Stellungnahme zur Revision des Ausländergesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme)

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Aufgrund der Entwicklungen in jüngster Zeit, namentlich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung und mit Beschlüssen des Bundesrates, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verschiedene Bestimmungen des Ausländerrechts überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Im Vordergrund stehen Anpassungen im Bereich der Verfahrensnormen und der Informationssysteme. Darüber hinaus enthält die Vorlage aber auch eine neue Bestimmung zur Qualitätssicherung in der Integration: Art. 57a des Entwurfs regelt neu die Rolle des Staatssekretariats für Migration (SEM) bei der qualitativen Überprüfung der Integrationsprozesse.

Die Kantone lehnen diese Bestimmung ab: Sie ist unnötig und führt zu Mehraufwand sowie zu Mehrkosten für Bund, Kantone und Gemeinden. Nationale Qualitätskriterien nehmen zudem keine Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort; sie sind unflexibel und hemmen den Wettbewerb sowie die Innovation. Die spezifische Integrationsförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die seit 2014 im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme (KIP) umgesetzt wird. Die langfristige Qualitätssicherung kann hier durch die Überprüfung der in den KIP festgehaltenen Leistungs- oder Wirkungszielen gewährleistet werden, wie die Kantonsregierungen in ihrer Stellungnahme festhalten.

Die Kantonsregierungen begrüssen hingegen die Änderungen des Opferschutzes, die zu einem verbesserten Schutz von Prostituierten führen, die Opfer von Straftaten werden. Die Kantonsregierungen unterstützen ebenfalls die geplanten Neuerungen zu den Spesen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von entsandten Arbeitnehmenden in der Schweiz. Diese Änderungen schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen pragmatische Lösungen.

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