Nationalbankgold: rechtliche Situation glasklar

  • Medienmitteilung


Die rechtliche Situation in Bezug auf die Verwendung der überschüssigen Goldreserven ist glasklar: Die rund 21 Milliarden Franken aus dem Verkauf der1’300 Tonnen Nationalbankgold sind wie die ordentlichen Nationalbankgewinnegemäss dem Verteilschlüssel nach Art. 99 Abs. 4 der Bundesverfassung zu verteilen (2/3 Kantone, 1/3 Bund). An dieser Auffassung, die von den Rechtsexperten des Bundes und der Kantone einhellig geteilt wird, ändert auch dasvon der SP in Auftrag gegebene Gutachten nichts. Die Kantonsregierungen erwarten, dass der Bundesrat das geltende Recht nun rasch vollzieht und dieAusschüttung ohne weitere Verzögerung veranlasst. Damit würde der Weg freifür eine demokratisch abgestützte Regelung der Verwendung je im Bund undin den Kantonen.

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