Europapolitik: Kantone unterstützen Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen und konkretisieren gleichzeitig die Forderungen nach innerstaatlichen Reformen

  • Medienmitteilung

 

Die Kantone haben an der heutigen Plenarversammlung eine gemeinsame Stellungnahme zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zur Regelung der institutionellen Fragen mit der EU verabschiedet. Die Kantone unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Zielsetzungen und Verhandlungsleitlinien. Gleichzeitig haben die Kantone aber bekräftigt, dass sie eine weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU nur dann mittragen werden, wenn gleichzeitig innerstaatliche Reformen zwecks Festigung der föderalistischen und demokratischen Staatsorganisation realisiert werden. Die Kantone haben diesbezüglich ihre Forderungen heute weiter konkretisiert.

 

Leitlinien des Verhandlungsmandats zu den institutionellen Fragen Schweiz-EU

Wie der Bundesrat am 21. August 2013 gegenüber der Öffentlichkeit erläutert hat, verzichtet die vom Bundesrat gewählte Lösung auf die Schaffung neuer supranationaler Institutionen und beinhaltet auch keine automatische Übernahme von EU-Recht. Die Lösung entspricht in diesen beiden Punkten bereits früheren Stellungnahmen der Kantone und wird von den Kantonen auch weiterhin unterstützt.

 

Was die Auslegung von EU-Recht betrifft, das Teil eines bilateralen Abkommens ist, sieht die Lösung des Bundesrates die Möglichkeit einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Auf der Grundlage der Auslegung durch den EuGH würde dann der Gemischte Ausschuss nach einer für beide Parteien annehmbaren Lösung suchen. Auch dieser Ansatz des Bundesrates wird von den Kantonen unterstützt.

 

Wichtig ist für die Kantone insbesondere, dass ein zukünftiges institutionelles Abkommen weder den Inhalt noch den Anwendungsbereich der bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändert. Der Bundesrat sieht diesbezüglich insbesondere vor, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit beibehalten kann. Die Kantone können auch diese Zielsetzung mittragen.

Innerstaatliche Reformen als Voraussetzung für die weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU

Bereits in ihren europapolitischen Standortbestimmungen vom 25. Juni 2010 und 24. Juni 2011 haben die Kantonsregierungen festgehalten, dass eine Zustimmung zu einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU bedingt, dass gleichzeitig eine Reihe von innerstaatlichen Reformen realisiert wird. An der heutigen Plenarversammlung haben die Kantone ihre diesbezüglichen Vorstellungen konkretisiert. Gefordert wird in erster Linie eine Anpassung des bestehenden Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK), um folgenden Anliegen besser Rechnung zu tragen:

 

  • Es gilt eine umfassende Informationspflicht des Bundes anzustreben. Die Information des Bundes hat zudem umgehend zu erfolgen, damit die Kantone auch tatsächlich noch Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen können.
  • Neu soll im BGMK eine Regelfrist von drei Monaten für die Einreichung von kantonalen Stellungnahmen verankert werden. Eine Verkürzung dieser Frist soll nur in schriftlich begründeten Fällen von Dringlichkeit möglich sein.
  • Die Gewichtung kantonaler Stellungnahmen ist zu verstärken, wenn es sich um europapolitische Vorhaben handelt, welche Zuständigkeiten der Kantone betreffen oder künftig betreffen könnten. Gleichzeit soll aber die europapolitische Handlungsfähigkeit des Bundes nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden.

 

Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen Schweiz-EU im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH)

Im Dezember 2010 hatten die Kantone einen Entwurf eines Verhandlungsmandats des Bundesrates für die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH) abgelehnt, weil dieser Entwurf keinerlei Vorgaben betreffend die institutionelle Ausgestaltung eines solchen Abkommens enthielt. Nachdem nun entsprechende Leitlinien und Vorgaben des Bundesrates vorliegen und die Kantone diese unterstützen können, haben die Kantone heute auch das Verhandlungsmandat des Bundesrates in Sachen REACH gutgeheissen.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Pascal Broulis
Präsident der KdK
Tel. 079 435 01 78

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin
031 320 30 00

nach oben