Kantonale Integrationsprogramme
Ein wichtiger Teil der Integration erfolgt im Alltag – beispielsweise in der Schule oder Berufsbildung, am Arbeitsplatz oder im Quartier. Zugewanderte haben und finden nicht immer Zugang zu solchen Orten. Bund und Kantone setzen deshalb seit Januar 2014 eine spezifische Integrationsförderung im Rahmen von grundsätzlich vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um.
Die KIP beruhen auf drei Pfeilern – Information und Beratung, Bildung und Arbeit, Verständigung und gesellschaftliche Integration – und umfassen sieben Förderbereiche: Information/Abklärung Integrationsbedarf/Beratung, Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit, Frühe Kindheit, Zusammenleben und Partizipation, Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz sowie Dolmetschen. Die Ziele der KIP sind in einem von Bundesrat und KdK verabschiedeten Grundlagenpapier verankert. Der Bund leistet jährlich rund 32 Millionen Franken an die Kantone unter der Bedingung, dass sich diese in gleicher Höhe an der Integrationsförderung beteiligen. Für jeden anerkannten Flüchtling und jede vorläufig aufgenommene Person richtet er ihnen zudem eine Integrationspauschale aus (vgl. Integrationsagenda Schweiz).
Aktuell setzen die Kantone die dritte KIP-Generation (2024-27) um. Die Vorbereitungen für die KIP 4 (2028–2032) sind bereits angelaufen Ende 2025 haben Bund und Kantone in einem Stossrichtungspapier bereits zwei neue Schwerpunkte für die KIP 4 festgelegt: Zum einen soll die Integration von Frauen durch gezielte, geschlechtersensible Angebote gestärkt werden, um ihre Chancen in der Bildung und auf der Arbeit, Sprache und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Zum anderen sollen die KIP 4 unter dem Motto «Arbeit dank Bildung» das Ziel verfolgen, junge Erwachsene gezielt auf Bildungsangebote vorzubereiten und sie zu motivieren, eine Lehre zu machen oder einen Abschluss auf Tertiärstufe zu erlangen. Der Grundlagepapier KIP4 soll im Herbst 2026 verabschiedet werden.