Änderung der Vernehmlassungsverordnung

  • Stellungnahmen

Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 25. September 2015 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Revisionsentwurf der Vernehmlassungsverordnung (VlV) verabschiedet. Der Entwurf trägt den Forderungen der Kantone weitgehend Rechnung. Auch die parlamentarischen Kommissionen und die Parlamentsdienste werden sich künftig bei der Ausarbeitung von Erlassentwürfen nach den Bestimmungen des VIV-Entwurfs zu richten haben. Die Bundeskanzlei schlug zusätzlich zum VIV-Revisionsentwurf die Aufnahme eines neuen Artikels 15a in die Verordnung des Bundesrates über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOV) vor. Diese Bestimmung mit dem Titel «Zusammenarbeit mit den Kantonen» konkretisiert zwei der wichtigsten von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund – Kantone in ihrem Bericht vom 13. Februar 2012 befürworteten Massnahmen: Einbezug der Kantone in die Vorbereitungsarbeiten und in die Vollzugsplanung, wenn der Erlassentwurf von einer Verwaltungseinheit des Bundesrates stammt (koordinierte Umsetzung Bund – Kantone).

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