Die Kantone bekräftigen ihre Unterstützung des bilateralen Wegs und nehmen Stellung zum Bericht der GPK-N zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit

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  • Medienmitteilung


Anlässlich der heutigen ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK zum Thema Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung haben die Kantonsregierungen ihre Haltung vom 21. März 2014 bekräftigt, dass am bilateralen Weg im Verhältnis zur EU festgehalten werden soll. Ausserdem haben sie eine gemeinsame Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen verabschiedet. Sie bedauern, dass die kantonalen Vollzugsorgane vor der Veröffentlichung des Berichts nicht konsultiert worden sind.

Bereits an der Plenarversammlung vom 21. März 2014 haben die Kantonsregierungen festgehalten, dass die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative nicht als Votum gegen den bisher mit der EU erfolgreich verfolgten bilateralen Weg interpretiert werden kann. Sie sind überzeugt, dass am bewährten bilateralen Weg mit der EU festgehalten werden soll. Dies setzt aber zwingend voraus, dass ein neues Zulassungssystem letztlich auch von der EU akzeptiert werden kann.

Die Kantonsregierungen beteiligen sich auch aktiv an den laufenden Verhandlungen mit der EU in weiteren Dossiers von Bedeutung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs (insbesondere Verhandlungen über ein Stromabkommen und über ein institutionelles Abkommen).

Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen

Die Kantonsregierungen haben den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vom 4. April 2014 und die darin geäusserte Kritik an den mangelhaften Informationsgrundlagen, den grossen kantonalen Vollzugsdifferenzen und der passiven Aufsicht durch den Bund zur Kenntnis genommen. Sie bedauern, dass die kantonalen Vollzugsorgane vor der Veröffentlichung des Berichts nicht konsultiert worden sind.

Inhaltlich teilen die Kantonsregierungen die Auffassung der GPK-N, dass es sich bei der Zuwanderung im Rahmen des FZA vorwiegend um eine Arbeitsmigration handelt, weisen aber darauf hin, dass diese nur begrenzt gesteuert werden kann. Die Kantonsregierungen bekräftigen die Grundsätze des FZA und erachten eine effiziente Bewilligungspraxis als wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Arbeitsmarkt. Weiter halten die Kantonsregierungen fest, dass es bereits heute möglich ist, das Aufenthaltsrecht einzuschränken; die kantonalen Vollzugsorgane machen von dieser Möglichkeit durchaus auch Gebrauch. Was den Bezug von Sozialhilfe betrifft, lassen die vorliegenden Fakten nicht erkennen, dass es sich hier um ein echtes Problem handelt.

Was die einzelnen Empfehlungen der GPK-N betrifft, verweisen die Kantonsregierungen auf die fundierte, gemeinsame Stellungnahme der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und des Verbandes Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA). Zudem schliessen sie sich der Beurteilung an, dass allfällige Massnahmen zur Optimierung der gegenwärtigen Situation verhältnismässig sein und insbesondere keine unnötige Bürokratie nach sich ziehen sollten.

Schliesslich erwarten die Kantonsregierungen, vom Bund in die Ausarbeitung allfälliger Massnahmen einbezogen zu werden.

Kontakt / Rückfragen

Staatsratspräsident Jean-Michel Cina,
Präsident
(Tel. 079 224 87 88)

Sandra Maissen
Generalsekretärin
(Tel. 031 320 30 00)

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