgesetzt werden. Mit der Agenda DVS wird der Bevölkerung und der Verwaltung ein digitaler Kanal zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Abläufe bei behördlichen Verfahren zu gewährleisten. Die Wirtschaft kann durch den automatisierten Datenaustausch und Schnittstellen mit der Verwaltung administrativ entlastet werden. Die sichere und einfache Identifikation von Personen wird behördenübergreifend möglich. Die Grundlagen für die Datenbewirtschaftung über Staatsebenen hinweg werden geschaffen. Der Weg für die Nutzung von Cloud-Diensten wird geebnet.