Umsetzung von Art. 121a BV: Verordnungsänderungen zur Steuerung der Zuwanderung

  • Stellungnahmen

 

Aus Sicht der Kantone stützt sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiert den föderalen Aufbau des Vollzugs. Die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht muss nach Auffassung der Kantone aber gestaffelt erfolgen. Zudem sind eine ganze Reihe von praktischen Vollzugsfragen wie auch grundsätzlich die Frage der Finanzierung der Umsetzung der Vorlage noch zu klären.

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