Bundesfinanzen nicht auf Kosten der Kantone sanieren

  • Medienmitteilung

Die Kantonsregierungen werden den Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes genau prüfen. Zu den konkreten Massnahmen, die der Bundesrat noch festlegen muss, werden sie im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung Stellung nehmen. Lastenverschiebungen vom Bund zu den Kantonen sind keine echten Sparmassnahmen und werden von den Kantonen im Grundsatz abgelehnt bzw. kritisch hinterfragt.

Die Kantonsregierungen haben Verständnis für die anspruchsvolle finanzpolitische Lage des Bundes und anerkennen den Handlungsbedarf beim Bundeshaushalt. Das haben die Kantonsregierungen zuletzt im September 2023 in ihrer Stellungnahme zu den Entlastungsmassnahmen des Bundes ab 2025 bekräftigt. Gleichzeitig haben sie betont, dass sich Entlastungen des Bundes an den Verfassungsprinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz orientieren müssen.

Einseitige Lastenverschiebungen vermeiden

«Sparmassnahmen des Bundes in gemeinsam finanzierten Aufgabenbereichen führen oft zu Lastenverschiebungen auf die Kantone. Dies ist weder nachhaltig noch im Interesse des Gesamtstaates. Die Mittel fehlen dann in den Kantonen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben kurzfristig in die Lücke springen müssen. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist dies ein Nullsummenspiel», so Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen.

Vor diesem Hintergrund unterstreichen die Kantonsregierungen die Bedeutung des Projekts «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone». Dieses Projekt wird den finanziellen Handlungsspielraum beider Staatsebenen erhöhen und den Föderalismus stärken. Klare Zuständigkeiten steigern auf Ebene des Bundes und der Kantone die Effizienz. Dies hat die erste Aufgabenteilung von 2008 deutlich gemacht. «Die vom Bundesrat und den Kantonsregierungen im Juni 2024 lancierte `Entflechtung 27` darf nicht durch unilaterale Sparmassnahmen des Bundes in gemeinsam finanzierten Aufgabenbereichen gefährdet werden», so Ernst Stocker, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).

Kantone finanzpolitisch ebenfalls stark gefordert

Die pauschale Auffassung, dass es den Kantonen im Gegensatz zum Bund finanzpolitisch deutlich besser gehe und sie deshalb Lasten des Bundes übernehmen sollten, ist nicht haltbar. Während gewisse Kantone Überschüsse ausweisen, kämpfen andere mit Defiziten und planen ebenfalls bereits Entlastungsmassnahmen. Die teilweise guten kantonalen Abschlüsse sind eine trügerische Momentaufnahme: Die Kantone tragen die Hauptlast des demografischen Wandels. Namentlich die von den Kantonen und Gemeinden getragenen Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich werden in Zukunft massiv steigen. «Die Kantone werden in den kommenden Jahren finanzpolitisch stark gefordert sein. Deshalb wäre es der falsche Weg, den Bundeshaushalt auf Kosten der Kantone zu entlasten», sagt Markus Dieth.

Soziodemografischer Lastenausgleich darf nicht gekürzt werden

Die Kantonsregierungen lehnen die vorgeschlagene Änderung am Finanzausgleich strikt ab. Eine Senkung des soziodemografischen Lastenausgleichs durch den Bund würde den 2020 in Kraft getretenen Kompromiss in Frage stellen und im Finanzausgleich zu erheblichen Unsicherheiten führen. Das mit dem Kompromiss von 2020 geschaffene Gleichgewicht zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen wäre gefährdet. Auch der Bundesrat und die eidg. Räte haben dieses Gleichgewicht im Rahmen des Kompromisses gestützt. Anpassungen am Finanzausgleichssystem sollen nicht ausserhalb der gesetzlichen Prüfperioden erfolgen.

Kontakt / Rückfragen

Landammann Markus Dieth, Präsident der KdK 
062 835 24 02
markus.dieth(at)ag.ch
erreichbar Donnerstag, 5. September 2024, 14-15 Uhr

Regierungsrat Ernst Stocker, Präsident der FDK 
043 259 33 02
ernst.stocker(at)zh.ch
erreichbar Donnerstag, 5. September 2024, 14-15 Uhr

Thomas Minger, stv. Generalsekretär der KdK 
031 320 30 00
t.minger(at)kdk.ch

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