Legislaturplanung des Bundes 2011-2015

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen haben zu den Leitlinien und Zielen des Bundesrates
für die kommende Legislatur Stellung genommen. Sie sind bereit, die zukünftigen Herausforderungen der Schweiz partnerschaftlich mit dem Bund anzugehen.
Voraussetzung dazu ist eine echte Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes. Dabei sind namentlich mit Blick auf eine weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU innerstaatliche Reformen zur Festigung von Föderalismus und direkter Demokratie voranzutreiben.

Im Anschluss an die Plenarversammlung der KdK vom letzten Freitag fand zwischen Bund und Kantonen eine Aussprache auf Regierungsebene zur Legislaturplanung des Bundes 2011-2015 statt. Grundlage waren die vom Bundesrat Ende Juni verabschiedeten Leitlinien und Ziele für die kommende Legislatur. Die Kantonsregierungen haben der bundesrätlichen Delegation unter der Leitung der Bundespräsidentin ihre Vorstellungen zu den zentralen Stossrichtungen und Massnahmen dargelegt.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit Bund – Kantone

Die zukünftigen Herausforderungen der Schweiz müssen von Bund und Kantonen gemeinsam angegangen werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit in allen Gesetzgebungsphasen. Die geltenden Informations- und Mitwirkungsrechte der Kantone sind vom Bund konsequent einzuhalten. Nur wenn Bund und Kantone sich gegenseitig als Partner verstehen, kommen die Vorzüge des föderalistischen Systems der Schweiz voll zum Tragen.

Innerstaatliche Reformen vorantreiben

Die Kantonsregierungen erachten innerstaatliche Reformen zur Festigung von Föderalismus und direkter Demokratie als unerlässliche Voraussetzung für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU. Konkret sind die Informations- und Mitwirkungsrechte der Kantone auszubauen, die Organisationsstrukturen der Mitwirkung zu stärken und der Rechtschutz in Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu verbessern. Dieser Reformbedarf  ist in der kommenden Legislatur anzupacken.

Keine Lastenverschiebungen auf die Kantone

Hohen Stellenwert haben auch gesunde Bundesfinanzen. Dazu darf der Bund jedoch nicht, wie bei vergangenen Massnahmenpaketen wiederholt geschehen, Kosten einfach auf die Kantone abwälzen. Weitere Lastenverschiebungen würden die Kantonsregierungen entschlossen ablehnen. Aber auch bei der Erarbeitung neuer Bundesregelungen sind die Kostenfolgen für die Kantone von Anfang an aufzuzeigen. Entsteht den Kantonen dadurch ein Mehraufwand, so ist dieser vom Bund abzugelten.

Zudem erwarten die Kantonsregierungen, dass der Bund die mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in der Bundesverfassung verankerten Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz konsequent einhält und die verfassungsmässigen Zuständigkeiten der Kantone respektiert.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Pascal Broulis
Präsident KdK
Tel. 079 435 01 78

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 079 507 01 77

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