Gesamtwirtschaftliches Risiko: Die Kantone lehnen die Ecopop-Initiative entschieden ab

  • Medienmitteilung


Anlässlich der heutigen Plenarversammlung der KdK  haben sich die Kantonsregierungen mit aller Deutlichkeit gegen die Ecopop-Initiative ausgesprochen, weil sie ein gesamtwirtschaftliches Risiko darstellt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hängt in grossem Mass von einem flexiblen und international ausgerichteten Arbeitsmarkt ab. Bereits heute ist die Schweiz auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Mit einem Kontingent von ca. 16‘000 Personen wie in der Ecopop-Initiative vorgesehen, kann die Schweiz diese Nachfrage nicht befriedigen. Dadurch entstehen wirtschaftliche Nachteile, die den Wohlstand der Schweiz ernsthaft gefährden.

Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz hängt zu grossen Teilen von den Beziehungen zur EU – ihrer wichtigsten Handelspartnerin – ab. Bereits aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und der laufenden Umsetzungsarbeiten ist in der Wirtschaft Unsicherheit spürbar. Bis anhin konnte die Schweiz dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, in der Tourismusbranche, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, in der Life-Sciences-Branche sowie in weiteren Industrie- und Dienstleistungsbranchen  dank des dualen Zulassungssystems begegnen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hängt in grossem Mass mit einem flexiblen und international ausgerichteten Arbeitsmarkt zusammen. Mit einem Kontingent von ca. 16‘000 Personen gemäss Ecopop-Initiative kann die Nachfrage nach Arbeitskräften nicht befriedigt werden. Folge davon sind massive wirtschaftliche Nachteile, von ausbleibenden Investitionen bis hin zur Abwanderung von Unternehmen und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen.  Die Ecopop-Initiative gefährdet daher ernsthaft den Wohlstand der Schweiz.

Den bilateralen Weg bewahren

Die Kantonsregierungen sprechen sich für das duale Zulassungssystem aus, das einerseits die Personenfreizügigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige vorsieht und andererseits die Zuwanderung hochqualifizierter, von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte aus Drittstaaten zulässt.

Die Reaktionen der EU nach dem 9. Februar 2014 – die Sistierung der Verhandlungen über eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ und an Horizon 2020 sowie weiterer Dossiers – bestätigen die Befürchtungen der Kantonsregierungen, dass derzeit innenpolitisch nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern die gesamte Europapolitik der vergangenen 20 Jahre in Frage gestellt wird. Mit der Annahme der Ecopop-Initiative  würde  der ohnehin schon kleine Spielraum für Neuverhandlungen mit der EU gänzlich schwinden, da sie eine fixe Höchstzahl vorsieht (0,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im dreijährigen Durchschnitt).

Fehlender sachlicher Zusammenhang

Schliesslich ist nicht ersichtlich, inwiefern die Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz und die Begrenzung des Bevölkerungswachstums in Entwicklungsländern dasselbe Ziel verfolgen sollen, nämlich den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen durch eine Reduktion des weltweiten Bevölkerungswachstums. Bei der Zuwanderung in die Schweiz handelt es sich vorwiegend um eine Arbeitsmigration aus Industriestaaten; der Anteil der Zuwanderung aus Entwicklungsländern ist zudem gering.

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