Kantone begrüssen Energiestrategie 2050 des Bundes

  • Medienmitteilung


Die Energiestrategie 2050 des Bundes wird in den Grundsätzen von den Kantonen
mitgetragen. Die Umsetzung wird zu strukturellen Änderungen in der Energieversorgung führen und bedeutende Investitionen zur Folge haben. Weil dies Innovationen und richtige Kostenanreize erfordert, ist auf eine Steuerung über marktwirtschaftlich orientierte Instrumente hinzuarbeiten. Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 leitet diese Neuorientierung jedoch nur ansatzweise ein. Die Kantone sind der Ansicht, dass das Ziel einer marktorientierten Energiepolitik von Anfang an klarer zu verfolgen ist. Zudem erfordert die zunehmend dezentrale Energieproduktion auch in Zukunft eine föderalistische Energiepolitik.

Der mittel- bis langfristige Verzicht auf die Kernkraft in der Schweiz sowie die Senkung des Verbrauchs von fossilen Energien aus klimapolitischen Gründen führen zwangsläufig zu einem strukturellen Umbau der Energieversorgung in der Schweiz. Das prognostizierte Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum sowie die angestrebte Reduktion des Verbrauchs an fossilen Energien fördern eine Ausweitung der Stromanwendungen. Deshalb werden die erneuerbaren Energien wie auch die effiziente Verwendung von Energie weiter an Bedeutung gewinnen. Die Nutzung der Potenziale an erneuerbaren Energien hat eine dezentralere Stromproduktion zur Folge und fordert die Steuerung der Stromversorgungsnetze heraus. Die Kantone sind von der Neuorientierung der Energiepolitik mehrfach herausgefordert: als Eigentümer von Energiever-sorgungsunternehmen, als Mitverantwortliche für die Versorgungssicherheit und wegen ihrer Zuständigkeit im Bereich der Energieeffizienz des Gebäudeparks.

Kantone fordern eine Befristung der KEV

Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates nimmt diese Herausforderungen auf. Die erste Etappe der Energiepolitik 2050 basiert in erster Linie auf der Stärkung bekannter Massnahmen und leitet nur ansatzweise eine neue Energiepolitik ein. Verschiedene politische Entscheide (zweiter Marktöffnungsschritt im Strommarkt, bilaterales Stromabkommen, diverse Volksinitiativen) werden bis 2020 die Energiepolitik ebenfalls massgeblich prägen. Deshalb unterstützen die Kantone ein etappiertes Vorgehen. Die Energiepolitik ist jedoch von Beginn weg stärker am Markt zu orientieren. Nur so lässt sich eine volkswirtschaftlich verträgliche Veränderung der Versorgungsstrukturen erreichen. Die Vorlage des Bundesrates erfüllt diesen Anspruch zu wenig und sieht eine solche Neuorientierung erst ab 2020 vor. Deshalb fordern die Kantone eine Befristung der Kosten deckenden Einspeisevergütung (KEV). Damit soll bereits in der ersten Etappe klar signalisiert werden, dass eine marktorientierte Energiepolitik angestrebt wird.

Kantone verlangen die Beachtung der verfassungsmässigen Zuständigkeiten

Der Energieverbrauch erfolgt dezentral und die Energiestrategie 2050 führt zusätzlich zudem zu einer dezentraleren Energieproduktion. Nach Ansicht der Kantone ist deshalb an einer föderalistischen Energiepolitik festzuhalten. Die Kantone sind sich den damit verbundenen Herausforderungen bewusst. Sie haben deshalb die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in Angriff genommen. Ferner sind sie bereit, in ihrer Richtplanung die raumwirksamen Infrastrukturen der Energieversorgung zu berücksichtigen und dazu die planerischen Voraussetzungen zu verbessern. Neue raumplanerische Kompetenzen für den Bund lehnen sie hingegen ab. Um die Koordination der kantonalen Energiepolitik zu erleichtern, prüfen die Kantone die Zweckmässigkeit eines „Energie-Konkordates“.

Fortsetzung des Gebäudeprogrammes

Die Kantone sprechen sich für die Fortsetzung des heutigen Gebäudeprogrammes aus, das bis Ende 2019 läuft und in der Abwicklung eingespielt ist. Einen Systemwechsel zum jetzigen Zeitpunkt erachten sie als ungünstig, da unklar ist, ob ab 2020 die CO2-Abgabe einem neuen System der marktorientierten Lenkung weicht.

Gegen einen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit

Die Kantone lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagenen steuerlichen Anreize für Investitionen in die energetische Effizienz von Gebäuden aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Nach Art. 89 Abs. 4 BV sind die Kantone für den Gebäudebereich zuständig. Zudem stellt der Bund mit dem Vorschlag das Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern über  das Steuerharmonisierungsgesetz und will damit auch die Anpassung der kantonalen Besteuerung erzwingen. Diesen klar energiepolitisch motivierten Eingriff des Bundes in die kantonale Steuerhoheit weisen die Kantone dezidiert zurück.

Kontakt / Rückfragen

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Präsident KdK
Tel. 079 435 01 78

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 079 507 01 77

Staatsrat Beat Vonlanthen
Präsident EnDK
Tel. 079 300 48 62

Lorenz Bösch
Generalsekretär a.i. EnDK
Tel. 079 426 54 19

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