Die Kantone unterstützen grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung von Art. 121a BV
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
(Bern, 19. Juni 2015) Anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 19. Juni 2015 haben die Kantone die Vorschläge des Bundesrates zur Einführung eines Kontingentierungssystems als konsequenten Schritt bei der Umsetzung von Art. 121a BV gewürdigt. Die Kantone weisen auf die Bedeutung einer föderalen Ausgestaltung des Zulassungssystems hin. Eine abschliessende Würdigung kann erst dann erfolgen, wenn die Resultate aus den Gesprächen mit der EU betreffend Revision des Frei-zügigkeitsabkommens (FZA) vorliegen. Die Kantone betonen, dass der bilaterale Weg mit der EU auch angesichts der veränderten Rahmenbedingungen fortgesetzt werden sollte.
Die Auslösung der Vernehmlassung für eine Revision des Ausländergesetzes stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung von Art.121a BV dar. Die Kantone tragen die Vorschläge des Bundesrates zur künftigen Steuerung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente grundsätzlich mit. Die Umsetzung von Art. 121a BV ist jedoch von den Verhandlungen mit der EU abhängig.
Duales Zulassungssystem sowie föderaler und hoheitlicher Ansatz bei Steuerung und Vollzug notwendig
Mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts begrüssen die Kantone die Absicht des Bundesrates, am bewährten dualen Zulassungssystem festzuhalten. Die Festlegung der Kontingente und Höchstzahlen muss auf der Grundlage von konkreten Bedarfserhebungen in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Gleichzeitig halten die Kantone fest, dass die Steuerung der Zuwanderung eine hoheitliche Aufgabe ist. Deshalb lehnen die Kantone aus staatspolitischen Gründen eine Beteiligung der Sozialpartner an der geplanten Zuwanderungskommission ab. Die Sozialpartner sollen jedoch bei der Erarbeitung der Höchstzahlen zeitgerecht einbezogen werden.
Einzelfallprüfung beim Inländervorrang, keine Kontingentierung von Kurzaufenthalten
Beim Inländervorrang sprechen sich die Kantone grundsätzlich für eine Einzelfallprüfung aus. Dennoch müssen für gewisse Bewilligungsgruppen (z. B. Grenzgänger) und bei Mangelberufen vollzugstaugliche Lösungen gefunden werden. Unabhängig von der Art des Zulassungssystems weisen die Kantone darauf hin, dass neue zusätzliche Prüfungen im Rahmen der Zulassung zu einem erheblichen administrativen Aufwand und entsprechend hohen Zusatzkosten für Arbeitgeber und Behörden führen werden. Die Kantone begrüssen es deshalb auch, dass Kurzaufenthalte bis zu vier Monaten in der Schweiz ohne Kontingentierung auskommen sollen.
Festlegung der Höchstzahlen für Grenzgänger durch die Kantone
Unterschiedlichen wirtschaftlichen Realitäten in den Grenzregionen ist am sinnvollsten mit föderalen Lösungsansätzen zu begegnen. Dies gilt insbesondere auch für Vorschriften zum Schutz von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Grenzgänger sind definitionsgemäss keine Zuwanderer, deshalb ist hier eine differenzierte Festlegung der diesbezüglichen Höchstzahlen gerechtfertigt. Die Kantone fordern, dass sie die Zahl der Grenzgänger selber festlegen können.
Bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
Der alleinige Fokus auf die Steuerung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente greift aus Sicht der Kantone zu kurz. Staat und Wirtschaft sind gefordert, ihre bisherigen Anstrengungen zur Förderung des inländischen Arbeitspotenzials zu verstärken. Die Kantone haben deshalb einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Bundesrat zugestimmt. Die Vereinbarung beinhaltet konkrete Massnahmen zur Ausdehnung der Fachkräfteinitiative auf das gesamte inländische Arbeitskräftepotenzial und soll zur Versachlichung der Diskussion rund um die Fachkräftethematik führen.
Kantone betonen die Bedeutung des bilateralen Wegs mit der EU
Die Kantone haben in der Vergangenheit wiederholt auf die wirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge für die Schweiz hingewiesen. Die Einführung von Negativzinsen sowie die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank stellen die Schweiz vor grosse Herausforderungen. Unter diesen Umständen stellt die Gefährdung des bilateralen Wegs ein erhebliches Risiko für die Wirtschaft dar. Die neuen Verfassungsbestimmungen sehen keine Regelung vor für den Fall, dass das bestehende FZA mit der EU nicht entsprechend den Vorgaben der AuG-Revision angepasst werden kann. Sollte diese Situation eintreten, müsste über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung aller Umstände neu entschieden werden. Die Kantone erwarten, weiterhin umfassend miteinbezogen zu werden.
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