E-Government/Digitalisierung

Die Zukunft der Verwaltung liegt darin, der Bevölkerung Informationen und Dienstleistungen weitestgehend elektronisch anzubieten. Bund und Kantone arbeiten seit 2007 institutionalisiert zusammen, um E-Government in der Schweiz umzusetzen, und verfolgen zu diesem Zweck eine gemeinsame Strategie. Dabei konnten Fortschritte erzielt werden: z.B. Portale der öffentlichen Hand wie ch.ch, der eUmzug, die digitale Steuererklärung oder das gesamtschweizerische Unternehmensportal EasyGov.

Im internationalen Vergleich weist die Digitalisierung von Diensten und Prozessen der Verwaltung in der Schweiz jedoch einen deutlichen Rückstand auf. Deshalb haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen 2022 die Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» geschaffen. Diese soll dazu beitragen, die digitale Transformation der Verwaltung über die drei Staatsebenen hinweg besser zu steuern und mit mehr Schub voranzubringen.

Die Strategie "Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027» gibt die gemeinsame Stossrichtung vor. Darin sind sechs Ziele festgelegt: digitale Behördenleistungen schweizweit gemeinsam ausbauen, One-Stop-Government realisieren, E-ID und Vertrauensinfrastruktur schweizweit einführen, wertschöpfende Datennutzung fördern, Cloud-enabled-Government ermöglichen sowie generell die Zusammenarbeit stärken und als vernetztes Gesamtsystem agieren.

Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027

Digitale Verwaltung Schweiz

Die Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» ist seit Anfang 2022 operativ tätig. Ihre Geschäftsstelle wird von Peppino Giarritta geleitet. Er wurde im August 2020 vom Bundesrat und dem Leitenden Ausschuss der KdK zum Beauftragten DVS von Bund und Kantonen ernannt und ist im Rahmen der politischen Vorgaben zuständig für die Gestaltung der DVS. Er gibt Impulse und vertritt die von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Organisation nach aussen.

Die DVS ist eine Plattform für die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Konkret wurden die Tätigkeiten der beiden bisherigen Organisationen «E-Government Schweiz» und «Schweizerische Informatikkonferenz (SIK)» in der DVS zusammengeführt. Auf diese Weise können in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden die Kräfte gebündelt werden. Eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung dient als rechtliche Grundlage.

Die Organisation DVS ist paritätisch aufgebaut und wird von Bund und Kantonen gemeinsam geführt. Die Geschäftsstelle DVS ist im Haus der Kantone untergebracht. Administrativ sind der Beauftragte und die Mitarbeitenden der DVS beim Generalsekretariat des EFD angesiedelt.

Die DVS soll insbesondere Querschnittsherausforderungen angehen: z.B. die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation sowie Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Agenda DVS

Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz (Agenda DVS)». Für die Entwicklung dringend erforderlicher Basisdienste und Infrastrukturen stellen der Bund und die Kantone über die Agenda DVS zeitlich befristet zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit wollen sie bis 2027 gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen und umsetzen.

Mit der Agenda DVS wird der Bevölkerung und der Verwaltung ein digitaler Kanal zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Abläufe bei behördlichen Verfahren zu gewährleisten. Die Wirtschaft wird durch den automatisierten Datenaustausch und Schnittstellen mit der Verwaltung administrativ entlastet. Die sichere und einfache Identifikation von Personen wird behördenübergreifend möglich. Die Grundlagen für die Datenbewirtschaftung über Staatsebenen hinweg werden geschaffen. Der Weg für die Nutzung von Cloud-Diensten wird geebnet.

Weiterentwicklung der DVS

Im Rahmen der DVS konnten Bund und Kantone in den letzten Jahren ihre Zusammenarbeit ausbauen und wichtige Projekte wie zum Beispiel das gemeinsame Behörden-Login AGOV voranbringen. Eine Evaluation der DVS hat aber auch gezeigt, dass eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit erforderlich ist, um die nötige Interoperabilität und die erhofften Synergien zu erreichen.

Deshalb hat die DVS ein Zielbild der künftigen föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung entwickelt: Einerseits soll die gemeinsame Steuerung und Umsetzung der digitalen Transformation der Verwaltungen noch systematischer angegangen werden. Anderseits ist mehr Verbindlichkeit in der föderalen Zusammenarbeit, namentlich in Bezug auf digitale Standards erforderlich. Letzteres setzt allerdings eine Ergänzung der Bundesverfassung voraus.

Zu diesem Zielbild hat die DVS am 14. April 2025 eine breite Konsultation ausgelöst. Gestützt auf die Ergebnisse werden der Bundesrat und die KdK Ende 2025 einen Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen treffen.

Dokumentation

Elektronische Identität (E-ID)

Die elektronische Identität (E-ID) ist unumgänglich, um die Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung voranzubringen. Mit der E-ID können sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert ausweisen. Die E-ID entspricht den wachsenden Anforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Ausgestellt wird die E-ID vom Bund, der auch die erforderliche Vertrauensinfrastruktur bereitstellt. Diese steht auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie privaten Akteuren zur Verfügung. Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, elektronische Führerausweise, Diplome, Mitgliederausweise oder Tickets können so künftig digital ausgestellt und auf dem Smartphone verwaltet werden.

Ob Gesuche für Baubewilligungen oder Stipendien, Fahrzeugprüfungen, Betreuungsgutscheine, Dienstverschiebungen, Registerauszüge oder Kontoeröffnungen – all dies wird dank der E-ID einfacher und effizienter. Kantone, die im direkten Austausch mit der Bevölkerung stehen, sind auf die E-ID angewiesen. Diese steigert die Effizienz und spart Kosten in der Verwaltung.

Nach der Ablehnung einer ersten Vorlage in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 hat sich der Bundesrat für eine Lösung entschieden, die anerkennt, dass die Ausstellung einer E-ID eine hoheitliche Aufgabe ist. An der Plenarversammlung vom 23. September 2022 haben die Kantonsregierungen Stellung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) genommen. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2024 vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedet. Ein Referendum ist zustande gekommen. Am 28. September 2025 wird das Volk wird über das Gesetz abstimmen. Die Kantonsregierungen empfehlen ein JA.

Leitlinien der Kantone

Am 27. September 2018 verabschiedete die KdK Leitlinien zur Digitalen Verwaltung. In Zukunft soll die Interaktion der Verwaltung mit der Bevölkerung und der Wirtschaft in erster Linie über digitale Kanäle erfolgen. Dadurch werden die Verwaltungsdienstleistungen effizienter und benutzerfreundlicher.

Um das Prinzip "Digital First" umsetzen zu können, muss die digitale Kommunikation auf allen Ebenen durchgängig sein. Besonderes Augenmerk gilt auf der Datensicherheit und der individuellen Kontrolle über die eigenen persönlichen Informationen. Die Digitalisierung hat auch Auswirkungen auf die Organisationsstruktur und -kultur, auf Arbeitsweisen, Geschäftsmodelle und Datenwirtschaft.

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