Umsetzung von Art. 121a BV: Steuerung der Zuwanderung

  • Stellungnahmen


Anlässlich der ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK vom 15. April 2016 haben die Kantonsregierungen zu den Beschlüssen des Bundesrates vom 4. März 2016 zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung Stellung genommen.
Die Kantone begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Gespräche mit der Europäischen Union fortzuführen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und somit den bilateralen Weg zu erhalten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige quantitative Schutzklausel für EU/EFTA Bürger lehnen die Kantone hingegen ab. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf vom 4. März 2016 verfolgt einen zentralistischen Ansatz und widerspricht der Forderung der Kan-tone nach einer föderalen Ausgestaltung des Zulassungssystems.
Die Kantone begrüssen die Unterzeichnung des Protokolls III zur Ausdehnung des FZA mit der EU auf Kroatien. Dies ist ein notwendiger Schritt im Hinblick auf die Sicherung des bilate-ralen Weges.
Darüber hinaus haben die Kantone ebenfalls Stellung genommen zu den vom Bundesrat vor-geschlagenen Änderungen des Ausländergesetzes (Integration) sowie zur Botschaft zur Än-derung des Obligationenrechts (Flankierende Massnahmen).

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