Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

  • Medienmitteilung


Die Kantone befürworten die Fortführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichssystems
für eine weitere Vierjahresperiode. Sie bestehen darauf, dass die festgestellte Abweichung von der Haushaltsneutralität durch den Bund korrigiert wird und verlangen sowohl eine Erhöhung der Bundesbeiträge um jährlich 100 Millionen Franken als auch eine Kompensation der in der laufenden Vierjahresperiode entgangenen Beträge.

An der heutigen Plenarversammlung der KdK haben die Kantonsregierungen ihre Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 verabschiedet.

Die Kantone sind sich bewusst, dass knapp zwei Jahre nach Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) noch keine fundierten Analysen zu den Wirkungen der NFA möglich sind und die im Bericht enthaltenen Aussagen zu einzelnen Aufgabenbereichen nicht abschliessend sein können. Das neue Finanzund Lastenausgleichssystem hat sich grundsätzlich bewährt und soll deshalb unverändert über die nächste Vierjahresperiode 2012-2015 weitergeführt werden. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe für den vertikalen und horizontalen Ressourcenausgleich und für den Lastenausgleich ist gemäss den geltenden Regeln fortzuschreiben.

Die Kantone sprechen sich gegen die Einführung einer Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone aus und lehnen auch Änderungen der geltenden Regeln für den Härteausgleich ab.

Die Kantone stimmen einer auf zwei Jahre befristeten Korrektur nachträglich festgestellter Fehler zu, falls deren Auswirkungen eine gewisse Erheblichkeitsgrenze überschreiten. Sie möchten jedoch die Erheblichkeitsgrenze wesentlich tiefer ansetzen, als vom Bund vorgeschlagen.

Im Gegensatz zum Bund erachten die Kantone die festgestellte Abweichung von der  Haushaltsneutralität beim Übergang zur NFA im Jahre 2008 als erheblich. Sie erwarten vom Bund, dass er die vereinbarten Spielregeln einhält, und fordern deshalb sowohl eine permanente Erhöhung der Bundesbeiträge an die vertikalen Ausgleichsgefässe um 100 Millionen Franken pro Jahr als auch eine Kompensation der in der laufenden Periode entgangenen Beträge von 400 Millionen Franken.

Mit der Neudotierung der Ausgleichsgefässe wird die Frage der Umverteilung zwischen den Kantonen angesprochen, die naturgemäss von den Kantonen je nach Betroffenheit unterschiedlich beurteilt wird. Da diesbezüglich Interessengegensätze zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen, aber auch zwischen ländlich und städtisch geprägten Kantonen bestehen, nimmt die KdK in ihrer Stellungnahme auch qualifizierte, von mindestens 5 Kantonen unterstützen Minderheitsmeinungen auf.

Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht für die Periode 2012-2015 erwarten die Kantone, dass darin der Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen, den Wirkungen des Finanzausgleichs zugunsten schwacher Kantone und der Belastung der starken Kantone besonderes Augenmerk geschenkt wird.

Kontakt / Rückfragen

Staatsrat Pascal Broulis
Präsident KdK
Tel. 079 435 01 78

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 031 320 30 00

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