Ausbau der Integrationsförderung

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Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung gemeinsam ausbauen.
Dazu sollen in der ganzen Schweiz die gleichen Ziele für die Integrationsförderung verbindlich werden. Bund und Kantone finanzieren die Fördermassnahmen gemeinsam und erhöhen dabei die Mittel ab 2014 auf insgesamt rund 110 Millionen Franken pro Jahr. Die kantonalen Integrationsprogramme werden neu die Erstinformation für Neuzuziehende, Fördermassnahmen im Vorschulalter und den Diskriminierungsschutz umfassen. Bisherige Massnahmen wie Sprachförderung oder berufliche Integration werden weitergeführt und verstärkt.

Im globalen Standortwettbewerb ist die Integration der Zugewanderten ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Schweiz. Eine erfolgreiche Ausländerintegration wird mitbestimmend sein für die Zukunft der Schweizer Wirtschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Strategie zur Integrationsförderung geeinigt. Die Grundlage dazu bildet der Bericht der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) vom 29. Juni 2009 zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik.

Mehr Verbindlichkeit und Gegenseitigkeit

Eine gute Integration erfordert den gegenseitigen Willen sowohl der Zugewanderten als auch der Aufnahmegesellschaft. Von Ausländerinnen und Ausländern wird erwartet, dass sie sich aktiv um ihre Integration bemühen, indem sie selber für sich sorgen, sich an Recht und Ordnung halten und sich im Alltag verständigen können. Gleichzeitig läuft die Integrationsförderung ins Leere, wenn Zugewanderte ausgegrenzt und benachteiligt werden. Deshalb wird der Schutz vor Diskriminierung zu einem festen Bestandteil der Integrationsförderung.
Die Integrationsförderung umfasst alle Lebenssituationen und findet vor Ort statt. Sie erfolgt z.B. in Kindertagesstätten und Schulen, am Arbeitsplatz oder im Quartier und in Vereinen. Die Integration findet in erster Linie in diesen Regelstrukturen statt und liegt in deren Verantwortungsbereich.
Mit ihrer gemeinsamen Strategie wollen Bund und Kantone dieses Erfolgsmodell der Integrationsförderung in den Regelstrukturen stärken. Die Integration gelingt nur, wenn auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft wie Vereine und weitere Organisationen namentlich auch der Zugewanderten aktiv mitwirken.

Verstärkte spezifische Integrationsförderung

Dort wo die Regelstrukturen Lücken aufweisen, kommt die spezifische Integrationsförderung zum Zug. Sie ergänzt und unterstützt die Integration in den Regelstrukturen. Für diese spezifische Integrationsförderung haben sich Bund und Kantone auf gemeinsame Zielsetzungen geeinigt, die in der ganzen Schweiz gelten sollen. Um diese Ziele zu erreichen, wird in Zukunft jeder Kanton ein mehrjähriges kantonales Integrationsprogramm erarbeiten. Darin werden die Fördermassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer wie auch für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen zusammengefasst. Die Massnahmen stehen grundsätzlich allen Zielgruppen offen. Der Bund beschränkt sich auf die Überprüfung der Zielerreichung und belässt den Kantonen bei der Umsetzung grösstmögliche Gestaltungsfreiheit.

Bisherige Integrationsmassnahmen wie Beratungsstellen, Sprachkurse oder Massnahmen zur beruflichen Integration werden in die kantonalen Programme integriert und ausgebaut. Neu sollen alle Neuzuziehenden begrüsst, informiert und falls nötig frühzeitig auf geeignete Integrationsmassnahmen hingewiesen werden. Zudem sollen bereits im Vorschulalter Massnahmen zur Förderung der Migrantenkinder ergriffen werden, um die Startbedingungen für die spätere Schulzeit zu verbessern. Ausgebaut werden auch Beratungsstellen im Falle von Diskriminierungen, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen und Zugewanderte besser vor Benachteiligungen zu schützen.

Substantielle Erhöhung der Integrationskredite

Der Ausbau der Integrationsförderung erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen sehen deshalb eine substantielle Erhöhung ihrer Integrationskredite vor. Der Bundeskredit soll von 16 auf 36 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Da Bund und Kantone die Integrationsförderung neu in einem Verhältnis von 1:1 gemeinsam finanzieren, erhöhen auch die Kantone ihre Integrationskredite entsprechend. So stehen ab 2014 jährlich 72 Millionen Franken zur Umsetzung der Massnahmen zur Verfügung.

Hinzu kommen die spezifischen Bundesbeiträge zur Integrationsförderung von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Diese so genannten Integrationspauschalen sollen neu für jeweils vier Jahre fixiert werden, was die Planungssicherheit erhöht. Die Berechnung erfolgt anhand der Anzahl Flüchtlinge und vorläufig aufgenommen Personen der vorangehenden vier Jahre. Aus heutiger Sicht ergibt dies zusätzlich rund 40 Millionen Franken pro Jahr für die Integrationsförderung.

Gesetzesrevision in Vorbereitung

Der Bundesrat hat am 23. November 2011 gleichzeitig auch den Vorentwurf zu einer Teilrevision des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Bundesrat und Kantonsregierungen sind sich grundsätzlich einig, dass zur verbindlicheren Verankerung der Integration gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Die Kantone werden die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen der Vernehmlassung vertieft prüfen und sich im Frühjahr 2012 dazu äussern. Gleichzeitig sind verschiedene Kantone daran, ihr Integrationsrecht zu überprüfen und der Entwicklung anzupassen.

Kontakt / Rückfragen

Dr. Sandra Maissen
Generalsekretärin KdK
Tel. 031 320 30 00

Adrian Gerber
Bundesamt für Migration
Tel. 031 325 94 97

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