Verfassungsartikel zur Krankenversicherung

  • Medienmitteilung


Die Kantonsregierungen lehnen den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit
in der Krankenversicherung“ ab. Die Grundsätze der Qualität und der Wirtschaftlichkeit sind im Krankenversicherungsgesetz bereits verankert. Eine neue Verfassungsbestimmung ist deshalb nicht notwendig. Zudem stiftet die vorgeschlagene Regelung Verwirrung in der Auslegung, was die sachliche Meinungsbildung in Frage stellt. Deshalb ist die Ablehnung auch aus demokratischenund rechtsstaatlichen Gründen angezeigt.

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