E-Government/Digitalisierung

Die Zukunft der Verwaltung liegt darin, der Bevölkerung Informationen und Dienstleistungen grundsätzlich elektronisch anzubieten. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten seit 2007 institutionalisiert zusammen, um E-Government in der Schweiz umzusetzen, und verfolgen zu diesem Zweck eine gemeinsame Strategie. Es wurden Fortschritte erzielt: z.B. Portale der öffentlichen Hand wie ch.ch, der eUmzug, die digitale Steuererklärung oder eine elektronische Identität in Kantonen, das gesamtschweizerische Unternehmensportal EasyGov.

Im internationalen Vergleich weist die Digitalisierung von Diensten und Prozessen der Verwaltung in der Schweiz einen Rückstand auf. Seit 2022 operativ tätig soll die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) dazu beitragen, die digitale Transformation der Verwaltung über die drei Staatsebenen hinweg besser zu steuern und mit mehr Schub voranzubringen.

Eine Strategie zeigt 2024 bis 2027 die gemeinsame Stossrichtung vor. Darin sind sechs Ziele festgelegt: digitale Behördenleistungen schweizweit gemeinsam ausbauen, One-Stop-Government realisieren, E-ID und Vertrauensinfrastruktur schweizweit einführen, wertschöpfende Datennutzung fördern, Cloud-enabled-Government ermöglichen sowie generell die Zusammenarbeit stärken und als vernetztes Gesamtsystem agieren.

Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027

Digitale Verwaltung Schweiz

Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) ist ab Januar 2022 operativ tätig. Ihre Geschäftsstelle wird von Peppino Giarritta geleitet. Er wurde im August 2020 vom Bundesrat und dem Leitenden Ausschuss der KdK zum Beauftragten DVS von Bund und Kantonen ernannt und ist im Rahmen der politischen Vorgaben zuständig für die Gestaltung der Digitalen Verwaltung Schweiz. Er gibt Impulse und vertritt die DVS nach aussen.

Die DVS ist eine Plattform für die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Konkret werden die Tätigkeiten der beiden bisherigen Organisationen E-Government Schweiz und Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) in der DVS zusammengeführt. Auf diese Weise können in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden die Kräfte gebündelt werden. Eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung dient als rechtliche Grundlage.

Die Organisation DVS ist paritätisch aufgebaut und wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und geführt. Die Geschäftsstelle der DVS ist im Haus der Kantone untergebracht. Administrativ sind der Beauftragte und die Mitarbeitenden der DVS beim Generalsekretariat des EFD angesiedelt. Diese Organisation veranschaulicht die gemeinsame Trägerschaft von Bund und Kantonen.

Die DVS soll insbesondere Querschnittsherausforderungen angehen, z.B. die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von verbindlichen Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation und Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS). Für die Entwicklung dringend erforderlicher nationaler Basisdienste und Infrastrukturen stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit der Agenda DVS wollen Bund und Kantone von 2022 bis 2027 gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen und umsetzen. Der Bevölkerung und der Verwaltung wird ein digitaler Kanal zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Abläufe bei behördlichen Verfahren zu gewährleisten. Die Wirtschaft wird durch den automatisierten Datenaustausch und Schnittstellen mit der Verwaltung administrativ entlastet. Die sichere, einfache Identifikation von Personen wird behördenübergreifend möglich. Die Grundlagen für die Datenbewirtschaftung über Staatsebenen hinweg werden geschaffen. Der Weg für die Nutzung von Cloud-Diensten wird geebnet.

Die DVS wird etappenweise aufgebaut. Die erste Etappe sieht die Umsetzung einer politischen Plattform mit Standardentwicklung vor, noch ohne Kompetenzen, aber mit einem breiten Mandat und Antragsrecht. Die zweite Etappe beinhaltet eine politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung etwa im Bereich Datenmanagement. Die dritte Etappe setzt eine Behörde voraus, die ein breites Mandat und entsprechende Kompetenzen hat. Nach jeder Etappe erfolgt eine Evaluation des Erreichten durch den Bundesrat und die Kantonsregierungen. Anschliessend wird über die jeweils nächste Etappe entschieden. In Vorbereitung dieser weiteren Etappen haben das EFD und die KdK einen separaten Auftrag zur Prüfung der (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt. Das entsprechende Gutachten liegt inzwischen vor und stellt eine Grundlage für die politischen Diskussionen über die rechtliche Weiterentwicklung der DVS dar.

Dokumentation

Elektronische Identität (E-ID)

Die elektronische Identität (E-ID) ist unumgänglich, um die Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung voranzubringen. Die E-ID wird zur Identifizierung in kantonalen elektronischen Diensten zur Anwendung kommen und kantonale Lösungen ergänzen.

Die Kantone bieten bereits verschiedene Online-Dienstleitungen an. So kann die Bevölkerung von zu Hause aus über das Internet mit den Behörden in Kontakt treten. Die Leute sollen künftig nicht mehr zum Schalter gehen müssen, nur um persönlich vor Ort ein Dokument zu unterzeichnen. Auch sind keine umfangreichen Schriftwechsel mehr nötig. Ein Baubewilligungsgesuch einreichen, sich um ein Stipendium bewerben, einen Termin für die Fahrzeugprüfung vereinbaren, einen Betreuungsgutschein für sein Kind erlangen, eine Zivil- oder Militärdienstverschiebung beantragen, einen Betreibungsregisterauszug bestellen – all das soll künftig mit einigen wenigen Klicks erledigt werden können.

Die gesetzliche Anerkennung einer E-ID auf nationaler Ebene wird die Identifikations- und Authentifizierungsprozesse vereinfachen. Nach der Ablehnung einer ersten Vorlage in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 hat sich der Bundesrat für eine staatliche Lösung entschieden. Der Bund wird die elektronischen Identitäten herausgeben und die dafür benötigte Infrastruktur betreiben, die von den kantonalen Behörden und Privaten genutzt werden kann. An der Plenarversammlung vom 23. September 2022 haben die Kantonsregierungen Stellung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) genommen. Sie unterstützen die Stossrichtung des neuen Gesetzes. Der Bundesrat hat seine Botschaft an das Parlament am 22. November 2023 vorgelegt.

Leitlinien der Kantone

Am 27. September 2018 verabschiedete die KdK Leitlinien zur Digitalen Verwaltung. In Zukunft soll die Interaktion der Verwaltung mit der Bevölkerung und der Wirtschaft in erster Linie über digitale Kanäle erfolgen. Dadurch werden die Verwaltungsdienstleistungen effizienter und benutzerfreundlicher.

Um das Prinzip "Digital First" umsetzen zu können, muss die digitale Kommunikation auf allen Ebenen durchgängig sein. Besonderes Augenmerk gilt auf der Datensicherheit und der individuellen Kontrolle über die eigenen persönlichen Informationen. Die Digitalisierung hat auch Auswirkungen auf die Organisationsstruktur und -kultur, auf Arbeitsweisen, Geschäftsmodelle und Datenwirtschaft.

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