Revision des AHV-Gesetzes – Optimierung Aufsicht 2. Säule

  • Stellungnahmen

 

Die Kantonsregierungen lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung von Artikel 61 Absatz 3 BVG betreffend eine Optimierung der Aufsicht der 2. Säule ab. Diese Änderung würde einen unnötigen Eingriff des Bundes in die Organisationsautonomie der Kantone darstellen. Die Kantone wollen auch in Zukunft direkt über die Organisation der Aufsicht in der 2. Säule entscheiden können. Die aktuelle Regelung garantiert die Unabhängigkeit der Aufsichtstätigkeit hinreichend und es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für die vom Bundesrat befürchteten Interessenkonflikte. Deshalb besteht aus Sicht der Kantone hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

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