Stärkung des Föderalismus

Der Föderalismus ist ein charakteristischer Bestandteil der Schweiz. Er macht sie stark und sichert dem Land und seinen 8,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern eine reiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Vielfalt. Der Föderalismus trägt viel zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Er schützt Minderheiten, unabhängig davon, ob die Unterschiede auf der Sprache, Kultur, Religion oder besonderen geografisch-topografischen Verhältnissen beruhen. Der Föderalismus garantiert die Vielfalt und fördert die Verständigung und den inneren Zusammenhalt.

Innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft übt jede institutionelle Ebene ihre Kompetenzen souverän aus. Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Aufgabenerfüllung die lokalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten und garantieren damit Bürgernähe. Verbunden mit der direkten Demokratie trägt die für den Föderalismus typische Machtteilung zur politischen Ausgewogenheit bei.

Die KdK setzt sich für die Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus ein. Sie befasst sich mit Fragen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und fördert die bundesstaatliche Zusammenarbeit. Dazu gehört auch die Stärkung der Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes. Die grosse praktische Erfahrung der Kantone muss in die Gestaltung von innen- und aussenpolitischen Vorhaben des Bundes einfliessen können. Nur so kann Bundesrecht durch die Kantone auch wirkungsvoll umgesetzt werden.

Nationale Föderalismuskonferenzen

Nach dem Erfolg der Internationalen Föderalismuskonferenz von 2002 in St. Gallen werden in der Schweiz regelmässig nationale Konferenzen durchgeführt. Sie bieten Gelegenheit, unabhängig vom Alltagsgeschäft eine Zwischenbilanz zum Schweizer Föderalismus zu ziehen, um darauf aufbauend Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Dabei sollen das Innovationspotenzial des Föderalismus ausgelotet, allfällige Innovationshemmnisse erkannt und die politische Willensbildung für Reformprozesse angestossen werden. Der regelmässige nationale Austausch dient zudem der Verbesserung des allgemeinen Verständnisses von Föderalismus und der Sensibilisierung für diese Thematik in Politik und Öffentlichkeit. Träger der Konferenzen sind neben den jeweiligen Gastgeberkantonen der Bundesrat, der Ständerat sowie die KdK.

Am 24. März 2023 beauftragte die Plenarversammlung der KdK den Kanton Zug mit der Organisation der nächsten Nationalen Föderalismuskonferenz, die am 13. und 14. November 2025 stattfinden wird. Sechs weitere Konferenzen haben bereits stattgefunden:

Dokumentation

Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone

Bund und Kantone arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone ist nicht immer einfach, in den letzten Jahren hat sich die KdK daher intensiv mit dieser Problematik befasst und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt. Es wurden verschiedene Studien und Untersuchungen durchgeführt und neue Instrumente entwickelt.

Im Zuge der Revision des Vernehmlassungsrechts 2016 wurden verschiedene Forderungen von Seiten der KdK berücksichtigt und ein neuer Artikel 15a in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung aufgenommen. Für Fragen der Umsetzung muss die Bundesverwaltung demnach die Kantone in die Erarbeitung der Vorentwürfe einbeziehen, wenn ihre wesentlichen Interessen berührt sind.

Das Instrument der koordinierten Umsetzung von Bundesrecht soll Bund und Kantonen ermöglichen, Fragen zum Vollzug gemeinsam zu besprechen. Es wurde 2016 von Bundesrat und Plenarversammlung der KdK bestätigt. Bund und Kantone stimmen ihre Schritte zur Umsetzung von neuem Bundesrecht aufeinander ab und verständigen sich über das Datum des Inkrafttretens oder wesentliche Vollzugsfragen.

Den Kantonen ist es ein Anliegen, ihre Haltung bei der Rechtsetzung durch den Bund angemessen einbringen zu können. In ihrer Zwischenbilanz stellte die KdK 2021 zwar fest, dass die Kantone mit der künftig engeren Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Bundesrecht zufrieden sind. Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um die Kantone früher einzubeziehen, die Umsetzung besser zu antizipieren, ihre Bemerkungen stärker zu berücksichtigen und eine höhere Repräsentativität zu gewährleisten.

Die Kantone sind auch in parlamentarische Arbeiten eingebunden. Sofern sie es wünschen, werden sie von den ständerätlichen Kommissionen über die betroffenen interkantonalen Konferenzen zur Vollzugstauglichkeit der Erlasse der Bundesversammlung angehört. Die nationalrätlichen Kommissionen laden die Kantone bzw. Konferenzen nach eigenem Ermessen zu Anhörungen ein.

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