Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) tritt in Kraft

  • Medienmitteilung


An seiner Sitzung vom 11. Mai 2007 hat der Leitende Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen festgestellt, dass 18 Kantone den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) erklärt haben. Da damit das erforderliche Quorum erreicht wird, tritt die Vereinbarung in Kraft und ermöglicht damit auch die Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).

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