Klares Bekenntnis zur schweizerischen Migrationspolitik: Die Kantone lehnen die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ ab und unterstützen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien

  • Medienmitteilung

 

Anlässlich der heutigen Plenarversammlung der KdK  haben die Kantone ihre Unterstützung der gegenwärtigen schweizerischen Migrationspolitik bekräftigt. Sie sprechen sich gegen die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ aus, über die die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Februar 2014 entscheiden wird. Die Initiative setzt nicht nur die Personenfreizügigkeit mit der EU auf’s Spiel, sondern stellt die gesamte Europapolitik der Schweiz der vergangenen 20 Jahre in Frage. Sie gefährdet den Wohlstand in der Schweiz, der wesentlich auf dem dualen Zulassungssystem basiert. Zudem unterstützen die Kantone die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auf Kroatien.

Bekenntnis zur schweizerischen Migrationspolitik

Die Kantone bekennen sich zur schweizerischen Migrationspolitik, die auf den Pfeilern Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Integration beruht. Diese Politik ist Grundlage für den Wohlstand in der Schweiz. Die Kantone leisten einen wesentlichen Beitrag zur schweizerischen Migrationspolitik. Sie gewährleisten insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung und tragen damit zu einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung und zur Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort bei. Gleichzeitig fördern und fordern die Kantone zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts die Integration von Zugewanderten. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und in gegenseitiger Achtung und Toleranz.

Zuwanderung als Wirtschaftsmotor

Das duale Zulassungssystem, das einerseits die volle Personenfreizügigkeit für EU-/EFTA-Staatsangehörige vorsieht und andererseits die Zuwanderung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte aus Drittstaaten zulässt, sichert und fördert den Wohlstand der Schweiz. Dank diesem kann die Schweiz dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der Tourismusbranche, der Landwirtschaft und der Gastronomie begegnen. Gleichzeitig setzen sich die Kantone dafür ein, dass das Potenzial der gesamten in der Schweiz wohnhaften Arbeitskräfte besser ausgeschöpft wird.

Weiter sind die Kantone gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zuständig, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlicher Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeführt wurden. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Personenfreizügigkeit regional und je nach Branche unterschiedlich auswirkt. Entsprechend erachten die Kantone den föderal aufgestellten und dual organisierten Vollzug als wirkungsvollsten Ansatz, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Europapolitische Dimension

Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen. Wird dadurch eines der Abkommen aus dem Vertragspaket der Bilateralen I gekündigt, würden sämtliche Abkommen der Bilateralen I automatisch wegfallen (Guillotine-Klausel). Dadurch würde die Schweiz den mühsam und über viele Jahre ausgehandelten privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt auf einen Schlag verlieren.

Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien

Als logische Folge unterstützen die Kantone die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien. Sie erachten die Zugeständnisse der Schweiz betreffend Kontingente und die Zugeständnisse der EU betreffend Schutzklausel als Kompromiss, der das schweizerische Interesse an einer kontrollierten Zuwanderung über den Zeitpunkt der vollen Personenfreizügigkeit mit Kroatien hinaus berücksichtigt und dem Grundsatz der Freizügigkeit Rechnung trägt.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Pascal Broulis
Präsident der KdK
Tel. 079 435 01 78

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin
031 320 30 00

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