Aktuelle Geschäfte
Nationaler Adressdienst
Bei zahlreichen Verwaltungsabläufen muss die verantwortliche Behörde schriftlich Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen. Derzeit gibt es kein nationales System, mit dem Schweizer Behörden Wohnsitz und Adresse von Einwohnerinnen und Einwohnern über Kantonsgrenzen hinweg abfragen können.
Der Mehrwert eines Nationalen Adressdienstes (NAD) liegt auf der Hand: Eine gesamtschweizerische Verfügbarkeit der Adressdaten führt zu Effizienzsteigerungen. Insbesondere nach überkantonalen Umzügen können dank einem NAD aufwändige Abklärungen zur Kontaktaufnahme, lange Verfahrensdauern, viele Postretouren und blockierte Prozesse vermieden werden. Damit wird der NAD auch zu Kosteneinsparungen in den Verwaltungen führen. Auch die Bevölkerung kann davon direkt profitieren.
Der Handlungsbedarf wurde vom Bundesrat und den Kantonsregierungen im Rahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz erkannt. Die Umsetzung des NAD wurde als prioritäre Massnahme aufgenommen. Der Bundesrat hat dem Parlament im Mai 2023 das Adressdienstgesetz vorgelegt. Im Dezember 2023 unterstützte der Ständerat das Gesetz klar (40/4 Stimmen). Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat jedoch mit 116 zu 71 Stimmen die Rückweisung an den Bundesrat, u.a. mit der Begründung es fehle die Verfassungsgrundlage. Im September 2024 hielt der Ständerat am Gesetz fest und lehnte die Rückweisung ab (31:11 Stimmen).
Die Kantone wollen die digitale Transformation der Verwaltung zügig voranbringen. Der NAD ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit einer Rückweisung würde die Realisierung des NAD auf unbestimmte Zeit verschoben. Deshalb haben die Kantonsregierungen ihre Unterstützung zum Adressdienstgesetz anlässlich der KdK-Plenarversammlung vom 21. Juni 2024 bekräftigt.
Das Adressdienstgesetz schlägt für den NAD einen föderalen Lösungsansatz vor. Mit der Vorlage wird kein neues zentrales Bundesregister oder eine neue Bundeskompetenz geschaffen. Vielmehr werden die Daten der kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerregister einfach vernetzt und für alle berechtigten Verwaltungsstellen unverändert wiedergegeben.
Mit dem vorgeschlagenen Adressdienstgesetz verbleiben die Datenherrschaft und die Datenbearbeitung bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Dieser föderalistische Ansatz ist aus Sicht der Kantonsregierungen dem Aufbau eines zentralen Bundesregisters und einer Übertragung der Datenherrschaft an den Bund klar vorzuziehen. Die Umsetzung des NAD kann gestützt auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen erfolgen. So können die Vorteile des NAD rasch Wirkung entfalten.
Landesausstellung
1883 in Zürich, 1896 in Genf, 1914 in Bern, 1939 in Zürich, 1964 in Lausanne, 2002 im Drei-Seen-Land: Generation für Generation haben die Landesausstellungen die Geschichte des Bundesstaates geprägt. Man blickt nun auf die nächste Ausgabe, die in den 2030er Jahren stattfinden könnte. Es wurden bereits mehrere Initiativen lanciert. Bund und Kantone beteiligen sich an der Organisation einer solchen Veranstaltung, die eine identitätsstiftende Funktion zwischen den Menschen, Kulturen und Sprachen der Schweiz erfüllen, Zukunftsperspektiven eröffnen und nachhaltigen Nutzen für das ganze Land generieren kann.
In einem im Juni 2022 verabschiedeten gemeinsamen Positionspapier begrüssten der Bundesrat und die KdK die Idee einer zukünftigen «Expo» und definieren erste Rahmenbedingungen. Bund und Kantone sind bereit, die Initiativen für eine Landesausstellung im Planungsprozess zu begleiten, sie sehen sich aber nicht in der Rolle der Initiatoren. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Eine allfällige finanzielle Unterstützung ist durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen.
Am 22.Novembre 2023 hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung seine Ansichten präzisiert. Aufgrund der Finanzlage beim Bund will der Bundesrat sich frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung äussern.
Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Der Bund und die Kantone wollen die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Gesundheitsversorgung erhöhen, um die Entwicklung der Gesundheitskosten einzudämmen. Das Parlament verabschiedete im Dezember 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Sie geht zurück auf die parlamentarische Initiative Humbel (09.528) und sieht eine einheitliche Finanzierung von ambulanten Leistungen und Leistungen mit Spitalaufenthalt vor. Wie von den Kantonen gefordert, umfasst die Reform auch die Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen.
Heute übernehmen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten bei stationären Behandlungen, während die ambulanten Leistungen allein von den Krankenversicherern finanziert werden. Die Pflegeleistungen werden von drei Parteien finanziert: Die Krankenversicherung leistet einen fixen Beitrag, ergänzt durch einen begrenzten Beitrag der Versicherten, während die Restfinanzierung den Kantonen obliegt. In Zukunft werden alle KVG-Leistungen nach demselben Finanzierungsschlüssel von den Krankenkassen und den Kantonen finanziert.
Diese Grossreform verteilt die Gesundheitskosten ausgewogen auf Prämien- und Steuerzahlende. Sie wird mehrere derzeitige Hürden für die Kostendämpfung beseitigen. Sie fördert Zusammenarbeit der Leistungserbringer entlang der Behandlungskette - die sogenannte integrierte Versorgung – sowie die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen.
Die Änderung des KVG ist das Ergebnis langer parlamentarischer Beratungen. Ziel war es, eine tragfähige und ausgewogene Lösung zu finden. Alle relevanten Akteure sind aufeinander zugegangen. Gegen die Reform wurde das Referendum eingereicht. Die Kantonsregierungen empfehlen die Vorlage zur Annahme. Sie haben am 20. September 2024 einen Positionsbezug verabschiedet. Am 24. November 2024 wurde die Vorlage in der Volksabstimmung angenommen.
Unternehmensteuer
Eine gemeinsame Erklärung für eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde von mehr als 130 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vor. Als attraktiver Steuerstandort und Sitzstaat vieler multinationaler Unternehmen ist die Schweiz von der Reform stark betroffen.
Die Mindeststeuer stellt den Bund und die Kantone nach der Reform der Unternehmensbesteuerung (siehe unten) vor eine neue Herausforderung. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Dezember 2022 eine Verfassungsänderung, die als Rechtsgrundlage für eine temporäre Verordnung dient. So wurde sichergestellt, dass die Mindeststeuer per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ein entsprechendes Gesetz soll im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen werden.
Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor. Dieses Ziel wird, falls nötig, durch eine Ergänzungsteuer erreicht werden, deren Ertrag zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt wird. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten die Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen.
An der Plenarversammlung vom 24. März 2023 sprachen sich die Kantonsregierungen für den Bundesbeschluss aus, der am 18. Juni von Volk und Ständen angenommen wurde.
STAF
Mit dem in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommenen und von den Kantonen unterstützten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) – in Kraft seit Januar 2020 – wurden die besonderen Steuerregimes für vorwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese Regimes entsprachen nicht mehr den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft.
Vor allem zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gab es eine Kontroverse. Die EU kritisierte bestimmte kantonale Steuerregimes, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb verfälschten, weil die Einnahmen inländischer und ausländischer Unternehmen teilweise unterschiedlich besteuert wurden. Die Schweiz passte ihre Steuerpraxis in der Folge an die internationalen Standards der OECD an. Sie ist im Übrigen an deren Entwicklung beteiligt.
Neu gelten für alle Unternehmen dieselben Steuerregeln. Damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleibt, wurden neue Instrumente eingeführt. Die Kantone können ihre Gewinnsteuersätze ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Der Bund gewährt ihnen dafür einen höheren Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer.
Entlastungsmassnahmen des Bundes
Neue Ausgaben ohne Gegenfinanzierung bringen den Bundeshaushalt in Schieflage und zwingen den Bund zum Sparen. Gesunde Bundesfinanzen sind im Interesse des Gesamtstaates, dürfen aber nicht zu Mehrbelastungen für die Kantone führen. Diese sind von allem von geplanten Kürzungen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (um neue Subventionen für Kitas zu finanzieren) und an der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds betroffen.
Weil die Kantone in vielen Bereichen an ein vorgegebenes Leistungsniveau gebunden sind, drohen ihnen bei Entlastungsmassnahmen des Bundes direkte oder indirekte Mehrbelastungen. Dies illustriert die Grundproblematik von Verbundfinanzierungen zwischen Bund und Kantonen. Demgegenüber stärkt eine klare Aufgabenteilung die finanzpolitischen Verantwortlichkeiten und schützt vor Lastenverschiebungen. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kantonsregierungen dafür aus, das Projekt «Aufgabenteilung II» rasch wiederaufzunehmen.