Digitale Verwaltung Schweiz
Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) ist ab Januar 2022 operativ tätig. Ihre Geschäftsstelle wird von Peppino Giarritta geleitet. Er wurde im August 2020 vom Bundesrat und dem Leitenden Ausschuss der KdK zum Beauftragten DVS von Bund und Kantonen ernannt und ist im Rahmen der politischen Vorgaben zuständig für die Gestaltung der Digitalen Verwaltung Schweiz. Er gibt Impulse und vertritt die DVS nach aussen.
Die DVS ist eine Plattform für die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Konkret werden die Tätigkeiten der beiden bisherigen Organisationen E-Government Schweiz und Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) in der DVS zusammengeführt. Auf diese Weise können in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden die Kräfte gebündelt werden. Eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung dient als rechtliche Grundlage.
Die Organisation DVS ist paritätisch aufgebaut und wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und geführt. Die Geschäftsstelle der DVS ist im Haus der Kantone untergebracht. Administrativ sind der Beauftragte und die Mitarbeitenden der DVS beim Generalsekretariat des EFD angesiedelt. Diese Organisation veranschaulicht die gemeinsame Trägerschaft von Bund und Kantonen.
Die DVS soll insbesondere Querschnittsherausforderungen angehen, z.B. die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von verbindlichen Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation und Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS). Für die Entwicklung dringend erforderlicher nationaler Basisdienste und Infrastrukturen stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit der Agenda DVS wollen Bund und Kantone von 2022 bis 2027 gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen und umsetzen. Der Bevölkerung und der Verwaltung wird ein digitaler Kanal zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Abläufe bei behördlichen Verfahren zu gewährleisten. Die Wirtschaft wird durch den automatisierten Datenaustausch und Schnittstellen mit der Verwaltung administrativ entlastet. Die sichere, einfache Identifikation von Personen wird behördenübergreifend möglich. Die Grundlagen für die Datenbewirtschaftung über Staatsebenen hinweg werden geschaffen. Der Weg für die Nutzung von Cloud-Diensten wird geebnet.
Die DVS wird etappenweise aufgebaut. Die erste Etappe sieht die Umsetzung einer politischen Plattform mit Standardentwicklung vor, noch ohne Kompetenzen, aber mit einem breiten Mandat und Antragsrecht. Die zweite Etappe beinhaltet eine politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung etwa im Bereich Datenmanagement. Die dritte Etappe setzt eine Behörde voraus, die ein breites Mandat und entsprechende Kompetenzen hat. Nach jeder Etappe erfolgt eine Evaluation des Erreichten durch den Bundesrat und die Kantonsregierungen. Anschliessend wird über die jeweils nächste Etappe entschieden. In Vorbereitung dieser weiteren Etappen haben das EFD und die KdK einen separaten Auftrag zur Prüfung der (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt. Das entsprechende Gutachten liegt inzwischen vor und stellt eine Grundlage für die politischen Diskussionen über die rechtliche Weiterentwicklung der DVS dar.
Dokumentation
Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination (Schlussbericht)
Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz
Bericht zur Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz»
Digitale Verwaltung Schweiz: Für die digitale Transformation im Bundesstaat (Grundlagenbericht)