Föderales und effizientes Zulassungssystem gefordert
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz haben sich die Kantonsregierungen an der heutigen Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen KdK mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung befasst und Eckwerte für das zukünftige Zulassungssystem verabschiedet. Die Kantone sprechen sich für einen föderalen Ansatz bei der Steuerung und beim Vollzug der Zuwanderung aus. Da sie die Situation und die Bedürfnisse vor Ort am besten kennen, kommt ihnen bei der Herleitung und Festlegung von Höchstzahlen und Kontingenten eine zentrale Stellung zu. Weiter wollen die Kantone am heutigen dualen Zulassungssystem festhalten. Die Umsetzung in Bereichen wie Inländervorrang oder Lohnschutz ist möglichst effizient, dynamisch und unbürokratisch auszugestalten.
Infolge der Annahme der Einwanderungsinitiative haben sich die Kantone in den letzten Monaten intensiv mit der Umsetzung des neuen Verfassungstexts zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) befasst. Namentlich hat eine von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) eingesetzte Arbeitsgruppe einen Bericht erarbeitet, worin die Zielsetzungen und Grundsätze eines neuen Zulassungssystems aus Sicht der Kantone dargelegt werden. Der Bericht nimmt auch Stellung zu den Fragen, mit denen sich die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe auseinandergesetzt hat. An ihrer heutigen Sitzung hat die Plenarversammlung der KdK vom Bericht der VDK-Arbeitsgruppe zustimmend Kenntnis genommen und gestützt darauf Eckwerte der Kantone zur Umsetzung von Art. 121a BV verabschiedet.
Föderaler Ansatz bei Steuerung und Vollzug
Die Kantone sind zusammen mit dem Bund die Hoheitsträger bei der Umsetzung und beim Vollzug von Art. 121a BV. Sie tragen gemeinsam die politische Verantwortung, auch für die allfälligen Folgen einer verfehlten Zuwanderungspolitik. Auf Grund der Führung der regionalen Arbeitsmarktzentren (RAV) kennen die Kantone die Situation vor Ort und haben eine Gesamtsicht über die konkreten Bedürfnisse der Unternehmen und das Potenzial der einheimischen Arbeitskräfte. Gestützt darauf sind die Kantone am besten in der Lage, die gesamtwirtschaftlichen Interessen zu wahren und im Bereich der Zuwanderung zum Arbeitsmarkt den lokalen und regionalen Bedarf gemäss den Bedürfnissen des Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandorts sowie der Bevölkerung zu ermitteln. Deshalb sind die Kantone bei der Herleitung und Festlegung von Höchstzahlen und Kontingenten ein zentraler Akteur. Mit diesem föderalen bottom-up-Ansatz können Verteilkämpfe zwischen Branchen und Kantonen vermieden werden. Gleichzeitig kann so auch den sehr unterschiedlichen Situationen bei den Grenzgängern optimal Rechnung getragen werden.
Festhalten am heutigen dualen Zulassungssystem
Weiter sprechen sich die Kantone für ein Festhalten am heutigen dualen Zulassungssystem aus. Demnach ist bei der Zuwanderung aus EU-/EFTA-Staaten weiterhin den Bedürfnissen des gesamten Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen. Die Schweizer Wirtschaft ist nicht nur auf gut qualifizierte Fachkräfte, sondern auch auf niedrig qualifizierte Arbeitskräfte insbesondere für die Landwirtschaft, den Tourismus, die Gesundheitsbranche und in der Industrie angewiesen. Demgegenüber soll sich die Zulassung von Drittstaatsangehörigen wie bisher grundsätzlich auf hochqualifizierte Spezialisten konzentrieren.
Inländisches Arbeitskräftepotenzial mobilisieren
Gleichzeitig ist das inländische Arbeitskräftepotenzial optimal auszuschöpfen. Eine wirtschaftsverträgliche Reduktion der Zuwanderung kann nur mittels einer verstärkten inländischen Arbeitskräftemobilisierung erreicht werden. Die Kantone sind entschlossen, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Effiziente und unbürokratische Umsetzung
Schliesslich fordern die Kantone, dass das neue Zulassungssystem effizient, dynamisch und unbürokratisch ausgestaltet wird, damit die Wirtschaft zeitgerecht und einfach die notwendigen Arbeitskräfte einstellen kann. Administrative Zusatzbelastungen für Unternehmen sind zu vermeiden, indem z.B. bei Rekrutierungsprozessen die Berücksichtigung des Inländervorrangs praktikabel und unbürokratisch nachgewiesen werden kann. Besteht in einer Branche oder in einem Beruf ein offensichtlicher Mangel an Arbeitskräften, soll die Prüfung des Inländervorrangs im Einzelfall entfallen. Der Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen muss weiterhin gewährt sein, einerseits durch einfache Kontrollverfahren vor der Bewilligungserteilung, andererseits durch gezielte Kontrollen der staatlichen Arbeitsmarktbehörden im Verbund mit den paritätischen Kommissionen.
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