Europapolitik

  • Medienmitteilung


Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 25. Juni 2010 haben die Kantonsregierungen
eine Neubeurteilung ihrer europapolitischen Standortbestimmung vorgenommen. Kurz- und mittelfristig soll der bilaterale Weg mittels eines Rahmenabkommens zur Regelung der institutionellen Fragen weitergeführt werden. Eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zur EU bedingt nach Auffassung der Kantonsregierungen aber zwingend die Realisierung von innerstaatlichen Reformen.

Nach umfangreichen Vorarbeiten und mehrfacher schriftlicher Konsultation der Kantonsregierungen hat die Plenarversammlung der KdK am 25. Juni 2010 eine Neubeurteilung der europapolitischen Standortbestimmung der Kantonsregierungen verabschiedet. Grundsätzlich legten die Kantonsregierungen dabei folgende Haltung fest:

  • oberste Priorität hat die Beibehaltung und effiziente Umsetzung der bestehenden

     Abkommen mit der EU;

  • es ist sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, die Zusammenarbeit mit der EU in solchen Bereichen weiter zu vertiefen, in denen dies der Schweiz überwiegende wirtschaftliche und politische Vorteile bringt;
  • kurz und mittelfristig ist die zukünftige Zusammenarbeit mit der EU institutionell mittels eines Rahmenabkommens sicherzustellen;
  • gleichzeitig bedingt die Vertiefung der Beziehungen zur EU eine Reihe von innerstaatlichen Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staatsorganisation.


Rahmenvereinbarung mit der EU

Nachdem die EU den Abschluss weitere bilateraler Abkommen unter die Bedingung gestellt hat, dass die Schweiz sich zur Übernahme von Entwicklungen des relevanten EU-Rechts verpflichtet und der Bundesrat bereits die Prinzipien für die Modalitäten dieser Übernahme festgelegt hat, vertreten die Kantonsregierungen die Auffassung, dass diese Modalitäten in einer Rahmenvereinbarung festzuhalten sind. Nicht zielführend erscheint den Kantonsregierungen eine Neuverhandlung dieser Modalitäten in jedem einzelnen bilateralen Dossier. Um das Ziel einer einheitlichen institutionellen Lösung für zukünftige Abkommen mit der EU zu erreichen, sind neue Verhandlungsmandate solange zurückzustellen, bis eine Lösung über eine Rahmenvereinbarung gefunden wurde.

Eine Rahmenvereinbarung mit der EU sollte nach Auffassung der Kantonsregierungen den Mechanismus der Übernahme von relevantem EU-Recht regeln. Ferner sollte durch eine solche Rahmenvereinbarung ein koordinierender Gemischter Ausschuss eingesetzt werden, in welchem die Kantone ebenfalls vertreten wären und der auch als Forum für einen regelmässigen politischen Dialog mit der EU dienen würde. Schliesslich könnte in einer Rahmenvereinbarung die Beteiligung der Schweiz an verschiedenen Programmen der EU verankert werden.

Eine Rahmenvereinbarung sollte nach Ansicht der Kantonsregierungen ausschliesslich zukünftige bilaterale Abkommen mit der EU erfassen – die Mechanismen der bestehenden Abkommen mit der EU haben sich bewährt und bedürfen keiner Überprüfung.

Innerstaatliche Reformen als Bedingung für die weitere Vertiefung der Beziehungen
zur EU

Die Kantonsregierungen erachten innerstaatliche Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staatsorganisation nicht nur bei einem Beitritt zur EU, sondern auch bei einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU mittels weiterer bilateraler Abkommen als unerlässlich. Die Kantonsregierungen werden dementsprechend eine weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU nur dann unterstützen und mittragen, wenn gleichzeitig eine Reihe von innerstaatlichen Reformen eingeleitet und – wo notwendig –  rechtlich verankert wird.

Im Vordergrund stehen hier nach Auffassung der Kantonsregierungen die Stärkung des Mitwirkungsföderalismus und die Anpassung bestehender Organisationsstrukturen. Die Kantonsregierungen werden aber zusätzlich weitere mögliche Reformen, wie eine verfassungsrechtliche Verankerung der Europapolitik sowie eine Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit in föderalen Streitigkeiten prüfen. Eine abschliessende politische Beurteilung der notwendigen innerstaatlichen Reformen werden die Kantonsregierungen in den kommenden Monaten vornehmen.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Pascal Broulis
Präsident KdK
Tel. 079 435 01 78

Regierungsrat Georg Hess
Vorsitzender Arbeitsgruppe EuRefKa
Tel. 041 819 23 00

Regierungsrat Markus Notter
Vorsitzender der Europakommission der KdK Tel. 043 259 25 02

Regierungsrat Martin Schmid
Mitglied des Leitenden Ausschusses der KdK
Tel. 081 257 32 13

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 031 320 30 00

nach oben