Nein zur Ecopop-Initiative: Die Kantone bekräftigen ihre ablehnende Haltung

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen haben sich am 20. Juni 2014 mit aller Deutlichkeit gegen die Ecopop-Initiative ausgesprochen, da sie die Initiative als gesamtwirtschaftliches Risiko erachten. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hängt in grossem Mass von einem flexiblen und international ausgerichteten Arbeitsmarkt ab. Die Nachfrage nach Arbeitskräften kann mit einer Nettozuwanderung von rund 17‘000 Personen trotz aller Bemühungen, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu mobilisieren, nicht befriedigt werden. Ausserdem leistet die Ecopop-Initiative keinen Beitrag zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Vielmehr sollen die im Rahmen des revidierten Raumplanungsgesetzes vorgesehenen Massnahmen konsequent umgesetzt werden.


Der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Staatsratspräsident Jean-Michel Cina (VS), der Präsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), Regierungsrat Andreas Rickenbacher (BE), sowie der Raumplanungsdelegierte der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), Regierungsrat Heinz Tännler (ZG), bekräftigten an einer gemeinsamen Medienkonferenz die ablehnende Haltung der Kantone zur Ecopop-Initiative.

Gesamtwirtschaftliches Risiko
Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz steht in klarem Zusammenhang mit den Beziehungen zur EU, ihrer wichtigsten Handelspartnerin. Das reale Wachstum des Bruttoinlandprodukts der Schweiz liegt seit 2002 im Durchschnitt pro Jahr bei 1,2 Prozent, während die Schweiz in den 90er Jahren noch eine der tiefsten Wachstumsraten unter den OECD-Ländern aufwies. Auch die Aussichten für das laufende Jahr mit 1,8 Prozent und für 2015 mit 2,4 Prozent sind nach wie vor gut.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hängt in grossem Mass von einem flexiblen und international ausgerichteten Arbeitsmarkt ab. Die Schweizer Wirtschaft benötigt bereits jetzt ausländische Arbeitskräfte und sie wird auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, wenn sie weiterhin erfolgreich sein will. Mit einer Begrenzung der Nettozuwanderung auf 17‘000 Personen kann die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz aller Bemühungen von Kantonen und Bund, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu mobilisieren, nicht befriedigt werden.

Bereits aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist in der Wirtschaft Unsicherheit spürbar. Eine Annahme der Ecopop-Initiative würde diese Unsicherheit noch verstärken. Dies hätte massive wirtschaftliche Nachteile für die Schweiz: von ausbleibenden Investitionen bis hin zur Abwanderung von Unternehmen und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die Ecopop-Initiative gefährdet deshalb den Wohlstand der Schweiz und ist ein gesamtwirtschaftliches Risiko.

Kantone übernehmen Verantwortung zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
Die Kantonsregierungen haben die Zeichen im Bereich der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen längst erkannt. So hat beispielsweise der Kanton Zug bereits 2010 im Rahmen seiner Strategie 2010 – 2018 das Gleichgewicht zwischen Wachstum und Wahrung natürlicher Ressourcen als Ziel formuliert. So soll  eine stärkere innere Entwicklung in bestehenden Siedlungsgebieten ermöglicht werden. Auch das revidierte Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sieht schweizweit Massnahmen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Siedlungsflächen vor. So soll die Zersiedelung mittels Siedlungsbegrenzung und mit Massnahmen zur Innenentwicklung wie die Schliessung von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen aufgehalten werden. Neue Einzonungen ohne Kompensation sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Die Ecopop-Initiative blendet diese vorhandenen Grundlagen aus und leistet keinen Beitrag zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Nicht die Begrenzung der Zuwanderung kann das Kulturland erhalten und die natürlichen Ressourcen schonen sondern die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wirtschaft und Bevölkerung bei der Umsetzung der verschiedenen raumplanerischen und energiepolitischen Massnahmen.

Den bilateralen Weg bewahren
Wie bereits die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative stellt auch die Ecopop-Initiative das bisherige duale Zulassungssystem – die Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA einerseits und die Zuwanderung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte aus Drittstaaten andererseits – in Frage. Es ist nicht davon auszugehen, dass die EU bereit wäre, unter den Bedingungen der Ecopop-Initiative das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln. Gelingt eine Neuverhandlung nicht, verlangt die Ecopop-Initiative die Kündigung des Abkommens. Damit fallen aufgrund der Guillotine-Klausel auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I automatisch weg.

Die Kantonsregierungen tragen den bilateralen Weg seit Anfang an mit. Auch nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative haben sie verschiedentlich betont, dass der bilaterale Weg bewahrt werden soll. Ein Ja zur Ecopop-Initiative würde die Schweiz zurück ins Jahr 1992 katapultieren und würde auch die Kantone hart treffen.

Kontakt / Rückfragen

Jean-Michel Cina
Staatsratspräsident
Präsident KdK
079 224 87 88

Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
031 320 30 00

Andreas Rickenbacher
Regierungsrat
Präsident VDK
031 633 48 40

Heinz Tännler
Regierungsrat
Raumplanungsdelegierter BPUK
041 728 53 01
079 223 81 66

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