Vernehmlassung zur Teilrevision des Ausländergesetzes
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Die Kantonsregierungen begrüssen die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, weil damit die Integrationspolitik gesamtschweizerisch an Kohärenz gewinnt. Das Ziel, die Integration verstärkt zu fördern und einzufordern, verursacht jedoch Mehraufwand. Dies setzt voraus, dass der Bund seinen Integrationskredit erhöht. Gleichzeitig lehnen die Kantonsregierungen die Regelung ab, in gewissen Fällen systematisch Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Der dazu notwendige Administrativaufwand ist zu hoch und lässt sich angesichts der beschränkten Wirkung nicht rechtfertigen.
Am 23. November 2011 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Ausländergesetzes. Anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 16. März 2012 verabschiedete die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone zum Gesetzesentwurf des Bundesrates. Nach Auffassung der Kantonsregierungen leistet die Vorlage einen Beitrag zur besseren Kohärenz der schweizerischen Integrationspolitik. Namentlich werden für die Integrationsförderung gemeinsame Grundsätze verankert, nach denen sich die zuständigen Behörden bei ihrem Handeln verstärkt ausrichten können.
Ausbau von Fördern und Fordern verursacht Mehraufwand
Der Ausbau von bisherigen Integrationsmassnahmen wie Beratungsstellen und Sprachkursen, aber auch neue Massnahmen wie die Erstinformation oder die frühe Förderung der Mitgrantenkinder erfordern zusätzliche finanzielle Mittel. Die Kantone werden ihre Integrationskredite nur erhöhen, wenn auch die vom Bundesrat in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel effektiv fliessen. Einen Mehraufwand für die Kantone verursachen aber auch die Bestimmungen, mit denen die Integration verbindlicher eingefordert werden soll. Diesen finanziellen Auswirkungen trägt der Bundesrat im erläuternden Bericht nur ungenügend Rechnung.
Zurückhaltung gegenüber dem Instrument der Integrationsvereinbarung
Der Bundesrat will die Verbindlichkeit in der Integrationspolitik erhöhen. Dies wird von den Kantonsregierungen grundsätzlich begrüsst. Dazu soll unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen eingeführt werden. Die bisherigen Erfahrungen in den Kantonen zeigen, dass dieses Instrument nur dann wirkungsvoll ist, wenn die betroffenen Ausländerinnen und Ausländern in persönlichen Gesprächen individuelle Beratung erhalten. Dies ist mit einem hohen Administrativaufwand verbunden. Deshalb werden Regelungen für einen systematischen Einsatz von Integrationsvereinbarungen abgelehnt.
Föderalismus als Chance für bedarfsgerechte Integrationsförderung
Die Kantonsregierungen begrüssen die Neuausrichtung der Integrationsförderung hin zu kantonalen Integrationsprogrammen. Damit finden die im Rahmen der NFA entwickelten partnerschaftlichen Formen der Zusammenarbeit Bund – Kantone auch im Bereich der Integrationspolitik Anwendung. Der Föderalismus bietet die Chance, die Integrationsförderung optimal auf die regionalen Bedürfnisse abzustimmen. Die Verantwortung für Integrationsmassnahmen muss weiterhin vor Ort liegen, wo sich Integrationsdefizite direkt auswirken. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Aufgabenteilung hat sich stärker an diesem Verständnis zu orientieren.
Stufenmodell für die Beurteilung der Integration noch zu wenig klar
Das vorgeschlagene Stufenmodell, wonach die Anforderungen an die Integration umso höher zu stellen sind, je mehr Rechte mit dem angestrebten Rechtsstatus verliehen werden, geht zwar in die richtige Richtung. Im Gesetzesentwurf werden für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung jedoch dieselben Anforderungen gestellt. Dies ergibt keinen Sinn. Angesichts der systematischen Unzulänglichkeit der vorgeschlagenen Regelung liesse sich die gute Integration erst bei der Niederlassungsbewilligung prüfen. Bei der Aufenthaltsbewilligung könnte das Fehlen von Widerrufsgründen genügen.
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