E-ID: Kantone wollen Vorteile des E-Governments nutzen

  • Medienmitteilung

 

Regierungsrat Christian Rathgeb, KdK-Präsident, sprach an einer Medienkonferenz zur Volksabstimmung vom 7. März 2021 über das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) neben Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Lesen Sie hier die Sprechnotiz.

Die Mehrheit der Kantone sagt Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz). Die elektronische Identität – E-ID – wird in unserer Gesellschaft eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Mit der E-ID werden zahlreiche Passwörter und Logins entfallen. Zudem wird sich die Sicherheit sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die Online-Shops erhöhen. Aber die E-ID betrifft bei Weitem nicht nur das Internet-Shopping.

Ein zentrales Element für E-Government

Wir brauchen diese elektronische Identität, um die Vorteile des E-Governments zu nutzen. Die Kantone bieten bereits verschiedene Online-Dienstleistungen an. Jeder und jedem soll es möglich sein, von zu Hause über das Internet mit den Behörden in Kontakt zu treten. Wir sollen künftig nicht mehr zum Schalter gehen müssen, nur um persönlich vor Ort ein Dokument zu unterzeichnen. Auch für die Erledigung der Formalitäten bei einem Umzug sind keine Behördengänge und keine umfangreichen Schriftwechsel mehr nötig. Ein Baubewilligungsgesuch einreichen, sich um ein Stipendium bewerben, einen Termin für die Fahrzeugprüfung vereinbaren, einen Betreuungsgutschein für sein Kind erlangen, eine Zivil- oder Militärdienstverschiebung beantragen, einen Betreibungsregisterauszug bestellen – all das soll künftig mit einigen wenigen Klicks erledigt werden können.

Dank der E-ID werden die Prozesse der Identifizierung und Authentifizierung vereinfacht. Damit wird die gesetzlich anerkannte elektronische Identität auf nationaler Ebene endlich umgesetzt. Auf E-Mail-Adressen basierende Lösungen genügen dazu nicht mehr. Ebenso vorbei sein werden die Eingabe eines per Post erhaltenen Passworts oder die Einreichung eines von Hand unterschriebenen Formulars, um die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung abzuschliessen.

Die E-ID wird nicht nur das Leben der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Auch die Kantone können davon profitieren. Administrative Prozesse werden erleichtert, was auch den Verwaltungsaufwand verringern wird. Mit einem nationalen E-ID-System müssen die Kantone keine eigenen E-ID-Gesetze erlassen, keine eigenen Strukturen aufbauen oder Schnittstellen zwischen den Systemen definieren – eine Mehrheit der Kantone unterstützt deshalb diese gesamtschweizerische Regelung. Wichtig ist uns ein rasches und möglichst effizientes Vorgehen.

Ein sicheres und vertrauenswürdiges System

Da die E-ID personenbezogene Daten enthalten wird, sind datenschützerische Bedenken aufgetaucht. Diese Sorgen sind nachvollziehbar – auch den Kantonen ist der Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Deshalb war es uns auch wichtig, dass im Gesetz entsprechende Sicherheitsvorkehrungen eingebaut wurden:

Allen Beteiligten werden strenge Pflichten auferlegt: Die Daten dürfen für keinen anderen Zweck genutzt werden. Die Personenidentifizierungsdaten werden staatlich überprüft. Jede und jeder wird online Zugang zu ihrer oder seiner E-ID haben und entscheiden können, an wen diese Daten übermittelt werden dürfen. Frau Bundesrätin hat es bereits gesagt: Niemand wird gezwungen werden, die elektronische Identität zu nutzen. Es wird weiterhin möglich sein, Dokumente schriftlich auszutauschen oder die Geschäfte vor Ort an einem Schalter zu erledigen.

Wichtig ist auch, dass die E-ID die Sicherheit in der digitalen Welt für alle Beteiligten erhöhen wird. Es wird z.B. deutlich schwieriger werden, unter einer fiktiven "Identität" zu handeln und Missbrauch zu betreiben. Die E-ID wird uns also auch in dieser Hinsicht einen wichtigen Schritt vorwärtsbringen.

Zweckmässige Aufgabenteilung

Der Bund will selbst keine E-ID ausstellen. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass vom privaten Sektor entwickelte Lösungen rascher, flexibler und effizienter eingeführt und angepasst werden können. Zentral ist aber, dass der Staat die Hoheit über die Identifizierungsprozesse behält. Sollte der gewählte Weg die Erwartungen nicht erfüllen, sieht das Gesetz vor, dass der Bund eine Verwaltungseinheit damit beauftragen kann, eine eigene E-ID-Lösung zu betreiben. Alternativ könnte er sich auch direkt an spezialisierten E-ID-Unternehmen beteiligen. Aber wir sollten nicht noch Jahre zuwarten, sondern die Vorteile des E-Governments mit der E-ID sobald wie möglich nutzen. Wir brauchen jetzt eine tragfähige E-ID-Lösung, wenn die Schweiz in der Digitalisierung konkurrenzfähig bleiben will. Zudem wollen wir keine unkontrollierte Entwicklung von staatlichen und privaten Identifizierungsdiensten.

Aus all diesen Überlegungen empfiehlt die Mehrheit der Kantonsregierungen den Schweizerinnen und Schweizern am 7. März ein «Ja» in die Urne zu legen.

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