Stabilisierungsprogramm 2017–2019

  • Stellungnahmen

Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 11. März 2016 haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 des Bundes verabschiedet.
Die Kantone sind mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 grundsätzlich einverstanden. Das Sparpaket des Bundes darf jedoch nicht zu Lastenverschiebungen auf die Kantone führen. Die Kantone verfügen über keinerlei Spielraum mehr, um vom Bund abgewälzte Kosten zu tragen. Aus diesem Grund lehnen die Kantone verschiedene Sparmassnahmen dezidiert ab, namentlich in den Bereichen Ergänzungsleistungen AHV/IV, individuelle Prämienverbilligung, Migration und Integration, Bildung, Forschung und Innovation sowie Landwirtschaft. Die Kantone sind der Auffassung, dass der Bund angesichts seines äussert positiven Abschlusses 2015 den Umfang der Sparmassnahmen nochmals prüfen muss.

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