Unternehmenssteuerreform III: Die Kantone unterstützen die Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen sprechen sich grundsätzlich für die Reform aus und verlangen, dass die finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform III mindestens zur Hälfte vom Bund getragen werden.

Anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 21. März 2014 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Bericht des Steuerungsorgans Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Sie anerkennen, dass das Steuersystem im Unternehmensbereich angepasst werden muss, um im internationalen Steuerwettbewerb bestehen zu können und die Rechts- und Planungssicherheit für die in der Schweiz tätigen Unternehmen zu erhöhen. Mit dieser sehr wichtigen Reform soll die Konkurrenzfähigkeit der in der Schweiz angesiedelten Unternehmen gestärkt werden, was positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Wertschöpfung haben wird.

Die Kantone befürworten die Einführung einer privilegierten Besteuerung für bestimmte Einkünfte aus Immaterialgütern («Lizenzbox») im Rahmen der kantonalen Steuern. Diese «Lizenzboxen» sollen den kantonalen Steuerstatus für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften ersetzen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wünschen die Kantone, dass die vorgesehene Regelung in das Steuerharmonisierungsgesetz aufgenommen wird und somit für alle Kantone verbindlich ist. Die Harmonisierung soll sich auf die formellen Aspekte beschränkten. Folglich müssen die Bestimmungen, welche die Steuerlast regeln, weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone liegen.

Die Reform wird massive Auswirkungen auf die Finanzen der Kantone haben. Ohne Unterstützung durch den Bund ist es den Kantonen nicht möglich, die mit der Reform verbundenen Einnahmenausfälle zu bewältigen. Die Kantonsregierungen verlangen deshalb, dass die geplanten Massnahmen zur Kompensation der Folgen dieser Reform zumindest zur Hälfte vom Bund finanziert werden.

Die vorgesehenen Anpassungen am Steuersystem werden sich auf den Finanzausgleich des Bundes auswirken, d.h. auf Berechnung des Ressourcenindex und die Bestimmung der Beträge, die im Rahmen des Ressourcenausgleichs bezahlt und ausgeschüttet werden. Die Kantone anerkennen die Notwendigkeit entsprechender Anpassungen im System des Finanzausgleichs.


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