Erweitertes Verhandlungsmandat für ein Energieabkommen mit der EU

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen unterstützen die geplante Anpassung des schweizerischenMandats für die laufenden Verhandlungen mit der EU über ein bilaterales Abkommen im Strombereich. Sie halten aber fest, dass den Verhandlungen zum Stromdossier erste Priorität zukommen soll. Bei Ausweitung der Verhandlungen verlangen die Kantone, erneut konsultiert und einbezogen zu werden.

Seit 2007 verhandeln die Schweiz und die EU über ein bilaterales Abkommen im Strombereich. Am 12. Mai 2010 beschloss der Bundesrat, das schweizerische Verhandlungsmandat an die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU – unter anderem an das dritte europäische Energiebinnenmarktpaket – anzupassen und auszuweiten. Neu strebt der Bundesrat ein eigenständiges und erweiterbares Energie-Abkommen an, das zunächst auf den Strombereich begrenzt wäre und in späteren Verhandlungen auf weitere Themen ausgedehnt werden könnte.

Gestützt auf entsprechende Vorarbeiten der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat die Plenarversammlung der KdK heute in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen zur Anpassung und Erweiterung des Verhandlungsmandats verabschiedet.

Erste Priorität für den Strombereich

Die Kantonsregierungen unterstützen die vorgesehene Ausdehnung der Verhandlungen auf weitere energierelevante Bereiche unter der Bedingung, dass den Verhandlungen zum Stromdossier erste Priorität zukommt und die Mitwirkungsrechte der Kantone in Bezug auf weitere Verhandlungen gewahrt bleiben.

Die Kantonsregierungen sind zudem grundsätzlich damit einverstanden, dass die Verhandlungen auf der Grundlage des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU geführt werden. Die Kantonsregierungen befürworten und unterstützen eine möglichst vollwertige Einsitznahme der Schweiz in den für die Ausgestaltung des Strombinnenmarkts wesentlichen europäischen Gremien.

Weitere Abklärungen vor einer Erweiterung des Abkommens

Angesichts der dynamischen Entwicklungen des Energiebereichs europa- und weltweit macht eine Ausweitung des Mandats auf weitere energierelevante Bereiche bzw. das vom Bundesrat geplante eigenständige und ausbaubare Energieabkommen aus Sicht der Kantonsregierungen dem Grundsatz nach Sinn. Bevor jedoch weitere Bereiche, insbesondere die Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RES-Richtlinie), in das geplante Abkommen einbezogen werden, sind aus Sicht der Kantonsregierungen zunächst die Konsequenzen für die Schweiz näher zu analysieren. Die Kantonsregierungen erwarten zudem, bei Erteilung entsprechender neuer Mandate konsultiert und in die Verhandlungsdelegation einbezogen zu werden.

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Dossierzuständiges Mitglied des Vorstands der
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