Mehr Vertrauen und weniger Bürokratie: Das erwarten die Kantone vom Bund

  • Medienmitteilung


Das Föderalismusmonitoring 2014 widerspiegelt die regen Rechtssetzungsaktivitäten des Bundes. Obwohl sich der bereits in den letzten Jahren festgestellte Zentralisierungstrend fortsetzt, wird die Situation von den Kantonen im Grossen und Ganzen als stabil bewertet. Konkretes Verbesserungspotenzial stellen die Kantone bei der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden fest: Diese sollten den Kantonen vermehrt Handlungsspielräume gewähren, unnötige bürokratische Regelungen und Kontrollen sind konsequent abzubauen.
 
Eines der Hauptanliegen der Kantone ist die Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus. Die von den Kantonen getragene ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit lässt deshalb seit 2005 jährlich im Rahmen des so genannten Föderalismusmonitorings eine entsprechende Analyse durchführen. Die Erhebung für das Jahr 2014 zeigt deutlich, dass die Rechtsetzungsaktivitäten des Bundes im vergangenen Jahr intensiv und die parlamentarischen Vorstösse in föderalismusrelevanten Bereichen zahlreich waren.

Dynamik und Innovationskraft der Kantone
Beim Föderalismusmonitoring 2014 wurde das Kapitel über kantonale Gesetzge-bungsprozesse deutlich ausgebaut, um darzulegen, dass die Kantone nicht nur Vollzugsorgane des Bundes sind, sondern oft auch aus eigenem Antrieb gestalterisch tätig werden und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden. Die Kantone nehmen ihre Verantwortung in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv wahr.

Kantone gegen Bürokratie und übermässige Kontrollen
Grundsätzlich stellen die Kantone fest, dass sie bei der Umsetzung von Bundesrecht immer wieder unverhältnismässig hohe administrative und finanzielle Lasten zu tragen haben. In einem föderalen Staat muss ein Grundvertrauen zwischen den staatlichen Ebenen bestehen, wobei unterschiedliche kantonale Lösungen generell nichts Schlechtes, sondern ein Spiegelbild der Vielfalt unseres Landes sind. Ist das gegenseitige Vertrauen nicht gegeben, führt dies oft zu einer Fülle von Vorschriften und Kontrollen, die von den Kantonen bisweilen als schikanös empfunden werden. Die Kantone fordern stattdessen grössere Gestaltungsspielräume: Sowohl der Bund als auch die Kantone sollen sich für klare Aufgabenzuweisungen einsetzen. Bei Ver-bundaufgaben ist eine Fokussierung auf gemeinsame strategische Ziele anzustre-ben, ohne dabei zu stark in operative Details zu gehen.

Zentralisierungstendenzen
In der Regel achtet die Bundesverwaltung besser auf die Einhaltung der föderalisti-schen Prinzipien als das Parlament. So reagieren die Eidgenössischen Räte aus Sicht der Kantone manchmal allzu rasch mit eigenen Gesetzgebungsaktivitäten auf punktuelle Ereignisse, wenn diese eine grosse Medienresonanz haben.
Der Zentralisierungstrend und die Überwälzung von direkten und indirekten Lasten auf die Kantone setzen sich aber fort. Eine Sanierung der Bundesfinanzen darf nicht zulasten der Kantone gehen. Gewisse Skepsis herrscht bei den Kantonen auch in Bezug auf Instrumente wie «nationale Strategien» und „Masterpläne“. Diese sollten nicht dazu führen, dass der Bund Vorgaben macht in Bereichen, in denen er über keine ausreichende rechtliche Grundlage verfügt (z.B. Demenzstrategie und Palliativpflege).
In der Aussenpolitik stellen die Kantone eine Verbesserung fest: Insbesondere dank des Europadialogs werden die Kantone durch den Bund stärker in die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) einbezogen.

Kontakt / Rückfragen

Benedikt Würth
Regierungspräsident
Präsident ch Stiftung
Tel. 079 639 26 60

Sandra Maissen
Geschäftsführerin ch Stiftung
Tel. 031 320 30 00

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