Verwendung Nationalbankgold und -gewinne

  • Medienmitteilung


An der heutigen Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen
(KdK), präsidiert von Staatsrat Luigi Pedrazzini (TI), nahmen die KantonsregierungenKenntnis von den Beschlüssen des Nationalrates zur Verwendung des Nationalbankgoldes und der Nationalbankgewinne. Die KdK lehnt die Vorschläge des Nationalrates entschieden ab. Die Kantone haben einen verfassungsmässigen Anspruch auf mindestens zwei Drittel der Erträge aus den überschüssigen Goldreserven und der Nationalbankgewinne (Art. 99 Abs. 4BV). Die den Kantonen zustehenden Mittel werden unter anderem für die Finanzierung von staatlichen Kernaufgaben wie Bildung, Gesundheit und Sicherheiteingesetzt.

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