Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz einen der höchsten Ausländeranteile Europas aufweist, ist eine erfolgreiche Integrationspolitik von grosser Wichtigkeit. Sie ist Aufgabe von Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sowie den Nichtregierungs- und Migrantenorganisationen. Seit 2003 gewährleistet die KdK die interkantonale Koordination in diesem Politikbereich. Sie arbeitet eng mit verschiedenen interkantonalen Konferenzen und mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zusammen.

2018 haben Bund und Kantone die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert. Flüchtlinge (FL) und vorläufig aufgenommene Personen (VA) sollen damit rascher und besser integriert und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert werden. Seit 2014 setzen Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von grundsätzlich vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen um. Das Generalsekretariat der KdK führt die Geschäftsstelle der Konferenz der kantonalen, kommunalen und regionalen Integrationsdelegierten (KID).

Kantonale Integrationsprogramme

Ein wichtiger Teil der Integration erfolgt im Alltag – beispielsweise in der Schule oder Berufsbildung, am Arbeitsplatz oder im Quartier. Zugewanderte haben und finden nicht immer Zugang zu solchen Orten. Bund und Kantone setzen deshalb seit Januar 2014 eine spezifische Integrationsförderung im Rahmen von grundsätzlich vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um.

Die KIP beruhen auf drei Pfeilern – Information und Beratung, Bildung und Arbeit, Verständigung und gesellschaftliche Integration – und umfassen sieben Förderbereiche: Information/Abklärung Integrationsbedarf/Beratung, Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit, Frühe Kindheit, Zusammenleben und Partizipation, Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz sowie Dolmetschen. Die Ziele der KIP sind in einem von Bundesrat und KdK verabschiedeten Grundlagenpapier verankert. Der Bund leistet jährlich rund 32 Millionen Franken an die Kantone unter der Bedingung, dass sich diese in gleicher Höhe an der Integrationsförderung beteiligen. Für jeden anerkannten Flüchtling und jede vorläufig aufgenommene Person richtet er ihnen zudem eine Integrationspauschale aus (vgl. Integrationsagenda Schweiz).

Aktuell setzen die Kantone die dritte KIP-Generation (2024-27) um. Die Vorbereitungen für die KIP 4 (2028–2032) sind bereits angelaufen Ende 2025 haben Bund und Kantone in einem Stossrichtungspapier bereits zwei neue Schwerpunkte für die KIP 4 festgelegt: Zum einen soll die Integration von Frauen durch gezielte, geschlechtersensible Angebote gestärkt werden, um ihre Chancen in der Bildung und auf der Arbeit, Sprache und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Zum anderen sollen die KIP 4 unter dem Motto «Arbeit dank Bildung» das Ziel verfolgen, junge Erwachsene gezielt auf Bildungsangebote vorzubereiten und sie zu motivieren, eine Lehre zu machen oder einen Abschluss auf Tertiärstufe zu erlangen. Der Grundlagepapier KIP4 soll im Herbst 2026 verabschiedet werden.

Integrationsagenda Schweiz

Bund und Kantone wollen vorläufig aufgenommene Personen (VA) und Flüchtlinge (FL) rascher in die Arbeitswelt integrieren und damit ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Agenda geeinigt. Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) sieht gegenüber früher deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Bund und Kantone wollen zudem die Fehlanreize im Finanzierungssystem des Asylbereichs gemeinsam und rasch angehen.

Ein 2017 von der KdK erstellter Bericht zeigte, dass die Kosten im Integrationsbereich erheblich gestiegen waren. Die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Integrationspauschalen trugen diesem Umstand zu wenig Rechnung. Inzwischen sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Personen mit Status FL und VA werden im Rahmen eines Integrationsprozesses betreut und durch bedürfnisgerechte Fördermassnahmen begleitet. 

Der Bund hat seine finanzielle Unterstützung für die Kantone deutlich aufgestockt. Die Pauschale für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich wurde leicht erhöht. Die Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen beträgt neu 18 000 statt 6 000 Franken. Zudem wurde ein neues Finanzierungssystem entwickelt. Trotz Kritik seitens der Kantone beschloss das Parlament im Frühjahr 2026 auf Antrag des Bundesrats, im Rahmen des Entlastungspakets 2027 die Auszahlungsdauer der Globalpauschalen für VA auf fünf Jahre zu verkürzen. Diese Massnahme gefährdet die nachhaltige Umsetzung der Integrationsagenda.

Sechs Jahre nach der Lancierung der IAS wurde das Büro Ecoplan beauftragt, eine Analyse des schweizerischen Asylsystems zu erarbeiten. Anlässlich der Nationalen Asylkonferenz vom 28. November 2025 zogen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine positive Bilanz im Integrationsbereich: Geflüchtete lernen heute die Landessprachen schneller, sie absolvieren häufiger eine Ausbildung und finden früher eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt als noch vor fünf oder zehn Jahren. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf. Dieser wurde in einer politischen Synthese definiert und ein politisches Mandat für die weiteren Arbeiten wurde erteilt.

In Bezug auf die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU/EFTA- und Drittstaaten wurde das EJPD 2021 vom Parlament beauftragt, das bisher als Pilotprojekt geführte Programm «Integrationsvorlehre INVOL+» zu verstetigen und für Personen ausserhalb des Asylbereichs zu öffnen (21.3964). Dies entsprach einem expliziten Wunsch der Kantone, den die KdK gemeinsam mit der EDK und der SODK im Rahmen der Erarbeitung der Integrationsagenda Schweiz eingebracht hatten.

Dokumentation

Programm S

Mit dem Angriff auf die Ukraine Ende Februar 2022 hat Russland den grössten Krieg auf dem europäischen Kontinent seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Der Konflikt hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben, Zehntausende sind in die Schweiz gekommen. Die Kantone stehen vor der Herausforderung, für deren Unterbringung, Betreuung und Integration zu sorgen.

Der Bundesrat aktivierte mit Beschluss vom 11. März 2022 erstmals den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine. Auf Wunsch der Kantone beschloss er am 13. April 2022 zudem, für Geflüchtete mit Schutzstatus S einen finanziellen Unterstützungsbeitrag von monatlich 250 Franken pro Person an die Kantone zu entrichten (Programm S). Damit anerkannte er einen Unterstützungsbedarf, insbesondere beim Spracherwerb und beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie bei Kindern und Familien. Da eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine nicht absehbar ist, hat der Bundesrat am 8. Oktober 2025 entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2027 aufzuheben und auch das Programm S entsprechend zu verlängern. In Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses unterscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes zudem neu zwischen ukrainischen Regionen, in die die Rückkehr zumutbar respektive nicht zumutbar ist.

Die Integration der Geflüchteten im Schweizer Arbeitsmarkt bleibt eine Herausforderung. Am 28. Mai 2025 verzichtete der Bundesrat auf die – von den Kantonen kritisierte – Einführung eines Malus-Systems und kündigte eine differenziertere Betrachtung der Zielerreichung an. Künftig sollen auch Aufenthaltsdauer und regionale Arbeitsmarktsituation berücksichtigt werden. Wenn ein Kanton deutlich unterdurchschnittliche Erwerbstätigenquoten aufweist, muss er in einem ersten Schritt zusätzliche Massnahmen ergreifen. Bleiben diese ohne Wirkung, soll eine externe Evaluation des kantonalen Integrationsprogramms allfällige Schwachstellen aufdecken. 

Webseite des Staatssekretariats für Migration für Geflüchtete aus der Ukraine

Konferenz der Integrationsdelegierten (KID)

Die KID ist die Fachkonferenz für Fragen zu Integration, Migration und Rassismus und Ansprechpartnerin für Bund, Fachorganisationen, Medien und weitere Interessierte. Sie fördert den Austausch zwischen den Kantonen, Städten, Gemeinden und Regionen sowie den zuständigen Bundesstellen, Institutionen und Organisationen. Die KID wirkt bei der Planung, Festlegung und Umsetzung der schweizerischen Integrationspolitik mit, formuliert gemeinsame Positionen und nimmt an Vernehmlassungen teil. Für die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) übernimmt die KID die Rolle einer Fachkonferenz. Sie wurde am 13. Februar 2003 als privatrechtlicher Verein gegründet. Seit 2006 führt das Generalsekretariat der KdK die Geschäftsstelle

Mitglieder der KID sind die Integrationsdelegierten der Kantone, Städte, Gemeinden und Regionen. Entsprechend der jeweiligen Situation vor Ort entwickeln sie – teilweise unterstützt durch ein kleineres oder grösserer Team ihrer Fachstelle Integration – Strategien und Konzepte zu Themen wie Erstinformation und Beratung, Sprachförderung, Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt, Diskriminierungsschutz und soziale Integration. Dabei arbeiten sie eng mit zahlreichen anderen staatlichen Stellen, der Wirtschaft, NGOs, Organisationen der Migrationsbevölkerung und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen und sind für die Bereitstellung von Integrationsförderangeboten zuständig.

Wichtige Partner der KID sind die Schweizerische Konferenz der Fachstellen für Integration (KoFI), das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB), und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR).

 Rolle und Aufgaben von KID und KoFI

Kontakte:

Geschäftsstelle
Regina Bühlmann
Emma Butti
kid(at)kdk.ch
031 320 30 00

Integrationsdelegierte:
Mitgliederliste

Statuten
Statuto

Vorstand

Co-Präsidium:
Nina Gilgen, ZH, und Giuseppina Greco, FR

Weitere Vorstandsmitglieder:
Amina Benkais, VD
Felix Birchler, GR
Martin Bürgin, BL
Stephanie Curjel, ZG
Bashkim Iseni, Lausanne
Tamara Iskra, Stadt Biel 
Christof Meier, Stadt Zürich

Ständige Gäste (mit beratender Stimme):
Nicole Gysin, KdK
Rahel Gall und Tindaro Ferraro, Abteilung Integration SEM

Mitglieder

Die kantonalen Integrationsdelegierten sind die offiziellen Ansprechstellen des SEM (Artikel 56 des Ausländer- und Integrationsgesetzes [AIG]). Sie sorgen dafür, dass die kantonalen Behörden gemeinsam mit den kommunalen Behörden Massnahmen zur Integrationsförderung und zum Schutz vor Diskriminierung und Rassismus treffen. Seit der Einführung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) in 2014 sind die kantonalen Integrationsdelegierten federführend bei deren Umsetzung. In etlichen Kantonen sind sie zudem seit 2019 für die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) zuständig.

Integration ist eine Kernaufgabe, an der alle staatlichen Ebenen mitwirken. Städte und Gemeinden spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufnahme und Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie sind oft die ersten Kontaktstellen für Neuzuziehende. Die Integrationsdelegierten der Städte und Gemeinden sind innerhalb des Schweizerischen Städteverbands (SSV) in einer Arbeitsgruppe organisiert. In dieser findet ein regelmässiger Austausch und Wissenstransfer zu Fragen der Integrationspolitik auf kommunaler Ebene und zur Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Bund statt.

Aktuellste Stellungnahmen

Migrationspolitik allgemein

Die Zuwanderung und ihre Auswirkungen standen in den letzten Jahren immer wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion. Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 21. Juni 2013 verabschiedeten die Kantonsregierungen gemeinsame Leitlinien. Die Kantone bekennen sich darin zur schweizerischen Migrationspolitik, die auf den Pfeilern Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Integration beruht. Sie leisten dazu einen wesentlichen Beitrag, indem sie in ihrem Kompetenzbereich für gute Rahmenbedingungen sorgen. So gewährleisten die Kantone etwa die öffentliche Sicherheit und Ordnung und tragen damit zu einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung und zur Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort bei. Gleichzeitig fördern und fordern die Kantone die Integration von Zugewanderten und stärken damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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