Zweiter Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

  • Medienmitteilung


Die Kantone anerkennen die Bedeutung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die eidgenössische Solidarität und den Föderalismus. Die Kantone verlangen, dass die Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs erhöht wird. Die Mehrheit der Kantone ist gegen die Senkung der Dotation des Ressourcenausgleichs. Sie teilt die Auffassung des Bundesrats, wonach die bisherige Berechnungsmethode der Ausgleichszahlungen beizubehalten ist. Eine bedeutende Minderheit der Kantone, bestehend aus ressourcenstarken Kantonen, teilt diese Ansicht nicht. Schliesslich fordern die Kantone, dass der Bund im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich eine umfassende Evaluation der Entwicklung der Lasten- und Einnahmenverteilung zwischen Bund und Kantonen und der Belastungen der Kantone aus dem Vollzug von Bundesrecht vorzulegen hat.

Am 19. März 2014 hat der Bundesrat den Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. An der Plenarversammlung der KdK vom 20. Juni 2014 verabschiedeten die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem Bericht. In mehreren wichtigen Punkten unterscheiden sich die Standpunkte der ressourcenstarken (Minderheitsposition) und der ressourcenschwachen Kantone (Mehrheitsposition). Deshalb wurden Minderheitspositionen in die gemeinsame Stellungnahme aufgenommen, sofern ihnen mindestens sechs Kantone zugestimmt haben.

Beitrag an den Ressourcenausgleich

Der Vorschlag des Bundesrats, die Grundbeiträge an den Ressourcenausgleich für die Beitragsperiode 2016 bis 2019 zu senken, wird von einer grossen Mehrheit der Kantone abgelehnt. Diese Kantone verlangen die Beibehaltung der derzeitigen Dotation des Ressourcenausgleichs, da die finanzielle Belastung der Kantone aufgrund der demografischen Entwicklung und der Übertragung von Aufgaben auf die Kantone in mehreren Bereichen (Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung, Verkehr, Landwirtschaft usw.) überdurchschnittlich zugenommen hat. Die Finanzlage der Kantone verschlechterte sich dadurch signifikant, während der Bund bei verschiedenen Ausgaben entlastet wurde. Die Minderheit der Kantone befürwortet den Vorschlag des Bundesrats, weil  der Ressourcenausgleich wieder ins Gleichgewicht gebracht werden muss. Die Ziele des Ressourcenausgleichs wurden erreicht und sogar übertroffen; die Korrektur muss in diesem  Umfang vorgenommen werden.

Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs

Im Gegensatz zum Bundesrat vertreten die Kantone die Auffassung, dass die Dotation des soziodemografi-schen Lastenausgleichs durch zusätzliche  Bundesmittel erhöht werden muss. Angesichts der hohen Dynamik der soziodemografischen Lasten müssen mehr Mittel für die Finanzierung der öffentlichen Leistungen bereitgestellt werden. Mit dem Anteil an der direkten Bundessteuer, der von den Kantonen seit dem Inkrafttreten der NFA an den Bund überwiesen wurde, hat der Bund höhere Steuereinnahmen erzielt als erwartet. Die Mehrheit der Kantone verlangt vom Bund, dass er diese zusätzlichen Mittel in den Finanzausgleich einbringt. Die Minderheit der Kantone, die sich für eine Anpassung des Ressourcenausgleichs ausspricht, vertritt den Standpunkt, dass die auf diese Weise vom Bund freigegebenen Mittel zur Finanzierung der höheren Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs beitragen.

Weitere Aufgabenentflechtung

Nach Auffassung der Kantone muss die Entflechtung von Verbundaufgaben weitergeführt werden. Die Kantone verlangen, dass die nächsten Wirksamkeitsberichte eine umfassende Evaluation der Entwicklung der Lasten- und Einnahmenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie der Belastungen enthalten, die den Kantonen im Zusammenhang mit dem Vollzug von Bundesrecht entstehen. Damit soll der Handlungsspielraum der Kantone vergrössert werden. Bei der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen muss ausserdem dem Grundsatz der Haushaltsneutralität Rechnung getragen werden.

System des Finanzausgleichs

Die Mehrheit der Kantone teilt die Auffassung des Bundesrats, wonach an der gegenwärtigen Methode für die Berechnung der Ausgleichszahlungen festgehalten werden soll. Die Gewichtung der Grenzgängereinkommen und der Gewinne der juristischen Personen für die Berechnung des Ressourcenindexes muss demzufolge nicht geändert werden. Wie der Bundesrat spricht sich die Mehrheit der Kantone gegen die Einführung eines Alternativmodells zum gegenwärtigen Mechanismus des Ressourcenausgleichs aus. Nach Ansicht der Minderheit der Kantone würde ein solches Alternativmodell jedoch die Möglichkeit bieten, die Fehlfunktionen des derzeitigen Systems zu berichtigen. Da diese Kantone die Zahlungen gezielt an die ressourcenschwächsten Kantone ausrichten möchten, plädieren sie für die Einführung einer neutralen Zone. Mit der Einführung eines für vier Jahre festgelegten Abschöpfungssatzes möchten sie die Auswirkungen der Solidarhaftung unter den ressourcenstarken Kantonen vermindern. Schliesslich verlangt die Minderheit der Kantone, dass für die nächste Beitragsperio-de die reduzierte Ausschöpfung der Gewinne der juristischen Personen berücksichtigt  und eine raschere Reduktion der Zahlungen für den Härteausgleich eingeleitet wird.
Die Kantone verlangen, das System des Finanzausgleichs dort anzupassen, wo dessen Wirksamkeit optimiert werden kann. Sie erwarten daher vom Bund, dass dieser im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts ein Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone prüft.

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