COVID-19-Pandemie gemeinsam bekämpfen
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Die COVID-19-Pandemie stellt die Schweiz vor gewaltige Herausforderungen. Die Kantone stehen hinter den Massnahmen des Bundesrats und stellen deren Vollzug sicher. Die bisherigen Erfahrungen aus den Kantonen zeigen, dass sich die grosse Mehrheit der Bevölkerung an die Beschränkungen hält. Entschlossenes Handeln der Behörden, lokale und regionale Initiativen sowie die kantonalen Hilfsprogramme veranschaulichen zudem die Stärken des Föderalismus auch in Krisensituationen. Die in der Krise nötigen Massnahmen wirken rasch und in allen Regionen.
An ihrer heutigen Plenarversammlung in Bern haben die Kantonsregierungen die COVID-19-Pandemie thematisiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone haben bekräftigt, die Strategie des Bundesrats zu unterstützen, und die Bedeutung eines koordinierten gemeinsamen Vorgehens unterstrichen. Aus Sicht der Kantone hat die Schweiz gute Voraussetzungen, diese Krise zu bewältigen.
Enge Koordination zwischen Bund und Kantonen
Am 16. März 2020 hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft. Der Pandemieplan Schweiz regelt die Kompetenzverteilung für diesen Fall: Der Bundesrat bestimmt die Strategie und erlässt Vorschriften und Anordnungen. Die für die Krisenbewältigung zentralen Massnahmen bestimmt somit der Bund, die Kantone verantworten die Umsetzung. Die ausserordentliche Lage wirkt sich aber auf zahlreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Gegebenheiten aus, so dass eine detaillierte Rechtsetzung auf Bundesebene weder sinnvoll noch notwendig ist. Daraus ergeben sich gewisse Spielräume, in denen regionale Besonderheiten berücksichtigt und unterschiedliche Lösungen ermöglicht werden sollen. In diesem Sinne ergänzt sich die in einer ausserordentlichen Lage notwendige Zentralisierung von Kompetenzen mit den Vorteilen des Föderalismus, der eigenverantwortliches Handeln und partnerschaftliche Problemlösung fördert.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist eine enge Koordination zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen, aber auch zwischen den Kantonen sowie mit den Gemeinden. Überdies sprechen sich die verschiedenen Fachdirektorenkonferenzen unter der Koordination der KdK eng und regelmässig ab. Der Generalsekretär der KdK vertritt die Kantone im Krisenstab des Bundes. So können sie dem Bund regelmässig Rückmeldungen zu Herausforderungen im Vollzug geben.
Bevölkerung zieht mit
Die kantonalen Polizeikorps kontrollieren vor Ort, wie die Massnahmen eingehalten werden. Wie die Rückmeldungen aus den Korps zeigen, hält sich die Bevölkerung grossmehrheitlich an die erlassenen Beschränkungen und an das Abstandhalten im öffentlichen Raum. Dass die einschneidenden Massnahmen auf breiter Ebene mitgetragen werden, zeigt, dass deren Notwendigkeit von der Bevölkerung verstanden wird und dass die Behörden und die Bevölkerung solidarisch an einem Strang ziehen. Dieses konstruktive Zusammenspiel ist auch über die kommenden Wochen konsequent weiter zu verfolgen.
Kantonale Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft
Es ist wichtig, dass die wirtschaftliche Substanz in und nach der Krise erhalten bleibt. Viele Unternehmen sind durch die Anordnungen des Bundes im Kern getroffen, darum ist das Hilfsprogramm des Bundes zur Sicherung dieser Unternehmen unerlässlich. Viele Kantone haben überdies sehr rasch ergänzende Massnahmenpakete zur Stützung der regionalen Wirtschaft aufgegleist. Diese Massnahmen sind auf die kantonalen Bedürfnisse zugeschnitten. Sie reichen von kurzfristigen Soforthilfen für besonders betroffene Unternehmen über Bürgschaften für Kredite und zinslose Darlehen bis zum Aufschub von Steuerrechnungszahlungen und der vorübergehenden Finanzierung von Löhnen und Ausbildungskosten von Lernenden in Betrieben.
Föderalismus ermöglicht rasche Lösungen auf lokaler Ebene
Lokal und regional sind von Gemeinden und der Zivilgesellschaft vielerorts rasch und unkompliziert Hilfsangebote wie Einkaufsdienste für Risikopersonen initiiert und umgesetzt worden. Die Kantonsregierungen sind beeindruckt von diesem Einsatz und danken allen Menschen, die in dieser Krise ein grosses Engagement leisten. Dies alles verdeutlicht den Wert handlungsfähiger lokaler Gemeinwesen und zeigt, dass ein föderales System auch in einer Krisensituation eine stabile Basis bildet. Föderalistische Traditionen wie Verantwortung, Solidarität, Nachbarschaftshilfe und Selbstorganisation führen in den Gemeinden zu massgeschneiderten Lösungen, die wesentlich zur Krisenbekämpfung beitragen.
Kontakt / Rückfragen
Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60
Staatsrat Alain Ribaux
Mitglied Leitender Ausschuss KdK
Tel. 079 531 90 10
Roland Mayer
Generalsekretär KdK
Tel. 031 320 30 00