Bundesrat und Kantonsregierungen begrüssen eine nächste Landesausstellung
- Medienmitteilung
Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben Position bezogen zur Idee einer nächsten Landesausstellung. Beide Seiten begrüssen die Durchführung einer zukünftigen «Expo» und definieren erste Rahmenbedingungen.
Bund und Kantone haben in einem gemeinsamen Positionspapier Eckwerte für eine nächste Landesaustellung formuliert. Demnach soll eine zukünftige Landesausstellung nachhaltig Nutzen stiften und «bottom-up» entstehen. Eine regionale Verankerung, die sowohl ideelle wie finanzielle Unterstützungsleistungen beinhaltet, ist eine zentrale Voraussetzung. Wichtig ist zudem, dass das Projekt professionell geplant und konzipiert ist. Auch sollen die Projektträger Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen miteinbeziehen und das Projekt mit anderen Grossprojekten abstimmen.
Projektverantwortung liegt bei der Trägerschaft
Bund und Kantone legen im gemeinsamen Positionspapier weiter ihr Rollenverständnis dar und stellen klar, dass sie sich nicht als Initiatoren einer Landesausstellung sehen. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt für eine Landesausstellung verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Ansprechpartner auf Ebene Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Ebene Kantone ist es die KdK.
Bund und Kantone sind bereit, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen. Der Bund wird im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung», der bis Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden ist, diese ersten Überlegungen zum Rollenverständnis und zur Aufgabenteilung von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse weiter vertiefen.
Bund und Kantone rufen zur Zusammenarbeit auf
Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Bund und Kantone würden einen Austausch zwischen deren Trägerschaften begrüssen mit dem Ziel, dass diese enger zusammenarbeiten oder bestehende Ideen zusammenzuführen. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage nach dem Auswahlverfahren. Im erwähnten Bericht über die Rahmenbedingungen soll der entsprechende Selektionsprozess präzisiert werden. Bereits heute ist klar, dass die KdK eine Empfehlung zuhanden des Bundesrates abgeben soll. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und finanzielle Unterstützung eines Projektes.
Bund und Kantone halten fest, dass Landesaustellungen in der Schweiz Tradition haben. Sie können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion erfüllen und zum inneren Zusammenhalt der Schweiz beitragen. Zudem fördern sie eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren. Nicht zuletzt können und sollen Landesausstellungen einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren.
Kontakt / Rückfragen
Thomas Minger,
stv. Generalsekretär KdK
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