Ja zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

  • Medienmitteilung

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen ab. Die Umsetzung der OECD-Steuervorlage betrifft sowohl den Bund als auch die Kantone und stellt den Standort Schweiz vor grosse Herausforderungen. Die Kantonsregierungen unterstützen deshalb einstimmig die neue Verfassungsgrundlage, die für internationale Konzerne eine Mindestbesteuerung zum Satz von 15 Prozent vorsieht. Im Falle eines Neins könnte die Differenz im Ausland besteuert werden, ohne dass Bund, Kantone und Gemeinden von allfälligen Mehreinnahmen profitieren.

Mit einer Änderung der Bundesverfassung, die dem obligatorischen Referendum untersteht, wird die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz geschaffen. Mithilfe einer Ergänzungssteuer wird die von den OECD-Mitgliedstaaten vereinbarte Mindestbesteuerung internationaler Konzerne erreicht. Schweizer KMU sind von der Regelung nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin die bisherige Gewinnsteuerbelastung.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Steuern und öffentlichen Finanzen der Kantone

Die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro betrifft die kantonalen Haushalte unmittelbar. Wenn die Steuerbelastung eines internationalen Konzerns in der Schweiz insgesamt unter 15 Prozent liegt, könnte die Differenz durch einen anderen Staat, in dem die betroffene Unternehmensgruppe niedergelassen ist, besteuert werden. Attraktive Steuersätze werden deshalb in Zukunft für die Investitionsentscheidungen von Konzernen eine weniger grosse Rolle spielen. Davon sind nicht nur die Kantone mit tiefen Unternehmenssteuern betroffen, sondern auch der Bund und die Gesamtheit der Kantone über den nationalen Finanzausgleich (NFA).

Gewährleistung von Rechtssicherheit für Unternehmen

Als bedeutender Wirtschaftsstandort sollte sich die Schweiz rasch auf die neuen internationalen Steuerregeln ausrichten. Die Verfassungsänderung schafft die Grundlage, damit das schweizerische Steuersubstrat, das im Ausland einer steuerlichen Belastung ausgesetzt sein könnte, weiterhin in der Schweiz besteuert werden kann. Gleichzeitig könnte auch die Schweiz unterbesteuertes ausländisches Steuersubstrat besteuern. Die betroffenen Unternehmen können die geforderte Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent in der Schweiz erreichen. Die effektive Steuerlast wird mit der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung für die betroffenen Unternehmen zwar steigen. Mit dem Bundesbeschluss wird jedoch sichergestellt, dass die zusätzliche Besteuerung in der Schweiz anstatt im Ausland erhoben wird. Damit erfolgt diese Mehrbelastung in einem stabilen und bekannten Rahmen und für die betroffenen Unternehmen kann Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Erhaltung der Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts

Die Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz liegt im Interesse sowohl des Bundes als auch der Kantone. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Kantone trägt zu bedeutenden Einnahmen auf Bundesebene bei. In den Kantonen sichert die Standortattraktivität Arbeitsplätze und eine hohe Wertschöpfung. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des nationalen Finanzausgleichs (NFA). Dadurch werden die interkantonale Solidarität und der innere Zusammenhalt des Landes gestärkt, was im Interesse des Bundes und aller Kantone ist.

Zweckdienlicher Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen

Im Steuersystem der Schweiz ist die Festlegung der Gewinnsteuersätze Teil der kantonalen Souveränität. Unter diesem Gesichtspunkt bezieht sich die Ergänzungssteuer auf ein kantonales Steuersubstrat. Daher ist es gerechtfertigt, dass 75 Prozent des Erlöses aus dieser Steuer den Kantonen und 25 Prozent dem Bund zufliessen. Im Falle eines zu hohen Bundesanteils könnten die Kantone stark versucht sein, ihre Gewinnsteuerbelastung auf 15 Prozent zu erhöhen, um die zusätzlichen Steuereinnahmen aus der OECD-Reform zu behalten.

Die Schweiz wird aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung einen Teil ihres Wettbewerbsvorteils bei der Steuerbelastung verlieren. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten Bund und Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen, während der Bund die Möglichkeit erhält, die Standortqualität überregional zu erhalten.

Abfederung der interkantonalen Disparitäten

Durch die Umsetzung der Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen werden sich die kantonalen Unterschiede bei der steuerlichen Belastung von Konzernen verringern. Gleichzeitig bietet der bewährte nationale Finanzausgleich (NFA) einen effizienten Mechanismus zur Abfederung der interkantonalen Disparitäten beim Ressourcenpotenzial. Die Wirksamkeit dieses Mechanismus wird vom Bund und den Kantonen regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst, letztmals vor drei Jahren. Dementsprechend werden die Auswirkungen der Mindeststeuer auf den NFA und allfällige Massnahmen ein Schwerpunkt des Wirksamkeitsberichts 2026–2029 sein.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Markus Dieth, Präsident der KdK
079 410 08 78
markus.dieth(at)ag.ch

Regierungspräsident Ernst Stocker, Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons Zürich
043 259 33 10 erreichbar 14.00 – 15.00 Uhr
über reto.flury(at)zh.ch

Staatsrätin Nathalie Fontanet, Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Genf
über Dejan Nikolic, für Kommunikation zuständiger stellvertretender Generalsekretär
079 416 84 10
Dejan.Nikolic(at)etat.ge.ch

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