Institutionelles Abkommen: Kantone erwarten rasche Klärung der offenen Fragen
- Communiqué de presse,
- Medienmitteilung
Der Leitende Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich heute mit den Auswirkungen des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK auf das geplante institutionelle Abkommen mit der EU (InstA) befasst. Um eine faktenbasierte innenpolitische Diskussion führen zu können, müssen die noch offenen Punkte im InstA geklärt werden. Die Kantone erwarten, dass der Bundesrat die diesbezüglichen Gespräche mit der EU zügig zu einem Abschluss bringt.
In ihrer Stellungnahme zum InstA-Entwurf haben die Kantonsregierungen bereits am 29. März 2019 festgehalten, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit den staatlichen Beihilfen, den flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) zu klären sind. Die Kantonsregierungen haben zudem angekündigt, nach Klärung dieser offenen Fragen eine Gesamtbeurteilung des geplanten Abkommens vorzunehmen. In diese Gesamtbeurteilung wird selbstverständlich auch eine Analyse der Auswirkungen des neuen Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK einfliessen. Der seitens UK gewählte Ansatz zur Regelung der Beziehungen zur EU ist allerdings mit dem von der Schweiz verfolgten bilateralen sektoriellen Ansatz nicht kompatibel. Die Regelungen im Abkommen EU-UK lassen sich deshalb nicht ohne weiteres auf die Beziehungen Schweiz-EU übertragen. In erster Linie ist als nächstes aber dafür zu sorgen, dass Klarheit darüber besteht, ob und wie die erwähnten noch offenen Fragen im InstA geregelt werden können. Die Kantone erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er die laufenden Gespräche mit der EU rasch vorantreibt.
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031 320 30 10,
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