Bund und Kantone wollen vorläufig aufgenommene Personen (VA) und Flüchtlinge (FL) rascher in die Arbeitswelt integrieren und damit ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Agenda geeinigt. Die Integrationsagenda Schweiz sieht gegenüber früher deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Bund und Kantone wollen zudem die Fehlanreize im Finanzierungssystem des Asylbereichs gemeinsam und rasch angehen.
Die Integrationsagenda wurde von der KdK, der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) lanciert. Ein 2017 von der KdK erstellter Bericht zeigte, dass die Kosten im Integrationsbereich erheblich gestiegen waren. Die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Integrationspauschalen trugen diesem Umstand zu wenig Rechnung.
Inzwischen sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Personen mit Status FL und VA werden im Rahmen eines Integrationsprozesses betreut und durch bedürfnisgerechte Fördermassnahmen begleitet. Der Bund hat seine finanzielle Unterstützung für die Kantone deutlich aufgestockt. Die Pauschale für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich wurde leicht erhöht. Die Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen beträgt neu 18 000 statt 6 000 Franken.
Zudem wurde ein neues Finanzierungssystem entwickelt, das sämtliche Bereiche des Asyl- und Flüchtlingswesens, von der Betreuung über die Sozialhilfe bis zur Integrationsförderung, optimal aufeinander abstimmen soll. An der Plenarversammlung vom 26. März 2021 unterstützten die Kantonsregierungen das neue System mit gewissen Vorbehalten. Das neue Finanzierungsmodell soll auf den 1. Januar 2023 umgesetzt werden.
Die Förder- und Qualifizierungsmassnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie eng auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind. Der Grossteil der vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge bringt keine formalen beruflichen Qualifikationen mit. Sie verfügen zwar in vielen Fällen bereits über Arbeitserfahrung; diese haben sie aber in einem Umfeld erworben, das mit dem schweizerischen Arbeitsmarkt kaum vergleichbar ist. Diese Personen sollen sich im Rahmen ihres Integrationsplans in so genannten «Erstarbeitseinsätzen im ersten Arbeitsmarkt» vertraut machen können mit den schweizerischen Arbeitsverhältnissen. Da es in der Praxis grosse Unterschiede gibt, einigten sich die Kantone auf gemeinsame Eckwerte. Sie unterstützen eine Umsetzung in einem schweizweit klar geregelten Rahmen bezüglich Betreuung, Lohn und Dauer.
In Bezug auf die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU/EFTA- und Drittstaaten wurde das EJPD 2021 vom Parlament beauftragt, das bisher als Pilotprojekt geführte Programm «Integrationsvorlehre INVOL+» zu verstetigen und für Personen ausserhalb des Asylbereichs zu öffnen (21.3964). Dies entsprach einem expliziten Wunsch der Kantone, den die KdK gemeinsam mit der EDK und der SODK im Rahmen der Erarbeitung der Integrationsagenda Schweiz eingebracht hatten.