Die Kantone sagen klar Ja zur Unternehmenssteuerreform.

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  • Medienmitteilung

An einer gemeinsamen Medienkonferenz im Haus der Kantone legten die Präsidenten der FDK, VDK und KdK die Bedeutung der Unternehmens­steuer­reform III (USR III) dar. Die Reform ermöglicht den Umbau des erfolgreichen Schweizer Steuersystems, schafft Stabilität und sichert Arbeitsplätze und Steuerein­nahmen. Die Kantone und ihre Gemein­den werden diese Aufgabe meistern. Der Bund schafft dafür den nötigen rechtlichen Rahmen und unterstützt die Kantone finanziell. Deshalb empfeh­len die Kantone am 12. Februar 2017 ein JA zur USR III.

Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Volk über das Referendum zur Unternehmenssteuerreform (USR III) ab. Neben Bundesrat und Parlament unterstützen auch die Konferenzen der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), der Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und der Kantonsregierungen (KdK) die Vorlage. Minister Charles Juillard, Präsident FDK und Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Jura, Regierungsrat Christoph Brutschin, Präsident VDK und Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt und Staatsrat Jean-Michel Cina, Präsident KdK und Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung des Kantons Wallis unterstrichen an einer gemeinsamen Medienkonferenz die Unterstützung der Kantone für diese bedeutende Vorlage.

Die Reform ist zwar eine Herausforderung für die Kantone und ihre Gemeinden. Aber sie ist tragbar. Die Reform ist nicht gratis. Sie bringt kurzfristig namhafte Steuerausfälle mit sich, die gemeistert werden müssen. Sie sind jedoch eine Investition in die Zukunft, welche Kantone und Gemeinden tätigen können. Gemessen an den Ausgaben und Fiskalerträgen der Kantone und ihrer Gemeinden halten sich die Steuerausfälle im tiefen einstelligen Prozentbereich. Kantone und Gemeinden haben bewiesen, dass sie mit den Schwankungen ihrer Gewinnsteuereinnahmen fertig werden.

Die Reform ist weder ein Fass ohne Boden noch ein überladenes Fuder. Auf Druck der Kantone enthält die Reform verschiedene Begrenzungen zur Sicherung der Steuereinnahmen. Auf weitergehende Massnahmen wurde verzichtet. International tätige Unternehmen werden gleich viel oder mehr Steuern bezahlen. Sinkende kantonale Gewinnsteuersätze entlasten inlandorientierte Unternehmen. Kantonale Null-Besteuerungen sind ausgeschlossen. Die Kantone können die maximale Entlastung auf ein verkraftbares Mass begrenzen und die Gewinnsteuersätze selber bestimmen. Ihre Steuerautonomie – einer der Grundpfeiler des Föderalismus – bleibt gewahrt.

Die Reform sichert Arbeitsplätze, Investitionen und Steuereinnahmen.Eine Ablehnung der USR III beinhaltet bedeutende volkswirtschaftliche und fiskalische Risiken. Es stehen 150'000 Arbeitsplätze und 5.4 Mrd. Franken Gewinnsteuereinnahmen der heute besonders besteuerten Unternehmen auf dem Spiel. Bei den Kantonen und ihren Gemeinden ist das ein Fünftel, beim Bund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen. Hinzu kommen die Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, welche durch diese Unternehmen ausgelöst werden. Nichtstun risse grössere Löcher in die öffentlichen Kassen.

Die Reform schafft Rechts- und Planungssicherheit und stärkt den Standort Schweiz besonders für innovative Unternehmen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist keine Selbstverständlichkeit und benötigt neue Investitionen. Seit 2007 haben sich die Firmenansiedelungen aus dem Ausland quasi halbiert, bei den durch die Standortförderung neu geschaffenen Arbeitsplätzen waren es im Jahr 2015 ein Drittel weniger als im 2007. Mit der Patentbox und der (freiwilligen) Input-Förderung soll nun neu Forschung und Entwicklung in der Schweiz gezielt unterstützt werden können. Die USR III schafft zudem Rechts- und Planungssicherheit und sichert konkurrenzfähige Steuern, was entscheidende Voraussetzungen für Investitionsentscheide darstellen. Das ist wichtig für bereits ansässige Unternehmen, aber auch für solche, welche sich für die Schweiz interessieren.

Die Reform verschafft den Kantonen rechtlichen und finanziellen Spielraum, den sie und ihre Gemeinden nutzen können. Die Kantone können die steuerrechtlichen Instrumente gemäss ihren Bedürfnissen gezielt einsetzen oder gar weglassen. Namentlich der erhöhte Anteil an der direkten Bundessteuer verschafft ihnen finanziellen Spielraum, auch für den Ausgleich mit ihren Gemeinden. Solches ist Gegenstand der kantonalen Umsetzungsvorlagen, nicht der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Charles Juillard
Präsident FDK
+41 79 722 39 72

Regierungsrat Christoph Brutschin
Präsident VDK
+41 79 661 83 54

Staatsrat Jean-Michel Cina
Präsident KdK
+41 79 224 87 88

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