Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III (USR III)

  • Stellungnahmen

Die Kantonsregierungen befürworten die allgemeine Stossrichtung der USR III. Diese soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems unseres Landes fördern und der öffentlichen Hand ausreichende Steuereinnahmen zur Finanzierung der Aufgaben garantieren. Nach Auffassung der Kantonsregierungen muss sich die USR III jedoch auf die steuerpolitischen Massnahmen konzentrieren, die auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts ausgerichtet sind. Die Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts, die nur geringe Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz haben oder substanzielle Einnahmenausfälle verursachen, sollen nicht Teil der USR III sein. Zur Abfederung der Auswirkungen verlangen die Kantonsregierungen vom Bund eine höhere finanzielle Unterstützung, aus heutiger Sicht rund 1.2 Milliarden Franken und nicht nur eine Milliarde wie vom Bundesrat vorgeschlagen.

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