Kantone lehnen reine Lastenabwälzungen ab

  • Medienmitteilung

Der Bundesrat will seinen Haushalt ab 2027 um 3,6 Milliarden Franken entlasten. Gesunde Bundesfinanzen sind auch im Interesse der Kantone. Die Kantonsregierungen warnen aber vor reinen Lastenverschiebungen auf die Kantone. Diese haben keinen echten Spareffekt und gefährden das gemeinsame Entflechtungsprojekt. Die heute präsentierten Massnahmen werden die Kantone nun genau prüfen. Mit Blick auf die «Entflechtung 27» hat der Bundesrat gewisse Anliegen der Kantone berücksichtigt. 

Heute hat der Bundesrat entschieden, welche Sparvorschläge der externen Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts er weiterverfolgt und in den geplanten Mantelerlass aufnimmt. Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen: «Die Kantonsregierungen nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesrat wichtige Kritikpunkte der Kantone gehört und aufgenommen hat. Trotzdem verbleiben aus Sicht der Kantone verschiedene kritische Massnahmen bestehen und die Vorlage muss noch korrigiert werden.»

Die Kantonsregierungen werden sich im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung zum Massnahmenpaket äussern. Auch die Direktorenkonferenzen werden die betreffenden Massnahmen nun genau prüfen, deren Auswirkungen auf die Kantone einschätzen und sich gegebenenfalls aus sektoralpolitischer Perspektive dazu äussern.

Reine Lastenabwälzungen vermeiden

Sparmassnahmen des Bundes dürfen nicht zu reinen Lastenabwälzungen auf die Kantone führen. In vielen Aufgabenbereichen mit Verbundfinanzierungen sind die Kantone an vorgegebene Leistungsniveaus gebunden. Sie können sich deshalb nicht im gleichen Umfang entlasten wie der Bund und müssten kurzfristig sogar Finanzierungslücken decken. Markus Dieth: «Direkte Lastenüberwälzungen, welche den Kantonen keinen Handlungsspielraum belassen, sind deshalb keine echten Sparmassnahmen und werden von den Kantonsregierungen entschieden abgelehnt.» Kantone müssten die Möglichkeit haben, sich gegebenenfalls im gleichen Umfang wie der Bund zu entlasten. «Auch unterlaufen einseitige Sparmassnahmen in Aufgabenbereichen mit Verbundfinanzierungen gemeinsam definierte Ziele und Strategien, auf die sich der Bund und die Kantone in verschiedenen Politikbereichen in den letzten Jahren verständigt haben», so Dieth. 

Querbezüge besser beachten

Verschiedene Massnahmen wurden bisher nicht aus einer fachlichen Perspektive geprüft. Bei vielen Vorschlägen bestehen Querbezüge und Abhängigkeiten zwischen Aufgaben- und Politikbereichen. Deshalb können kurzfristige Sparübungen mittel- und langfristig sogar zu Mehrausgaben führen. Die Kantonsregierungen erwarten vom Bundesrat, dass er diese Querbezüge unter Einbezug der Kantone nochmals sorgfältig prüft, bevor er im Januar 2025 die Vernehmlassung zum geplanten Massnahmenpaket eröffnet. 

«Entflechtung 27» nicht gefährden 

Das erst im Sommer gemeinsam von Bundesrat und Kantonsregierungen lancierte Projekt «Entflechtung 27» erhöht den finanziellen Handlungsspielraum beider Staatsebenen. Klare Zuständigkeiten führen auf Ebene des Bundes und der Kantone in der Aufgabenerfüllung zu mehr Effizienz. Markus Dieth: «Die zahlreichen Aufgaben- und Finanzierungsverflechtungen müssen zuerst zwischen Bund und Kantonen entflochten werden. Danach kann jede Staatsebene für sich in ihren Zuständigkeiten soweit erforderlich Sparmassnahmen ergreifen.» Der Bundesrat hat dies anerkannt und gegenüber den Vorschlägen der Expertengruppe gewisse Anpassungen vorgenommen. Dies ist im Sinne des staatspolitisch wichtigen Entflechtungsvorhabens zu begrüssen.

Kontakt / Rückfragen

Landammann Markus Dieth, Präsident der KdK
079 410 08 78 
markus.dieth(at)ag.ch
erreichbar Freitag, 20. September, 15-16.30 Uhr

Thomas Minger, stv. Generalsekretär der KdK
031 320 30 00
t.minger(at)kdk.ch

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