Stärkung des Föderalismus

Verpassen Sie nicht die nächste Nationale Föderalismuskonferenz in Zug!

Der Föderalismus ist ein charakteristischer Bestandteil der Schweiz. Er macht sie stark und sichert dem Land und seinen 8,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern eine reiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Vielfalt. Der Föderalismus trägt viel zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Er schützt Minderheiten, unabhängig davon, ob die Unterschiede auf der Sprache, Kultur, Religion oder besonderen geografisch-topografischen Verhältnissen beruhen. Der Föderalismus garantiert die Vielfalt und fördert die Verständigung und den inneren Zusammenhalt.

Innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft übt jede institutionelle Ebene ihre Kompetenzen souverän aus. Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Aufgabenerfüllung die lokalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten und garantieren damit Bürgernähe. Verbunden mit der direkten Demokratie trägt die für den Föderalismus typische Machtteilung zur politischen Ausgewogenheit bei.

Die KdK setzt sich für die Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus ein. Sie befasst sich mit Fragen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und fördert die bundesstaatliche Zusammenarbeit. Dazu gehört auch die Stärkung der Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes. Die grosse praktische Erfahrung der Kantone muss in die Gestaltung von innen- und aussenpolitischen Vorhaben des Bundes einfliessen können. Nur so kann Bundesrecht durch die Kantone auch wirkungsvoll umgesetzt werden.

Nationale Föderalismuskonferenzen

Nach dem Erfolg der Internationalen Föderalismuskonferenz von 2002 in St. Gallen werden in der Schweiz regelmässig nationale Konferenzen durchgeführt. Sie bieten Gelegenheit, unabhängig vom Alltagsgeschäft eine Zwischenbilanz zum Schweizer Föderalismus zu ziehen, um darauf aufbauend Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Dabei sollen das Innovationspotenzial des Föderalismus ausgelotet, allfällige Innovationshemmnisse erkannt und die politische Willensbildung für Reformprozesse angestossen werden. Der regelmässige nationale Austausch dient zudem der Verbesserung des allgemeinen Verständnisses von Föderalismus und der Sensibilisierung für diese Thematik in Politik und Öffentlichkeit. Träger der Konferenzen sind neben den jeweiligen Gastgeberkantonen der Bundesrat, der Ständerat sowie die KdK.

Die nächste Nationale Föderalismuskonferenz findet am 13. und 14. November 2025 in Zug statt. Im Fokus wird die Frage  «Zentralisierungsdruck – Welche Zukunft hat der Föderalismus?» stehen.

Sechs weitere Konferenzen haben bereits stattgefunden:

Dokumentation

Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone

Bund und Kantone arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone ist nicht immer einfach, in den letzten Jahren hat sich die KdK daher intensiv mit dieser Problematik befasst und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt. Es wurden verschiedene Studien und Untersuchungen durchgeführt und neue Instrumente entwickelt.

Im Zuge der Revision des Vernehmlassungsrechts 2016 wurden verschiedene Forderungen von Seiten der KdK berücksichtigt und ein neuer Artikel 15a in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung aufgenommen. Demnach muss die Bundesverwaltung die Kantone für Fragen der Umsetzung in die Erarbeitung der Vorentwürfe einbeziehen, wenn ihre wesentlichen Interessen berührt sind.

Zudem wurde 2016 das Instrument der koordinierten Umsetzung von Bundesrecht durch den Bundesrat und die Plenarversammlung der KdK eingeführt. Es soll Bund und Kantonen ermöglichen, Fragen zum Vollzug gemeinsam zu besprechen. Dabei stimmen diese ihre Schritte zur Umsetzung von neuem Bundesrecht aufeinander ab, verständigen sich über das Datum des Inkrafttretens oder über wesentliche Vollzugsfragen.

 

Die Kantone sind auch in parlamentarische Arbeiten eingebunden. Sofern sie es wünschen, werden sie von den ständerätlichen Kommissionen über die betroffenen interkantonalen Konferenzen zur Vollzugstauglichkeit der Erlasse der Bundesversammlung angehört. Die nationalrätlichen Kommissionen laden die Kantone bzw. Konferenzen nach eigenem Ermessen zu Anhörungen ein.

Um die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu prüfen, führt das Generalsekretariat der KdK gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Umsetzung Bundesrecht alle drei bis vier Jahre eine Evaluation durch. Eine erste Bilanz wurde 2021 gezogen.

Evaluation für die Jahre 2020-2023

Der zweite Evaluationsbericht «Berücksichtigung von Umsetzungs- und Vollzugsfragen bei der Ausarbeitung von Bundesrecht: Analyse für die Jahre 2020-2023» wurde 2025 veröffentlicht. Der Bericht stellt fest, dass sowohl die Kantone als auch die Direktorenkonferenzen die Zusammenarbeit mit dem Bund als grundsätzlich gut einstufen. Jedoch wurde auch deutlich, dass nach wie vor Verbesserungspotential vorhanden ist. So erfolgt der frühzeitige Einbezug im Rechtsetzungszyklus durch den Bund immer noch zu wenig systematisch; die Kantone sind zu oft auf ihre eigene Initiative und ihre Beziehungen in der Bundesverwaltung angewiesen. Auch würden es sich die Kantone wünschen, dass der Bund bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen Vollzugs- und Umsetzungsfragen mehr Beachtung schenkt.

Positive Beispiele

Revision Epidemiengesetz. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat von Anfang an den frühen Einbezug der Kantone sichergestellt, sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene. Es fanden zahlreiche Sitzungen, Informationsveranstaltungen und Workshops statt. Über diese Gefässe konnten die Kantone sich regelmässig einbringen.

Verhandlungen Schweiz-Europäische Union. Seit der Bundesrat Anfang 2022 einen Neuanlauf zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-Europäischen Union (EU) gestartet hat, hat der Bund die Kantone eng in die innen- und aussenpolitischen Arbeiten einbezogen. Im Rahmen des Europadialogs fand ein direkter Austausch mit dem Bundesrat statt. Mehrere Konferenzen waren in den verschiedenen Verhandlungstracks und den innenpolitischen Arbeitsgruppen vertreten. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informierte regelmässig über den Stand der Verhandlungen. 

Umsetzung OECD-Mindeststeuer. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen über verschiedene Gefässe ermöglichte die Umsetzung der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in sehr kurzer Zeit. Die Kantone wurden sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene eng einbezogen, sodass grundsätzliche sowie technische Fragen konstruktiv gemeinsam geklärt werden konnten.

Negative Beispiele

Teilrevision Jagdverordnung. Der Bund hat 2021-23 mehrere Anpassungen im Zusammenhang mit der Regulierung der Wolfsbestände vorgenommen. Dabei hat er die Kantone unzureichend einbezogen. So erarbeitete im Frühjahr 2023 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Schnelldurchgang eine Teilrevision der Verordnung, ohne die Kantone einzubeziehen. Diese hatten lediglich acht Tage Zeit, um Stellung zu nehmen.

Totalrevision Zollgesetz. In der Ende 2020 durchgeführten Vernehmlassung stiess die Totalrevision auf grossen Widerstand seitens der Kantone. Die überarbeite Version, die Mitte 2022 direkt den eidgenössischen Räten überwiesen wurde, war aus kantonaler Sicht immer noch nicht zufriedenstellend. Erst nach den Anhörungen durch die parlamentarischen Kommissionen und der Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) konnten die Kantone Einfluss nehmen.

Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Mitte November 2023 wurde entgegen den Stellungnahmen von 21 Kantonen und mehreren Konferenzen beschlossen, dass die Kantone ab dem 1. Januar 2024 75% der Überwachungskosten übernehmen müssen, was einer Verdoppelung ihrer Beiträge entspricht. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der Grossteil der Kantone den Betrag nicht budgetieren, was zu Verzögerungen bei der Überweisung sowie zu einer Beschwerde von Seiten des Kantons Zürichs beim Bundesgericht führte. 

Dokumentation

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