Bund, Kantone, Städte und Gemeinden setzen die tripartite Zusammenarbeit unter Einbezug der ländlichen Räume fort

  • Medienmitteilung


Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im
Rahmen der bisherigen Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) wird
künftig unter Einbezug der ländlichen Räume fortgesetzt. Der Bundesrat, die
Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Städteverband und der
Schweizerische Gemeindeverband haben beschlossen, die TAK in eine
Tripartite Konferenz (TK) zu überführen, um damit der engen Verflechtung
zwischen städtischen und ländlichen Räumen Rechnung zu tragen.

Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) wurde 2001 vom Bundesrat, der Konferenz
der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem
Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) gegründet. Als politische Plattform für eine
gemeinsame Agglomerationspolitik leistete sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
vertikalen Zusammenarbeit. Sie ermöglicht einen pragmatischen Austausch über Themen
und Fragestellungen, für die es sonst keine geeigneten Gefässe gibt.

Positive Bilanz der tripartiten Zusammenarbeit
In zwei Berichten zur vertikalen und horizontalen Zusammenarbeit in Agglomerationen
machte die TAK konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung von Agglomerationsstrukturen
und belebte damit die Diskussion in den Agglomerationen. Die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität der Agglomerationen erfordert Gesamtstrategien.
Auch hier konnte die TAK wichtige Impulse geben. Unter anderem schuf sie mit der 2013
verabschiedeten „Tripartiten Strategie zur Schweizerischen Agglomerationspolitik“ einen
gemeinsamen Rahmen für die agglomerationspolitischen Strategien und Massnahmen auf allen drei staatlichen Ebenen.

Gleichzeitig hat sich die TAK mit agglomerationsrelevanten Herausforderungen in
verschiedenen Politikbereichen befasst. So verständigten sich Bund, Kantone, Städte und
Gemeinden im Bereich der Ausländerintegration auf eine gemeinsame Strategie, auf deren
Grundlage das Integrationsrecht weiterentwickelt und die Integrationsförderung ausgebaut
werden konnten.

Einbezug der ländlichen Räume
Die Herausforderungen, die sowohl für urbane als auch für ländliche und Stadt-Land
übergreifende Räume von Bedeutung sind, nehmen zu. Diesem Umstand wird mit der neuen
Zielsetzung der TK Rechnung getragen. Die TK wird sich weiterhin mit raumrelevanten
Themen von gesamtschweizerischem Interesse befassen, die alle drei staatlichen Ebenen
wesentlich betreffen. Neu soll die TK zur Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die
Agglomerationen und die ländlichen Räume sowie die Berggebiete beitragen. Damit will die
TK einen konkreten Beitrag zur kohärenten Raumentwicklung der Schweiz leisten.

Neue Schwerpunkte im Arbeitsprogramm 2017 – 2021
Mit dem Beschluss zur Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit in Form der TK
genehmigten die Träger auch das Arbeitsprogramm 2017-2021. Ein Arbeitsschwerpunkt wird gemäss der neuen Zielsetzung die kohärente Raumentwicklung in Stadt-Land
übergreifenden Regionen sein. In einem entsprechenden Projekt geht es darum, die
bestehenden Ansätze für eine Politik der komplementären Entwicklung von Agglomerationen
und ländlichen Räume zu analysieren und weiter zu konkretisieren. Ein wichtiges Thema
werden dabei institutionelle Lösungen für eine Stadt-Land übergreifende Zusammenarbeit
sein. Weitere geplante Schwerpunkte des Arbeitsprogramms sind ein politischer Dialog zur
qualitätsvollen Innenentwicklung, Finanzierung-, Nutzen- und Lastenausgleichsfragen sowie
die Ausländer- und Integrationspolitik.

Neues TK-Präsidium
Seit Herbst 2009 präsidiert Guy Morin, Regierungspräsident Basel-Stadt die TAK. Mit der
Überführung in die TK erfolgt auch ein Wechsel im Präsidium: Staatsrat Laurent Favre,
Kanton Neuenburg, Vorsteher Departement für Raumentwicklung und Umwelt, wird die TK
ab Januar 2017 präsidieren.

 

Auskünfte
Stephan Scheidegger, Stellvertretender Direktor Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 058
464 25 97
Sandra Maissen, Generalsekretärin Konferenz der Kantonsregierungen KdK, 031 320 30 00
Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband SSV, 031 356 32 32
Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband SGV, 031 380 70 00

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